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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 3 Minuten

Graz: Kein guter Tag für „Rene Ostmark“

Wenn „Rene Ostmark“ (33), der in Graz am 3. Juli vor Gericht gestanden ist, auch jener „Rene Ostmark“ ist, der auf vk.com und Twitter noch immer seine Nazi-Bilder und -Sprüche präsentiert, dann wird er neuerlich ein Problem mit dem Staatsanwalt bekommen. Der hat angekündigt, ihn wieder anzuklagen, wenn er nicht löscht. Die Geschworenen haben sich jedenfalls dafür entschieden, „Rene Ostmark“ für einige Zeit aus dem Verkehr zu ziehen.

4. Juli 2017
Landesgericht Graz
Landesgericht Graz

Der Staatsanwalt war sehr klar: „Ein Neonazi, wie er im Buch steht.“ In verschiedenen sozialen Netzwerken war „Rene Ostmark“ einschlägig unterwegs, mit dem Zweitbeschuldigten, einem Kameraden aus Bayern fuhr in Graz laut „Kleine Zeitung“ im Februar des Vorjahres mit der Straßenbahn „und belästigte dabei die anderen Fahrgäste mit Parolen wie „Sieg Heil!“ und „Ihr werdet alle sterben wie die Juden“. In einem Gasthaus ging der Lärm weiter, schließlich kam die Polizei.“ (derstandard.at) Die Polizisten, die sie dort festnahmen, wurden als „Drecksjuden“ begrüßt.

Dem Krawall der beiden Neonazis vorausgegangen war ein paar Wochen zuvor die rechtkräftige Verurteilung zu einer Geldstrafe für Rene, den Neonazi. Weil er aber nicht zahlte, wurde er zu der Verhandlung am 3.7. aus der Ersatzfreiheitsstrafe vorgeführt. Wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Betrug, aber auch „einschlägig“ ist er schon mehrfach vorbestraft. Zwölfmal insgesamt, schreibt der ORF Steiermark (3.7.17).

„Rene Ostmark“ ist ein Neonazi, wie er im Buch steht – da genügt ein Blick auf sein Konto bei vk.com, dem russischen Facebook-Klon. „Liebe Flüchtlinge, an diesen Mützen erkennen sie Ihren Sachbearbeiter“, postet er mit dem Foto einer SS-Schirmmütze mit Hakenkreuz. Ansonsten zeigt er gern seinen Bauch, ein „Blood & Honour“-T-Shirt und den Hitlergruß.

Dem Gericht versuchte er trotz seiner langjährigen Nazi-Vorgeschichte einzureden, dass er nur „dazugehören“ wollte. Bei der polizeilichen Einvernahme nach der Randale in der Straßenbahn und im Gasthaus war er allerdings mit seinem „Blood & Honour“-Leiberl aufgetaucht. Das Hakenkreuz auf der SS-Schirmmütze will er gar nicht gesehen haben.

Dieses Bild postete der Angeklagte im Internet - und meinte vor Gericht, das Hakenkreuz und den SS-Totenkopf nicht bemerkt zu haben.
Dieses Bild postete der Angeklagte im Internet – und meinte vor Gericht, das Hakenkreuz und den SS-Totenkopf nicht bemerkt zu haben.

Die Geschworenen kauften ihm das alles nicht ab: schuldig in allen Punkten der Anklage. Über den Zweitangeklagten, einen Bayern (26), berichten die Medien so gut wie nichts. Auch der wurde schuldig gesprochen, kam aber mit zehn Monaten, bedingt auf drei Jahre, ziemlich günstig davon, während „Rene Ostmark“ drei Jahre unbedingt ausfasste. Dazu kam noch die klare Ankündigung des Staatsanwalts, ihn neuerlich zu anklagen, wenn er nicht sofort seine Accounts (auf vk.com bzw. Twitter) lösche: „Ich klage Sie sonst nächste Woche wieder an, mir ist das nicht zu blöd.“ (ORF Steiermark)

Rene Ostmark -hier mit Blood and Honour-Tshirt - und KameradInnen in Aktion
Rene Ostmark hier mit Blood & Honour-T-Shirt und KameradInnen in Aktion

Die Verteidiger der beiden Angeklagten verdienen auch noch eine Erwähnung. Renes Anwalt meinte:

Man solle nicht „mit Kanonen auf Spatzen schießen“. Sein Mandant habe „nur einige wenige Einträge“ gepostet. „Das gehört sich nicht, aber wir haben hier keine Anklage auf Mord und Totschlag“, versuchte der Verteidiger zu relativieren. (ORF Steiermark)

Der Anwalt des Zweitangeklagten wurde noch deutlicher und ergänzte: „Die Dummheit stirbt nicht aus.“ Außerdem befand er, das Verbotsgesetz sei ein „Anachronismus“, denn schließlich „haben wir nicht April 1945“ (ORF Steiermark).

Bei bestimmten Verteidigern ist die Dummheit sogar mit freiem Auge erkennbar!

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Schlagwörter: Antisemitismus | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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