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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Salzburg: Der Nazi-Drachen und der RFJ

Am Salzburger Landesgericht war ein für die Justiz alter Bekannter angeklagt. Der 22-Jährige, der sich wegen eines Drachenflugs mit Nazi-Symbolen verantworten musste, weist bereits sechs Vorstrafen auf und drei offene Probezeiten. Und eine politische Sozialisation durch den Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ).

13. März 2017

Der Angeklagte hatte gemeinsam mit einem Freund im November 2016 einen Flugdrachen mit NS-Symbolen am Müllnersteg „mitten in der Salzburger Innenstadt steigen lassen. In seiner Gefängniszelle hat er zudem Hakenkreuzzeichnungen aufgehängt“, fasst Der Standard (9.3.17) die Anklage knapp zusammen. „Odin wache über diese Zelle“, stand da etwa drauf – verziert mit Hakenkreuzen in einem Herzerl, wie der ORF Salzburg (9.3.17) schreibt.

Der Drache mit den verbotenen Symbolen.
Der Drache mit den verbotenen Symbolen

„Bereits vor einigen Jahren habe er sich von einem Freundeskreis getrennt, der ihm nicht gutgetan habe“, erklärt der Angeklagte, ein bekennender „Lonsdale“ und Hofer-Fan laut ORF dem Gericht. Welcher Freundeskreis? Den präzisiert der „Standard“: „Er sei schon in jungen Jahren mit der NS-Gesinnung in Berührung gekommen. In einer Gruppe rund um den Ring freiheitlicher Jugend hätten sie regelmäßig Exkursionen – etwa zum Kehlsteinhaus – und dergleichen gemacht.“

NS-Gesinnung und RFJ? Da hätten wir gerne noch mehr erfahren. Schließlich erhält der RFJ Förderungen durch Bund und Länder. Um das Nazi-Nest am Kehlstein in den Berchtesgadener Alpen in regelmäßigen Exkursionen besuchen zu können? „Er habe aber nicht an die Tötungsdelikte in der NS-Zeit gedacht, sondern ‚mehr an kulturelle Affinität‘“, zitiert ihn der „Standard“.

Im Februar des Vorjahres ist der Angeklagte zusammen mit zwei weiteren Personen vor Gericht gestanden, weil er Jahre zuvor anderen Nazi-Tattoos gestochen hatte. Damals kassierte er 19 Monate, davon drei Monate unbedingt. Jetzt setzte es zwei Jahre unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | RFJ | Salzburg | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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