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Eisenstadt: Diversion für fünf jugendliche Neonazis

Sehr unter­schied­lich fiel die Ver­ant­wor­tung der ange­klag­ten Neo­na­zis im Eisen­städ­ter Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess am ers­ten Tag aus. Wäh­rend der Ver­tei­di­ger eines jetzt 19-jäh­ri­­gen angab, sein Man­dant habe damals unter Ein­fluss der fal­schen Freun­de bzw. von Alko­hol gehan­delt, wies der Anwalt des 32-Jäh­ri­­gen, der in Nickels­dorf die Hand geho­ben und gebrüllt haben soll, für die­sen jede Schuld zurück. […]

15. Nov 2010

Der Anwalt eines 22-jäh­ri­gen Wie­ners ver­such­te die Tat­toos sei­nes Man­dan­ten zu inter­pre­tie­ren: „Nicht jeder, der einen Anker täto­wiert hat, ist auch ein Matro­se.“ Bei der schwar­zen Son­ne, die sein Man­dant als Tat­too trägt, hand­le es sich um ein „kel­ti­sches Sym­bol“ und bei der Zahl „88“ um eine Fan-Kodie­rung von Rapid Wien.

Für fünf zum Tat­zeit­punkt Jugend­li­che ging der Pro­zess bereits am ers­ten Tag zu Ende. Der Antrag der Ver­tei­di­ger auf Diver­si­on wur­de ange­nom­men; die Jugend­li­chen wur­den zu gemein­nüt­zi­ger Arbeit zwi­schen 70 und 100 Stun­den ver­pflich­tet. (Quel­le: APA)

Sie­he auch: diepresse.at — Neo­na­zis müs­sen gemein­nüt­zi­ge Arbeit leisten