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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Kein Verfahren bei Leugnung von Gaskammern

Zwei Aussendungen zur skandalösen Einstellung eines Verfahrens gegen einen Welser Anwalt – eine vom MKÖ, eine von uns.

31. Okt. 2016



Pressemeldung MKÖ: Neuer Justizskandal bei Verbotsgesetzfall. Anwalt leugnete Gaskammer in Mauthausen: Verfahren eingestellt / Scharfer Protest von Mauthausen Komitee und Antifa-Netzwerk

Schon wieder endete ein Verbotsgesetzfall skandalös. Diesmal ist aber nicht eine Staatsanwaltschaft, sondern der sogenannte Weisungsrat im Justizministerium verantwortlich.

Ein Welser Anwalt war Pflichtverteidiger bei einem Prozess wegen NS-Wiederbetätigung. In seinem Plädoyer behauptete er, es habe im KZ Mauthausen keine Gaskammer gegeben. Das brachte ihm selbst eine Anklage nach dem Verbotsgesetz ein. Doch der Weisungsrat im Justizministerium pfiff die Staatsanwaltschaft Wels in letzter Minute zurück. Das Verfahren gegen den Anwalt musste deshalb eingestellt werden. Am Landesgericht Wels soll die Verwunderung über den unüblichen Eingriff des Weisungsrates groß gewesen sein.

Das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) und das OÖ. Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus (Antifa-Netzwerk) wenden sich jetzt mit einem scharfen Protest an Justizminister Wolfgang Brandstetter.

„Auch wenn wir nicht unterstellen, dass die Beziehungen des Gaskammer-Leugners – sein Bruder und Kanzleipartner ist Vizepräsident der Anwaltskammer Oberösterreich – eine Rolle gespielt haben: Hier wurde aus nicht nachvollziehbaren Gründen ein sehr berechtigtes Verfahren von oben abgewürgt“, zeigt sich MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi entsetzt. „Das rückt die Justiz in ein schiefes Licht und schadet der Demokratie.“

„Ein Anwalt muss genau überlegen, was er in seinem Plädoyer sagt, und kann nicht einfach eine rechtsextreme Geschichtsfälschung verbreiten“, stellt Netzwerk-Sprecher Robert Eiter fest. „Oft schon hätten wir uns gewünscht, dass das Justizministerium willkürliche Einstellungen von Verbotsgesetzverfahren verhindert. Passiert ist es fast nie. Nun hat die Staatsanwaltschaft korrekt gehandelt, dafür hat der Weisungsrat eine Gaskammer-Leugnung zur straffreien Bagatelle verharmlost.“

Öllinger zu Gaskammern-Leugnung: Begründung des Weisenrats inakzeptabel. Grüne kündigen parlamentarische Anfrage an Justizminister an

Die Entscheidung des Weisenrats im Justizministerium, kein Verfahren gegen jenen Anwalt zuzulassen, der in einem Plädoyer die Gaskammern in Mauthausen in Abrede gestellt hat, will der Grüne Abgeordnete Karl Öllinger nicht unwidersprochen lassen. „Das ist eigentlich so klar Verdacht auf Wiederbetätigung nach §3h Verbotsgesetz, dass jeder Zweifel ausgeschlossen sein sollte. Schließlich wurde erst 2015 ein Zahnarzt aus Mauthausen verurteilt, weil er die Existenz einer Gaskammer in Mauthausen geleugnet hatte.“

Der Grüne hält die Begründung des Weisenrats für „inakzeptabel und unverständlich“. Nach der skandalösen Entscheidung der Grazer Staatsanwaltschaft und in der Folge des Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums, keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen die „Aula“ bzw. den Autor des „Aula“-Beitrags, in dem die KZ-Häftlinge von Mauthausen als „Landplage“ bzw. „Massenmörder“ verhöhnt wurden, zu führen, ist das nun eine weitere mehr als problematische Entscheidung. Öllinger kündigt eine parlamentarische Anfrage an den Justizminister an: „Denn in dieser Frage sollte es eigentlich keine Zweifel geben!“

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Schlagwörter: Nationalsozialismus | Neonazismus/Neofaschismus | NS-Verharmlosung | Oberösterreich | Rechtsextremismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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Die Gaskammerleugner und die Justiz »

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