Klausur bei den Freiheitlichen
Katrin Ebner-Steiner hat für ihre Fraktion einen Österreich-Ausflug angekündigt. Die AfD werde „in der Nähe von Wien“tagen und dort mit „führenden Spitzenpolitikern der FPÖ“ zusammentreffen, sagte die Fraktionschefin der „Passauer Neuen Presse“ (pnp.de, 19.9.26). Auch ein Besuch bei Udo Landbauer, FPÖ-Landeshauptfrau-Stellvertreter in Niederösterreich, stehe auf dem Programm. Die Klausur soll diese Woche stattfinden.
Im Bayerischen Landtag sind derzeit 32 Mitglieder der AfD-Fraktion vertreten. Bei sechs von ihnen sind strafrechtliche Ermittlungsverfahren, Strafbefehle oder gerichtliche Verurteilungen dokumentiert. Vier haben bereits rechtskräftige strafrechtliche Sanktionen erhalten.
Vier rechtskräftige Strafsanktionen
Andreas Jurca schlug 2018 in einer Augsburger Diskothek zwei Frauen mit der flachen Hand ins Gesicht. Wegen Körperverletzung erhielt er einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 15 Euro. Jurca bezahlte die Geldstrafe, der Strafbefehl wurde rechtskräftig. Er bestreitet die Tat und sogar die Verurteilung weiterhin. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg außerdem wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue im Zusammenhang mit öffentlichen Fraktionsgeldern.
Richard Graupner, früher Polizeibeamter, wurde wegen Verrats eines Dienstgeheimnisses zu 90 Tagessätzen à 165 Euro verurteilt. Nach Auffassung des Landgerichts Schweinfurt hatte er Informationen aus dem internen Polizeisystem an einen Bekannten weitergegeben. Das Bayerische Oberste Landesgericht verwarf seine Revision, die Verurteilung ist seit 2023 rechtskräftig.
Der Identitären-Unterstützer René Dierkes brachte 2021 Pfefferspray zu einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen mit Claudia Roth mit. Das Landgericht München II verurteilte ihn wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu 3.600 Euro. Das Urteil ist seit Juli 2025 rechtskräftig. Im März 2026 durchsuchten Ermittler zudem seine Wohnung und sein Landtagsbüro. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt wegen des Verdachts auf Verleumdung, Beleidigung, Volksverhetzung und Billigung von Straftaten. Es gilt die Unschuldsvermutung. (sueddeutsche.de, 13.3.26)
Auch Ralf Stadler kennt die Strafjustiz seit Jahren. 2020 verhängte das Amtsgericht München wegen einer manipulierten Fotografie von Landtagspräsidentin Ilse Aigner mit Schulkindern einen rechtskräftigen Strafbefehl über 60 Tagessätze. Im März 2024 folgte wegen der Bezeichnung von Gegendemonstrant:innen als „SA-Truppe“ eine erstinstanzliche Verurteilung zu 30 Tagessätzen. Im Juli 2026 verurteilte ihn das Amtsgericht Passau unter anderem wegen Volksverhetzung nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 26.400 Euro.
Halemba verurteilt, Storm wartet auf Prozess
Daniel Halemba wurde im Februar 2026 wegen Geldwäsche in drei Fällen und Nötigung zu insgesamt 30.400 Euro verurteilt. Wegen eingelegter Rechtsmittel ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Gegen Ramona Storm erließ das Amtsgericht Aschaffenburg einen Strafbefehl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Hintergrund ist ein von ihr veröffentlichtes Video, auf dem ein Mann den Hitlergruß zeigt. Storm legte Einspruch ein. Mittlerweile platzten bereits sieben angesetzte Verhandlungstermine – der nächste Termin sei für den Oktober angesetzt. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.
Wie der Herr, so‘s Gescherr
Erst letzte Woche wurde bekannt, dass auch gegen den Mitarbeiter eines AfD-Landtagsabgeordneten ein Strafbefehl wegen einer mutmaßlichen Gewalttat erlassen wurde: Der Kreistagsabgeordnete Christian Thomas soll einen Mann nach einem Streit verfolgt und verletzt haben. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
Bereits 2024 erhielt ein Mann., der als „rechte Hand der Fraktionschefin Ebner-Steiner“ galt, einen Strafbefehl. Die Straftatbestände: „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, sowie vorsätzliche Körperverletzung“ (br.de, 10.10.24) Mitarbeiter der AfD-Fraktion konnte er dennoch bleiben.
Zudem beschäftigt Andreas Jurca einen Mitarbeiter, der rechtskräftig wegen zweifacher Vergewaltigung verurteilt wurde.
Österreichreisen haben Tradition
Auch wenn Herbert Kickl in der AfD nun plötzlich keine Schwester- oder verbündete Partei sehen will: Auch für die bayerische AfD sind Österreich und die FPÖ längst ein beliebtes Reiseziel. Im Oktober 2025 besuchte eine Delegation der Landtagsfraktion die FPÖ im steirischen Landtag. Mit dabei war damals auch Andreas Jurca. Noch größer war die bayerische Präsenz beim Wiener „Akademikerball“ im Februar 2026. Mindestens sieben Landtags- und Bundestagsabgeordnete aus Bayern reisten in die Hofburg.
Die angekündigte Fraktionsklausur setzt diese österreichisch-bayerische Reisetätigkeit fort. Die FPÖ beweist dabei jedenfalls ein Herz auch für kriminell gewordene Ausländer – soferne sie aus dem richtigen Ausland kommen und mit der richtigen, nämlich rechtsextremen Gesinnung ausgestattet sind.
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