Der ATB als Dachverband von akademischen Turnkorporationen in Deutschland und Österreich geht anders mit seiner Geschichte um als der WATV. Etliche seiner Verbindungen sind gemischtgeschlechtlich, die Anrede ist „Bundesgeschwister“, die politische Orientierung eher liberal. Ganz anders hingegen der WATV: Dort sind nur Männer zugelassen, einige von ihnen mit starker identitärer Schlagseite, und bestimmend für eine Mitgliedschaft ist das, was auf der WATV-Website offen angekündigt wird:
Als deutsch-nationale Studentenverbindung ist uns die Zugehörigkeit zum deutschen Volk, sowie die Verteidigung des entsprechenden Volkstums Grundvoraussetzung und innere Pflicht.
WATV: „Zugehörigkeit zum deutschen Volk” (Screenshot Website WATV)
In den letzten Jahren haben sich die Differenzen zwischen dem ATB und einzelnen seiner deutschen Mitgliedsbünde und dem WATV in gravierenden Vorfällen manifestiert. Begonnen hat es damit, dass im September 2013 auf der Bude des WATV in Wien ein „Bundesbruder“ des „ATV Ditmarsia Kiel“ von einem „Bundesbruder“ des WATV rassistisch angeflegelt und seine Anwesenheit auf der Bude als Zumutung bezeichnet wurde.
Derselbe „Bundesbruder“ des WATV hat dann wenige Wochen später – wieder auf der WATV-Bude – eine „Bundesschwester“ des „ATV Darmstadt“, die damals die Bundesvorsitzende des ATB war, antisemitisch beleidigt und des Hauses verwiesen.
Vermutlich waren diese beiden Vorfälle und der Umgang des WATV damit der Grund dafür, dass man sich innerhalb des ATB etwas intensiver mit dem WATV beschäftigte, dabei auch auf die Berichte von Stoppt die Rechten über den WATV und Verbindungen zu den Identitären aufmerksam wurde. Auf dem Verbandstag des ATB am 2. November 2024 entlud sich der Unmut über die Wiener Korporation am Rande der Tagung. Dass ausgerechnet der Präsident des ATB, der Österreicher Peter Krüger, Alter Herr des WATV, versuchte, den Konflikt zu kalmieren, stellte sich ein Jahr später nicht als Vorteil bei seiner neuerlichen Kandidatur als Präsident heraus.
Zuvor aber entschied sich der erweiterte Vorstand noch für einen Ausschlussantrag gegenüber dem WATV. Ende Mai 2025 wurde der Antrag gestellt und neben den zwei Vorfällen auf der Bude mit den Statuten des WATV begründet. Dort heißt es nämlich ganz klar:
Voraussetzung für die Aufnahme als Vereinsangehöriger ist die Zugehörigkeit und das Bekenntnis zum deutschen Volkstum.
Die Bedingung der „Zugehörigkeit (…) zum deutschen Volkstum“ erinnert fatal an die heftigen Konflikte im Dachverband Deutsche Burschenschaft (DB) Anfang der 2010er-Jahre, in dem die Rechtsextremen, allen voran die meisten „deutschen Burschenschaften“ aus Österreich, für alle Mitgliedsbünde die Abstammung vom deutschen Volk als Aufnahmeprinzip verankern wollten und das bei Zweifeln über die „Volkszugehörigkeit“ überprüft werden müsse. Der Konflikt über diese rassistische Bestimmung führte damals zu einer massiven Austrittsbewegung und Abspaltung von der DB.
Präsident „Gicht“ muss gehen
Am 26. Juli 2025 entschied das Präsidium des ATB nach ausführlicher Anhörung auf Ausschluss des WATV, genauer der Aktivitas (das heißt, dass die Alten Herren nach wie vor im Dachverband verankert sind). Der WATV legte dagegen Berufung ein.
Bevor der statutarisch dafür vorgesehene Rechts- und Ehrenausschuss des ATB über diesen Einspruch verhandelte, passierte aber noch etwas. Peter Krüger, der Alte Herr des WATV , kandidierte auf dem Verbandstag des ATB Ende Oktober 2025 neuerlich als Präsident. Den Konflikt mit dem WATV hatte er versucht, auf kleiner Flamme zu halten. Er sorgte dafür, dass sich alle, auch der WATV, gegen Rassismus und Antisemitismus in Resolutionen aussprachen, obwohl alle wussten, dass ausgerechnet sein eigener Verein praktisch und statutarisch damit in massivem Widerspruch stand. Bei der Wahl zum Präsidenten fiel Peter Krüger, Vereinsname „Gicht“, obwohl einziger Kandidat (!), jedenfalls krachend durch.
Ausschluss bestätigt
Den endgültig letzten Strich zwischen dem ATB und dem WATV zog dann allerdings der Rechts- und Ehrenausschuss (REA) des ATB in seiner Sitzung vom 28.2.2026. Der Ausschluss des WATV wurde – mit kleinen Abweichungen von den Begründungen des Präsidiums bzw. des Antrags – bestätigt.
Stoppt die Rechten wurde das komplette Urteil des REA zugespielt, sodass wir hier die wichtigsten Begründungen, warum der ATB die „Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum“ als Aufnahmekriterium ablehnt, wiedergeben können. Der REA vermeidet zwar jede Etikettierung dieser Bestimmung als „rassistisch“, „völkisch“ oder eben als „Arierparagraph“, ist aber inhaltlich präzise:
Der REA ist zu der Erkenntnis gelangt, dass die BK des WATV für die Aufnahme an objektive, nicht verfügbare Merkmale einer Person anknüpft, die ausschlaggebend dafür sind, ob sie zum deutschen Volkstum zugehörig ist. Die BK des WATV definiert die „Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum“ über Merkmale, die einer Person qua Geburt anhaften und auf die sie keinen Einfluss nehmen kann. Diese Merkmale sind unter anderem Herkunft und Abstammung. Eine Gesamtschau dieser objektiven, nicht verfügbaren Merkmale bildet für die BK des WATV die Grundlage für die Frage, ob eine Person zum deutschen Volkstum zugehörig ist. Eine Staatsangehörigkeit ist für die BK des WATV kein Indikator für die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum. (…)
Die Voraussetzung der Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum ist eine beständige Voraussetzung, zu der sich die BK des WATV nach Auffassung des REA bekennt und an der sie zur Überzeugung des REA derzeit sowie in Zukunft weiter festhalten wird. Ein Verweis mit dem Ziel, die BK des WATV dazu zu bewegen, von dem Erfordernis abzusehen, ist daher nicht erfolgversprechend.
Die Frage, wer Mitglied in einer BK des ATB werden kann, ist eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung. Die Auffassung, dass dies nur Angehörigen eines bestimmten Volkstums offensteht, befindet sich in hohem Maße in Widerspruch zur Satzung des ATB. Es handelt sich nicht um eine bloße Meinungsverschiedenheit, sondern um die essenzielle Frage, ob die Mitgliedschaft in einer BK im ATB auch an objektive, nicht verfügbare Merkmale eines Menschen anknüpfen darf. Die Schaffung einer Zugangsvoraussetzung, die der ATB selbst nicht anerkennt und gegen deren Berechtigung er sich mit seiner Satzung stellt, ist ein schwerwiegender Verstoß. Unabhängig von der Schwere des Satzungsverstoßes stellt jeder anhaltende Satzungsverstoß, bezüglich dessen keine Bereitschaft zur Beseitigung besteht, einen Verstoß dar, der nicht als minder schwerer Fall angesehen werden kann. (BK = Abk. für Bundeskorporation)
Der große Ariernachweis?
Warum schon im Antrag des erweiterten Vorstandes für den Ausschluss eine eigentlich noch ärgere Passage ausgeklammert oder übersehen wurde, wissen wir nicht. In der Hausordnung des WATV, die als Erläuterung und Ergänzung der Satzung gilt, wesentlich umfangreicher ist und mit qualifizierter Mehrheit beschlossen wird, wordurch sie bindend ist für alle Angehörigen, heißt es unter Punkt 14:
Gesellschaftlicher und vertrauter Verkehr sowie eheliche Verbindung, die den Grundsätzen und dem Ansehen des ATV widersprechen, sind mit der Zugehörigkeit zum Bund unvereinbar.
Da braucht man nicht viel herumzudeuteln. Diese Bestimmung geht noch weit über das hinaus, was mit einem persönlichen Bekenntnis und der Abstammung oder Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum eines WATV-Mitglieds verbunden ist. lm Prinzip wird WATV-Mitgliedern jeder gesellschaftliche und vertraute (d.h. freundschaftliche, sexuelle usw.) Verkehr und eine eheliche Verbindung mit Personen verboten, die nicht den Grundsätzen des WATV entsprechen, also etwa keine deutsche Volkszugehörigkeit aufweisen.

Dass zumindest einzelne Mitglieder des WATV diese unfassbar rassistische und menschenrechtswidrige Bestimmung sehr ernst nehmen, beweisen die beiden im Aussschlussverfahren angeführten Vorfälle: der eine rassistisch, der andere antisemitisch motiviert, aber der Hausordnung entsprechend!
Im NS-Terror-Regime gab es neben dem kleinen Ariernachweis auch den großen Ariernachweis, der auch für Ehepartner:innen eine zeitlich weit zurückgehende arische Abstammung einforderte. Natürlich sind die Rechtswirkungen nicht vergleichbar – weder beim kleinen noch beim großen Ariernachweis. Bei den Nazis konnte ein fehlender Nachweis nicht nur den Ausschluss von Ämtern, Berufen und öffentlichem Leben, sondern auch die physische Vernichtung nach sich ziehen – beim WATV ist damit nur die Ächtung, der Ausschluss oder die Verweigerung der Aufnahme verbunden.
Wir sind nicht verantwortlich!
Im Ausschlussantrag, aber auch in den Verhandlungen haben anscheinend Recherchen von Stoppt die Rechten zum WATV bzw. zu einzelnen Mitgliedern (hier und hier) eine Rolle gespielt. Der WATV warf dem Verband deshalb einen Verstoß gegen die parteipolitische Neutralität vor. Dazu urteilte der REA überraschend deutlich:
Der Ausschluss der BK des WATV aus dem ATB stellt auch keinen Verstoß gegen die parteipolitische Neutralität des ATB gem. § 1 Abs. 7 der Satzung des ATB dar. Die BK des WATV wendet ein, dass die Begründung des Beschlusses des Präsidiums im Wesentlichen mit Ausdrucken der Website stopptdierechten.at begründet wurde. Die Inhalte der Website seien bis 2017 von der österreichischen Partei „Die Grünen – die Grüne Alternative“ verantwortet worden. Die Inhalte der Website seien aufgrund der parteipolitischen Agenda dieser Partei von Verzerrungen, Lücken und Tendenzhaftigkeit geprägt.
Die parteipolitische Neutralität gebietet es, die Mitgliedschaft oder die Behandlung der Mitglieder im ATB nicht von parteipolitischen Ansichten oder Mitgliedschaften abhängig zu machen. Eine Zugehörigkeit zu einer Partei war indes weder ein relevantes Sachverhaltselement noch ein Teil der Begründung des Präsidiums. Die parteipolitische Neutralität ist nicht verletzt, nur weil eine Maßnahme von bestimmten Parteien (mutmaßlich) gebilligt oder unterstützt wird.
Der REA verkennt dabei nicht, dass die Inhalte der Website stopptdierechten.at Berichterstattung über den WATV enthält, die als einseitig negativ wahrgenommen werden kann. Wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, sind diese Inhalte aber nicht relevant, um die vom Präsidium getroffene Entscheidung zu stützen.
Wir ergänzen abschließend: Unsere Recherchen erfolgten völlig unabhängig und ohne jede Verbindung zum ATB. Dass sie vom ATB für den Ausschluss des WATV genutzt wurden, freut uns aber!
➡️ derstandard.at (17.4.26): Junge Mitglieder von rechtem Turnverein fliegen nach Rassismusvorwürfen aus Dachverband
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