„Der Brandanschlag auf den Jüdischen Friedhof ist in der Liste noch nicht inkludiert, das BMI verwies in diesem Fall auf die ermittelnde Behörde – die Landespolizeidirektion Wien.“ Ist also die LPD Wien (die dem Innenministerium untersteht) dafür verantwortlich, dass der Innenminister in seiner Antwort den Anschlag, der national und international für Aufsehen gesorgt hat, nicht berücksichtigt hat?
Vergleicht man die aktuell veröffentlichte Zahl der Schändungen mit den Vorkommnissen in den Jahren davor, scheint die Zahl der Fälle radikal abgenommen zu haben. Von 2013 bis zum Jänner 2020 gab es laut BMI 107 Schändungen — das ergab die Beantwortung einer SPÖ-Anfrage. Als „auffällig” bezeichnete der Blog „Stoppt die Rechten“ diese Abnahme und kritisierte die Auflistung des BMI: „In der Aufstellung des Innenministers sind aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen einige bekannte Straftaten nicht erfasst”, hieß es — eben etwa der Brandanschlag auf den jüdischen Friedhof. Auf KURIER-Anfrage definierte das BMI „Schändung“ wie folgt: „Man kann die Begriffe ‚Zerstören, Beschädigen, Verunstalten’ subsumieren, eine Strafbarkeit muss jedoch im Einzelfall betrachtet werden”, sagte Patrick Maierhofer, Sprecher des BMI. (12.2.24, S. 17)
Nach diesen mysteriösen Antworten bleibt das Rätsel, warum Vorfälle wie etwa SS-Runen- und Hakenkreuz-Schmierereien auf dem Shoah-Mahnmal am Judenplatz unterschlagen wurden, ungelöst. Die Bilanz des Innenministeriums – 16 von den 17 gelisteten Schändungen seien geklärt – fällt jedoch deutlich besser aus, wenn ungeklärte Vorfälle einfach nicht erfasst werden!