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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Keine Antwort aus dem Innenministerium zu unterschlagenen Gedenkstättenschändungen

Der „Kurier“ (12.2.24, S. 17) greift unse­re Aus­wer­tung der Anfra­ge­be­ant­wor­tung zu den Gedenk­stät­ten­schän­dun­gen zwi­schen 2020 und 2023 auf und hat im Innen­mi­nis­te­ri­um nach­ge­fragt, war­um Vor­fäl­le wie etwa der Anschlag auf den jüdi­schen Fried­hof am Wie­ner Zen­tral­fried­hof nicht berück­sich­tigt sind. Die Ant­wor­ten sind mysteriös.

12. Feb. 2024
Eingangsgebäude mit Haupttor KZ Mauthausen 2014 (© Dnalor_01, Wikimedia Commons, Lizenz CC-BY-SA 3.0)
Eingangsgebäude mit Haupttor KZ Mauthausen 2014 (© Dnalor_01, Wikimedia Commons, Lizenz CC-BY-SA 3.0)

„Der Brand­an­schlag auf den Jüdi­schen Fried­hof ist in der Lis­te noch nicht inklu­diert, das BMI ver­wies in die­sem Fall auf die ermit­teln­de Behör­de – die Lan­des­po­li­zei­di­rek­ti­on Wien.“ Ist also die LPD Wien (die dem Innen­mi­nis­te­ri­um unter­steht) dafür ver­ant­wort­lich, dass der Innen­mi­nis­ter in sei­ner Ant­wort den Anschlag, der natio­nal und inter­na­tio­nal für Auf­se­hen gesorgt hat, nicht berück­sich­tigt hat?

Ver­gleicht man die aktu­ell ver­öf­fent­lich­te Zahl der Schän­dun­gen mit den Vor­komm­nis­sen in den Jah­ren davor, scheint die Zahl der Fäl­le radi­kal abge­nom­men zu haben. Von 2013 bis zum Jän­ner 2020 gab es laut BMI 107 Schän­dun­gen — das ergab die Beant­wor­tung einer SPÖ-Anfra­ge. Als „auf­fäl­lig” bezeich­ne­te der Blog „Stoppt die Rech­ten“ die­se Abnah­me und kri­ti­sier­te die Auf­lis­tung des BMI: „In der Auf­stel­lung des Innen­mi­nis­ters sind aus uns nicht nach­voll­zieh­ba­ren Grün­den eini­ge bekann­te Straf­ta­ten nicht erfasst”, hieß es — eben etwa der Brand­an­schlag auf den jüdi­schen Fried­hof. Auf KURIER-Anfra­ge defi­nier­te das BMI „Schän­dung“ wie folgt: „Man kann die Begrif­fe ‚Zer­stö­ren, Beschä­di­gen, Ver­un­stal­ten’ sub­su­mie­ren, eine Straf­bar­keit muss jedoch im Ein­zel­fall betrach­tet wer­den”, sag­te Patrick Mai­er­ho­fer, Spre­cher des BMI. (12.2.24, S. 17)

Nach die­sen mys­te­riö­sen Ant­wor­ten bleibt das Rät­sel, war­um Vor­fäl­le wie etwa SS-Runen- und Haken­kreuz-Schmie­re­rei­en auf dem Sho­ah-Mahn­mal am Juden­platz unter­schla­gen wur­den, unge­löst. Die Bilanz des Innen­mi­nis­te­ri­ums – 16 von den 17 gelis­te­ten Schän­dun­gen sei­en geklärt – fällt jedoch deut­lich bes­ser aus, wenn unge­klär­te Vor­fäl­le ein­fach nicht erfasst werden!

Vom Innenministerium nicht erfasste Schändung: SS-Runen & Hakenkreuz am Shoa-Denkmal/Judenplatz (Foto: Antisemitismusmeldestelle IKG)
Vom Innen­mi­nis­te­ri­um nicht erfass­te Schän­dung: SS-Runen & Haken­kreuz am Shoa-Denk­mal/­Ju­den­platz (Foto: Anti­se­mi­tis­mus-Mel­de­stel­le IKG)

➡️ Schän­dun­gen von Gedenk­stät­ten: rechts­extre­mer Hintergrund

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Österreich | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien

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