Missbrauch der Amtsgewalt und Untreue wirft die Staatsanwaltschaft Feldkirch dem ehemaligen FPÖ-Bürgermeister der Gemeinde Fußach, Ernst Blum, und dem früheren Leiter von dessen Finanzabteilung vor. Aufgedeckt wurde die mutmaßliche Veruntreuung bereits im Juni 2021 in einem Bericht des Landesrechnungshof.
Über Jahre hinweg wurden im Fußacher Gemeindeamt öffentliche Gelder verspekuliert, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht korrekt angestellt und teils mit Gutscheinen bezahlt und eigentlich vorgesehene Kontrollinstrumente nicht genutzt oder bewusst umgangen. Der damals bezifferte Schaden: rund zwei Millionen Euro. (vol.at, 23.1.24)
Über diese Misswirtschaft und das Versagen von Kontrollmechanismen wurde bereits damals berichtet (orf.at, 29.9.21). Hinzu kommt nun noch der Vorwurf persönlicher Bereicherung.
Laut des Tatvorwurfs hätten die beiden Angeklagten eine Sonderzulage und eine fixe Überstundenabgeltung für den angeklagten Finanzabteilungsleiter beschlossen. Außerdem sollen sie nach Aufhebung einer entsprechenden Verordnung durch die Gemeindeaufsichtsbehörde dennoch eine nachträgliche Entschädigung an den angeklagten Bürgermeister vereinbart und ausbezahlt haben. All das sei teilweise ohne Genehmigung des Gemeindevorstandes und teilweise entgegen der vom Gemeindevorstand beschlossenen Gehaltsobergrenze geschehen. Die Schadenssumme aus der angeklagten Tat: über 200.000 Euro. (vol.at)
Ernst Blum war bis 2020 für 27 Jahre als Bürgermeister der Gemeinde Fußach tätig und zudem zwischen 2009 und 2014 Landtagsabgeordneter für die FPÖ. Die erste Hauptverhandlung von mindestens vier Terminen ist für den 14.5.2024 angesetzt. Aufgrund des hohen Schadens droht Blum bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.