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Blauer Ex-Bürgermeister muss vor Gericht

Einem ehe­ma­li­gen Vor­arl­ber­ger FPÖ-Bür­­ger­­meis­­ter und ‑Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten wird u.a. wegen mut­maß­li­cher Untreue der Pro­zess gemacht. Er soll sich aus der Gemein­de­kas­sa bedient haben. Es geht um eine Scha­dens­sum­me von mehr als 200.000 Euro. Miss­brauch der Amts­ge­walt und Untreue wirft die Staats­an­walt­schaft Feld­kirch dem ehe­ma­li­gen FPÖ-Bür­­ger­­meis­­ter der Gemein­de Fuß­ach, Ernst Blum, und dem frü­he­ren Lei­ter von dessen […]

30. Jan 2024
500 Euro-Scheine in Hand (@ ppixabaypixabay)
500 Euro-Scheine in Hand (@ ppixabaypixabay)

Miss­brauch der Amts­ge­walt und Untreue wirft die Staats­an­walt­schaft Feld­kirch dem ehe­ma­li­gen FPÖ-Bür­ger­meis­ter der Gemein­de Fuß­ach, Ernst Blum, und dem frü­he­ren Lei­ter von des­sen Finanz­ab­tei­lung vor. Auf­ge­deckt wur­de die mut­maß­li­che Ver­un­treu­ung bereits im Juni 2021 in einem Bericht des Lan­des­rech­nungs­hof.

Über Jah­re hin­weg wur­den im Fuß­a­cher Gemein­de­amt öffent­li­che Gel­der ver­spe­ku­liert, Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter nicht kor­rekt ange­stellt und teils mit Gut­schei­nen bezahlt und eigent­lich vor­ge­se­he­ne Kon­troll­in­stru­men­te nicht genutzt oder bewusst umgan­gen. Der damals bezif­fer­te Scha­den: rund zwei Mil­lio­nen Euro. (vol.at, 23.1.24)

Über die­se Miss­wirt­schaft und das Ver­sa­gen von Kon­troll­me­cha­nis­men wur­de bereits damals berich­tet (orf.at, 29.9.21). Hin­zu kommt nun noch der Vor­wurf per­sön­li­cher Bereicherung.

Laut des Tat­vor­wurfs hät­ten die bei­den Ange­klag­ten eine Son­der­zu­la­ge und eine fixe Über­stun­den­ab­gel­tung für den ange­klag­ten Finanz­ab­tei­lungs­lei­ter beschlos­sen. Außer­dem sol­len sie nach Auf­he­bung einer ent­spre­chen­den Ver­ord­nung durch die Gemein­de­auf­sichts­be­hör­de den­noch eine nach­träg­li­che Ent­schä­di­gung an den ange­klag­ten Bür­ger­meis­ter ver­ein­bart und aus­be­zahlt haben. All das sei teil­wei­se ohne Geneh­mi­gung des Gemein­de­vor­stan­des und teil­wei­se ent­ge­gen der vom Gemein­de­vor­stand beschlos­se­nen Gehalts­ober­gren­ze gesche­hen. Die Scha­dens­sum­me aus der ange­klag­ten Tat: über 200.000 Euro. (vol.at)

Ernst Blum war bis 2020 für 27 Jah­re als Bür­ger­meis­ter der Gemein­de Fuß­ach tätig und zudem zwi­schen 2009 und 2014 Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter für die FPÖ. Die ers­te Haupt­ver­hand­lung von min­des­tens vier Ter­mi­nen ist für den 14.5.2024 ange­setzt. Auf­grund des hohen Scha­dens droht Blum bei einer Ver­ur­tei­lung eine Haft­stra­fe von bis zu zehn Jahren.

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