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Hoch die Antifa!

So abgrund­tief blöd kann ein Sprüch­lein von Trump gar nicht sein, dass es nicht von einem FPÖ-Fun­k­­tio­­när nach­ge­kräht wird. Der US-Prä­­si­­dent hat­te zuletzt Ende Mai ange­kün­digt, die Anti­fa in den USA als ter­ro­ris­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on ver­bie­ten zu wol­len, wor­auf der blaue Geis­tes­rie­se Maxi­mi­li­an Krauss aus Wien echo­te, dass sich Euro­pa „ein Bei­spiel an den USA nehmen“ […]

9. Jun 2020

Donald Trump will als Kon­se­quenz aus den Pro­tes­ten gegen den ras­sis­ti­schen Mord an Geor­ge Floyd die Anti­fa in den USA als ter­ro­ris­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on ver­bie­ten, weil er ganz scharf beob­ach­tet hat­te, dass die Pro­tes­te von der Anti­fa zen­tral gesteu­ert wor­den sei­en. Dabei ent­kam ihm auch der fol­gen­de Satz: „Die vor allem von der Anti­fa ange­führ­ten Anar­chis­ten sind schnell gestoppt wor­den.“ (berliner-zeitung.de, 1.6.20) 

Die­sen Satz darf man sich ruhig auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen! Die Anti­fa hat nach Trumps Ansicht die gegen­über Herr­schaft und Auto­ri­tät beson­ders sen­si­blen Anar­chis­ten ange­führt und die lan­des­wei­ten Pro­test­ak­tio­nen damit gesteu­ert. Eine gewal­ti­ge Leistung!?

Die unab­hän­gi­gen Fak­ten­che­cker von factcheck.org haben die Aus­sa­ge von Trump über­prüft und dabei nicht nur fest­ge­stellt, dass es weder eine ein­zi­ge Anti­fa gibt und daher auch kei­ne zen­tra­le Pla­nung der Pro­tes­te, son­dern auch kei­ne Mög­lich­keit, eine oder Dut­zen­de Anti­fa-Orga­ni­sa­tio­nen als ter­ro­ris­ti­sche Orga­ni­sa­tio­nen zu ver­bie­ten, weil es kei­ne gesetz­li­che Grund­la­ge für das Ver­bot von inlän­di­schem Ter­ro­ris­mus gibt. Was seit weni­gen Tagen aller­dings fest­steht: Rechts­extre­me haben sich in den USA als Anti­fa-Grup­pen aus­ge­ge­ben, um sie zu dis­kre­di­tie­ren, wor­auf­hin Twit­ter und auch Face­book eini­ge Kon­ten die­ser Grup­pen sperr­ten.

Auch wenn hei­mi­sche Rechts­extre­me ger­ne dar­auf ver­wei­sen, dass der US-Bun­des­staat New Jer­sey schon vor Jah­ren „die Anti­fa“ ver­bo­ten hät­te, ist auch die­se Mel­dung genau­so falsch wie die meis­ten ande­ren Mythen über die Anti­fa.

Straches Fakemeldung über (nicht vorhandene) Einstufung der Antifa als Terrororganisation
Stra­ches Fak­e­mel­dung aus 2017 über die (nicht vor­han­de­ne) Ein­stu­fung der Anti­fa als Terrororganisation

Weder in den USA noch in Euro­pa gibt es „die Anti­fa“. In Öster­reich sind uns bei­spiels­wei­se eine sozi­al­de­mo­kra­ti­sche, eine kom­mu­nis­ti­sche, eine christ­li­che, eine grü­ne, eine rosa­ro­te, eine auto­no­me, ja sogar eine über­par­tei­li­che Anti­fa und vie­le anti­fa­schis­ti­sche Indi­vi­du­en bekannt (soll­ten wir jeman­den in der Auf­zäh­lung ver­ges­sen haben, bit­ten wir um Ent­schul­di­gung!). Was es sicher nicht gibt, ist eine blaue Antifa!

Als 2009 über den anti­fa­schis­ti­schen Grund­kon­sens der Zwei­ten Repu­blik bzw. über den rechts­extre­men Drit­ten Prä­si­den­ten des Natio­nal­rats, Mar­tin Graf, dis­ku­tiert wur­de, ver­stieg sich der FPÖ-Gene­ral­se­kre­tär Harald Vilims­ky zu der Behaup­tung, der anti­fa­schis­ti­sche Grund­kon­sens sei nichts ande­res als ein ideo­lo­gi­scher Kampf­be­griff des SED-Staa­tes, also der ehe­ma­li­gen DDR, gegen­über West­deutsch­land „und nichts anderes“.

Harald Vilimsky zum antifaschistischen Grundkonsens
Harald Vilims­ky zum anti­fa­schis­ti­schen Grundkonsens

Anti­fa­schis­mus denun­ziert als kom­mu­nis­ti­sche Ideo­lo­gie – da hat Harald Vilims­ky voll in den brau­nen Gatsch gegrif­fen. Fakt ist näm­lich, dass schon im ers­ten staat­li­chen Akt der Repu­blik Öster­reich nach 1945, in der öster­rei­chi­schen Unab­hän­gig­keits­er­klä­rung vom 27. April 1945, fest­ge­hal­ten wur­de, dass unter Teil­nah­me aller „anti­fa­schis­ti­schen Par­tei­rich­tun­gen“ eine pro­vi­so­ri­sche Staats­re­gie­rung ein­ge­setzt wird. 

Auch wenn der Anti­fa­schis­mus der ers­ten Stun­den die­ser Repu­blik einen sehr flüch­ti­gen Cha­rak­ter hat­te, mit dem Staats­ver­trag von 1955 wur­de er der Repu­blik vor allem durch den Arti­kel 9 gera­de­zu in die Ver­fas­sung eingemeißelt:

Arti­kel 9, Auf­lö­sung nazis­ti­scher Organisationen

1. Öster­reich wird die bereits durch die Erlas­sung ent­spre­chen­der und von der Alli­ier­ten Kom­mis­si­on für Öster­reich geneh­mig­ter Geset­ze begon­ne­nen Maß­nah­men zur Auf­lö­sung der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Par­tei und der ihr ange­glie­der­ten und von ihr kon­trol­lier­ten Orga­ni­sa­tio­nen ein­schließ­lich der poli­ti­schen, mili­tä­ri­schen und para­mi­li­tä­ri­schen auf öster­rei­chi­schem Gebiet voll­enden. Öster­reich wird auch die Bemü­hun­gen fort­set­zen, aus dem öster­rei­chi­schen poli­ti­schen, wirt­schaft­li­chen und kul­tu­rel­len Leben alle Spu­ren des Nazis­mus zu ent­fer­nen, um zu gewähr­leis­ten, daß die obge­nann­ten Orga­ni­sa­tio­nen nicht in irgend­ei­ner Form wie­der ins Leben geru­fen wer­den, und um alle nazis­ti­sche oder­mi­li­ta­ris­ti­sche Tätig­keit und Pro­pa­gan­da in Öster­reich zu verhindern.

2. Öster­reich ver­pflich­tet sich, alle Orga­ni­sa­tio­nen faschis­ti­schen Cha­rak­ters auf­zu­lö­sen, die auf sei­nem Gebie­te bestehen, und zwar sowohl poli­ti­sche, mili­tä­ri­sche und para­mi­li­tä­ri­sche, als auch alle ande­ren Orga­ni­sa­tio­nen, wel­che eine irgend­ei­ner der Ver­ein­ten Natio­nen feind­li­che Tätig­keit ent­fal­ten oder wel­che die Bevöl­ke­rung ihrer demo­kra­ti­schen Rech­te zu berau­ben bestrebt sind.

3. Öster­reich ver­pflich­tet sich, unter der Andro­hung von Straf­sank­tio­nen, die umge­hend in Über­ein­stim­mung mit den öster­rei­chi­schen Rechts­vor­schrif­ten fest­zu­le­gen sind, das Bestehen und die Tätig­keit der obge­nann­ten Orga­ni­sa­tio­nen auf öster­rei­chi­schem Gebie­te zu untersagen.

Grazer Volksblatt 26.6.1945: Graz ist antifaschistisch!
Gra­zer Volks­blatt 26.6.1945: Graz ist antifaschistisch!

Und wenn wir schon dabei sind: Ohne die anti­fa­schis­ti­schen Kampf­ver­bän­de aus der dama­li­gen Sowjet­uni­on, Groß­bri­tan­ni­en, Frank­reich und den USA wäre der Natio­nal­so­zia­lis­mus wohl nicht besiegt wor­den. Dar­um: Hoch die Antifa!

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