Wir erinnern uns an den Skandal im Juni 2019, als plötzlich Martin Graf im Kuratorium des österreichischen Nationalfonds am der für die Dritte Nationalratspräsidentin – damals Anneliese Kitzmüller – reservierten Sessel Platz genommen hatte. Das wurde nicht nur wegen der Personalie Graf als Provokation wahrgenommen, sondern auch, weil die drei NationalratspräsidentInnen gar nicht vertreten werden können.
In der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) zeigte man sich ob der Teilnahme Grafs an der Sitzung des Nationalfonds entsetzt. IKG-Präsident Oskar Deutsch übermittelte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Mittwoch ein Schreiben. Darin heißt es, die IKG könne die Entsendung von Graf „in dieses für die Republik so wichtige Gremium nicht tatenlos hinnehmen“. (…) Sein Schreiben an Sobotka schließt IKG-Präsident Deutsch mit den Worten: „Solange Nationalratsabgeordneter Mag. Dr. Martin Graf im Kuratorium des Nationalfonds zugegen ist, wird die Kultusgemeinde ihr Mandat in diesem Gremium ruhend stellen.“ (profil, 20.6.19)
Anneliese Kitzmüllers politische Karriere ist zu Ende, inzwischen hat der Burschenschafter Norbert Hofer ihren Platz im Präsidium des Nationalrats und damit ebenfalls im Nationalfonds eingenommen. Und auf David Lasar folgt nun ausgerechnet Dagmar Belakowitsch, die wie viele ihrer ParteigängerInnen geringe Berührungsängste zeigt, wenn es darum geht, beim rechtsextremen und auch neonazistischen Rand anzustreifen.
Belakowitschs politische Karriere bei der FPÖ begann bereits Mitte der 1990er-Jahre direkt in Straches Homebase, der FPÖ Wien-Landstraße. Mit Straches Aufstieg begann auch jener von Belakowitsch, zuerst in Wien und dann ab 2006 in den Nationalrat. Verheiratet ist sie mit dem FPÖ-Mitarbeiter Konrad Belakowitsch, der ebenso wie ihr Bruder Hans-Jörg Jenewein bei der Burschenschaft Silesia ist.
Als im Jahr 2008 ein mit 1.500 Teilnehmenden angekündigter Anti-Islam-Kongress in Köln stattfinden sollte, war neben Harald Vilimsky, Johann Gudenus auch Dagmar Belakowitsch mit an Bord. Der Kongress ist zwar wegen der heftigen Gegenproteste jämmerlich gescheitert, aber dass die Veranstalter mit Neonazis durchsetzt waren, stellte für die FPÖ-Delegation offenbar kein Hinderungsgrund für ihre Teilnahme dar:
Dass die veranstaltende „Pro-Köln”-Bewegung von einem Mann geführt wird, der kurz zuvor noch mit neonazistischen Tonträgern gehandelt hat, wegen seiner Zusammenarbeit mit Neonazis unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht und dass die Gruppierung von Intellektuellen wie Ralph Giordano als „lokale Variante des zeitgenössischen Nationalsozialismus” tituliert wird, stört die freiheitlichen Spitzenpolitiker ebenso wenig wie die Teilnahme von NPD-Aktivisten und Exponenten anderer neonazistischer Gruppierungen. Auch die FPÖ-Abgeordnete zum Nationalrat Susanne Winter, ihr Fraktionskollege Werner Neubauer und der Wiener Landtagsabgeordnete Wolfgang Jung sind als Redner bei Veranstaltungen der Pro-Bewegung aufgetreten, die vom nordrhein-westfälischen Innenministerium als ‚Neonazis im Nadelstreif’ und von der Staatsanwaltschaft Bochum als ‚Vorfeldorganisation des rechten Terrors’ bezeichnet wird. (Scharsach, Strache im braunen Sumpf)
Ein Jahr zuvor entblödete sich Belakowitsch im allgemeinen Islamisierungswahn ihrer Partei nicht, in einer Presseaussendung zu fantasieren, „dass die muslimischen Zuwanderer zwar mindestens 10 Prozent der Organspenden für sich in Anspruch nähmen, selber aber zu keinerlei Spende bereit seien”, berichtete das DÖW in seiner Rubrik, Neues von ganz rechts. Auch hier werden die neonazistischen Verbindungen von „Pro-Köln“ thematisiert.
Im Juni 2015 hatte Belakowitsch wohl ihren bislang „berühmtesten“ Auftritt:
… Und das, Frau Innenministerin, ist nämlich genau das Problem. Diese Abschiebungen sind teuer und sie wehren sich ja auch massiv dagegen, weil die NGOs stehen ja schon im Hintergrund und sagen: „Wenn du recht laut schreist, wird das abgebrochen.” Daher, Frau Innenminister, wäre es einmal möglich auch neue Wege zu gehen und zu überlegen, ob man nicht vielleicht mit der Hercules-Maschine abschieben könnte, denn dann könnten sie da drinnen schreien, so laut sie wollen.
Wenige Monate später bezeichnete Belakowitsch in der ZiB 24 Geflüchtete als „Lumpenproletariat“ und schloss damit an den NS-Sprachgebrauch an:
Es sind (sic) nicht die große Menge der Ingenieure, sondern es ist eher das Lumpenproletariat, das hier nach Österreich kommt. (…) Auch im Nationalsozialismus wurde das „Lumpenproletariat” als biologistische Kategorie zur Klassifizierung von Menschen verwendet. Für die Nazis bestand das „Lumpenproletariat’ aus dem ‚Abfall aller sozialen Schichten”, den Entarteten und Psychopathen, die nichts zur Wirtschaft beizutragen hatten. Während der NS-Zeit galten diejenigen Menschen, die der damaligen Auffassung nach zum „Lumpenproletariat” zählten, als unbrauchbar und asozial und wurden mitunter ein Ziel der Rassenhygiene. (vice.com, 20.11.15)
Im Gutachten des deutschen Verfassungsschutzes zur AfD, als Teilorganisationen der AfD zum Verdachtsfall und die FPÖ-Schwesterpartei im Ganzen zum Prüffall erklärt wurden, heißt es in der Begründung:
Allen oben zitierten Aussagen ist gemein, dass Flüchtlinge bzw. Migranten in ihrer Gesamtheit in pauschalisierender Weise abgewertet werden. Durch die Beschreibung als ‚Lumpenproletariat’ werden sie auf die gesellschaftlich tiefste Stufe eingeordnet, als kriminell, gewalttätig, frauenverachtend, moralisch verkommen und sexuell triebgesteuert kategorisiert mit dem Ziel, Ängste und Vorurteile gegen Migranten in der Bevölkerung zu schüren. Diese abschätzige Verbalkritik an einer Bevölkerungsgruppe führt dann zu einem Verstoß gegen die Menschenwürde des Einzelnen, wenn der negativen Zuschreibung auch faktische rechtliche Nachteile für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe folgen. (…) Auch dies ist mit der in Art. 1 Abs. 1 GG festgeschriebenen Garantie der Menschenwürde unvereinbar.
Als Herbert Kickl im Jänner 2019 zur Aushebelung der Europäischen Menschenrechtskonvention ansetzte, indem er meinte, das Recht habe der Politik zu folgen und nicht umgekehrt, rückte Belakowitsch im Nationalrat wie so oft hysterisch-schreiend zu dessen Verteidigung aus: „Es darf keine Denkverbote geben. (…) Niemals haben wir uns damit abzufinden, dass Gesetze uns in unserem Handeln behindern.“
„Das ist unsere Pflicht!
Und wir haben uns nicht damit abzufinden!
Niemals haben wir uns damit abzufinden,
dass Gesetze uns in unserem Handeln behindern!
Ich weiß eigentlich gar nicht, was, welchem, welchem Geist Sie hier folgen!”
(Dagmar Belakowitsch, Nationalrat 30.1.2019) pic.twitter.com/I2kxE5FOKm— FPÖ Fails (@fpoefails) January 30, 2019
Die Ablehnung solcher Überlegungen zur Einschränkung der 1950 erlassenen Europäischen Menschenrechtskonvention und das Liebäugeln mit autoritären Herrschaftsgelüsten sollten gesamtgesellschaftlich, aber vor allem im Kuratorium des Nationalfonds gar nicht erst als „Denkverbot“ qualifiziert werden, sondern für alle Mitglieder als ethische Selbstverständlichkeit gelten. Wer das nur ansatzweise anders sieht, hat in diesem Gremium nichts zu suchen.