Herbert Schütz wurde im Juli 2015 vom Landesvorstand der burgenländischen FPÖ aus der Partei ausgeschlossen – angeblich nach mehreren „fruchtlosen“ Ermahnungen. Während der Ausgeschlossene die Entscheidung seiner Partei nur als „überraschend“ bezeichnete, wollte sie Landesparteiobmann Tschürtz gar nicht kommentieren. Damals war aber zu vernehmen, dass Schütz ausgeschlossen wurde, weil er der Koalition zwischen SPÖ und FPÖ, die wenige Wochen zuvor fixiert worden ist, kritisch bis ablehnend gegenüber stand.
Schütz, der bis zu diesem Zeitpunkt als Nachwuchshoffnung seiner Landespartei gehandelt wurde, berief gegen den Ausschluss und setzte auch gerichtliche Schritte. Zwar verlor er die erste Runde im Vorjahr beim Bezirksgericht Eisenstadt, konnte aber in der Berufung beim Landesgericht punkten und erreichen, dass beim Bezirksgericht neu verhandelt werden musste.
Mittlerweile hat Schütz aber auch die Seiten gewechselt und im Herbst des Vorjahres für die Freie Liste Österreich (FLÖ) bei der Nationalratswahl im Burgenland kandidiert. Die Liste mit der Spitzenkandidatin Barbara Rosenkranz erzielte mit bundesweiten 0,2 Prozent ein kümmerliches Ergebnis, das im Burgenland mit 0,1 Prozent noch unterboten wurde.
Schütz erklärte bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht im Vorjahr, dass es ihm nicht mehr um die Mitgliedschaft in der FPÖ gehe, sondern um die Klärung der Frage, ob er frist- und formgerecht ausgeschlossen worden sei.
Umso merkwürdiger mutet der Vergleich an, der jetzt zwischen Schütz und der FPÖ geschlossen wurde. Die FPÖ verpflichtete sich in dem bereits rechtskräftigen Vergleich, Schütz eine Summe von 10.000 Euro zu bezahlen und hob den Parteiausschluss auf, während dieser gleichzeitig seinen freiwilligen Austritt aus der Partei erklärte.
10.000 Euro Entschädigung für parteischädigendes Verhalten? Schweigegeld? Die offizielle Erklärung ist, dass es sich dabei um einen Ersatz für Ausgaben handelt, die Schütz in seiner Zeit als Funktionär aus eigener Tasche bezahlt habe. Eigentlich hatte Schütz 13.000 Euro verlangt, und die FPÖ wollte nur 6.000 geben, aber nach dem Hinweis der Richterin, dass es zwar weh tue, „aber dann ist Ruhe“ (Kurier, 7.5.2018) gab die FPÖ nach.
Das Modell Schütz wird von uns zur Nachahmung empfohlen!