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Zehntausend Euro für parteischädigendes Verhalten?

Im Juli 2015 wur­de der Mat­ters­bur­ger Bezirks­par­tei­ob­mann der FPÖ vom Lan­des­par­tei­vor­stand wegen „par­tei­schä­di­gen­den Ver­hal­tens“ aus der Par­tei aus­ge­schlos­sen. Über den Hin­ter­grund des Aus­schlus­ses hiel­ten sich bei­de Streit­par­tei­en bedeckt. Nach Run­den vor dem Bezirks­ge­richt und dem Lan­des­ge­richt schloss man jetzt einen selt­sa­men Ver­gleich. Her­bert Schütz tritt frei­wil­lig aus der FPÖ aus und wird dafür ent­schä­digt. Ein […]

14. Mai 2018

Her­bert Schütz wur­de im Juli 2015 vom Lan­des­vor­stand der bur­gen­län­di­schen FPÖ aus der Par­tei aus­ge­schlos­sen – angeb­lich nach meh­re­ren „frucht­lo­sen“ Ermah­nun­gen. Wäh­rend der Aus­ge­schlos­se­ne die Ent­schei­dung sei­ner Par­tei nur als „über­ra­schend“ bezeich­ne­te, woll­te sie Lan­des­par­tei­ob­mann Tschürtz gar nicht kom­men­tie­ren. Damals war aber zu ver­neh­men, dass Schütz aus­ge­schlos­sen wur­de, weil er der Koali­ti­on zwi­schen SPÖ und FPÖ, die weni­ge Wochen zuvor fixiert wor­den ist, kri­tisch bis ableh­nend gegen­über stand.

Schütz, der bis zu die­sem Zeit­punkt als Nach­wuchs­hoff­nung sei­ner Lan­des­par­tei gehan­delt wur­de, berief gegen den Aus­schluss und setz­te auch gericht­li­che Schrit­te. Zwar ver­lor er die ers­te Run­de im Vor­jahr beim Bezirks­ge­richt Eisen­stadt, konn­te aber in der Beru­fung beim Lan­des­ge­richt punk­ten und errei­chen, dass beim Bezirks­ge­richt neu ver­han­delt wer­den musste.

Mitt­ler­wei­le hat Schütz aber auch die Sei­ten gewech­selt und im Herbst des Vor­jah­res für die Freie Lis­te Öster­reich (FLÖ) bei der Natio­nal­rats­wahl im Bur­gen­land kan­di­diert. Die Lis­te mit der Spit­zen­kan­di­da­tin Bar­ba­ra Rosen­kranz erziel­te mit bun­des­wei­ten 0,2 Pro­zent ein küm­mer­li­ches Ergeb­nis, das im Bur­gen­land mit 0,1 Pro­zent noch unter­bo­ten wurde.

Schütz erklär­te bei der Ver­hand­lung vor dem Bezirks­ge­richt im Vor­jahr, dass es ihm nicht mehr um die Mit­glied­schaft in der FPÖ gehe, son­dern um die Klä­rung der Fra­ge, ob er frist- und form­ge­recht aus­ge­schlos­sen wor­den sei.

Umso merk­wür­di­ger mutet der Ver­gleich an, der jetzt zwi­schen Schütz und der FPÖ geschlos­sen wur­de. Die FPÖ ver­pflich­te­te sich in dem bereits rechts­kräf­ti­gen Ver­gleich, Schütz eine Sum­me von 10.000 Euro zu bezah­len und hob den Par­tei­aus­schluss auf, wäh­rend die­ser gleich­zei­tig sei­nen frei­wil­li­gen Aus­tritt aus der Par­tei erklärte.

10.000 Euro Ent­schä­di­gung für par­tei­schä­di­gen­des Ver­hal­ten? Schwei­ge­geld? Die offi­zi­el­le Erklä­rung ist, dass es sich dabei um einen Ersatz für Aus­ga­ben han­delt, die Schütz in sei­ner Zeit als Funk­tio­när aus eige­ner Tasche bezahlt habe. Eigent­lich hat­te Schütz 13.000 Euro ver­langt, und die FPÖ woll­te nur 6.000 geben, aber nach dem Hin­weis der Rich­te­rin, dass es zwar weh tue, „aber dann ist Ruhe“ (Kurier, 7.5.2018) gab die FPÖ nach.

Das Modell Schütz wird von uns zur Nach­ah­mung empfohlen!

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Schlagwörter: Burgenland | FPÖ |