Sellners unbekannte Bekannte und ein Spendenaufruf

Der Vor­fall selbst ist hin­rei­chend bekannt. Der Chef der Iden­ti­tä­ren, Mar­tin Sell­ner, hat am 3. Febru­ar 2017, Abend des FPÖ-Aka­de­mi­ker­balls („Bur­schen­schaf­ter­ball“) in der Wie­ner Schot­ten­tor-Pas­sa­ge („Jonas­reindl“) Schüs­se mit Pfef­fer­spray aus einer Gas­pis­to­le abge­ge­ben. Um Angrei­fer abzu­weh­ren, wie er behaup­te­te. Der Gra­zer Anti­fa­schist Peter Pal­me (67) hat­te eine ande­re Sicht auf die Din­ge und wur­de dafür wegen übler Nach­re­de (gegen Sell­ner) verurteilt.

Am Tag nach dem Vor­fall pos­te­te Pal­me auf sei­ner Face­book-Time­line: „das Gfra­st pro­vo­ziert bei einer Demo gegen Rechts und schießt damit auf fried­li­che Demons­tran­ten, Hät­te das ein Demons­trant gemacht, wie­vie­le Mona­te Unter­su­chungs­haft hät­te der bekommen?“

Sell­ner erhob dar­auf­hin Pri­vat­an­kla­ge nach § 111 StGB wegen übler Nach­re­de gegen Peter Pal­me. Der Gra­zer Anti­fa­schist Pal­me ist ein auf­merk­sa­mer Beob­ach­ter der rechts­extre­men Sze­ne. In der Ver­hand­lung mach­te er gel­tend, dass er etwa drei Wochen vor dem Vor­fall ein Video auf dem von Sell­ner betrie­be­nen You­Tube-Kanal gese­hen habe, in dem Sell­ner eine Waf­fe zeig­te und dazu erklär­te. „Kommt uns nicht in die Que­re, weil sonst …ansons­ten wisst ihr, was los ist.”

Sellners "Reizstoff-Sprühgerät" - laut ihm keine Waffe.

„Kommt uns nicht in die Que­re, weil sonst …ansons­ten wisst ihr, was los ist”

In der Beweis­wür­di­gung ging das Gericht nicht näher auf die­sen Hin­ter­grund ein, sprach statt­des­sen davon, dass die Aus­sa­gen von Sell­ner „nahe­zu wider­spruchs­frei“ mit den Aus­sa­gen des ein­zi­gen Zeu­gen „in Ein­klang zu brin­gen“ sei­en. Das stimmt aber nur, wenn man die Aus­sa­gen von Sell­ner in der poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­me völ­lig igno­riert: Vor der Poli­zei hat­te Sell­ner näm­lich behaup­tet, dass er in der Sta­ti­on Schot­ten­tor auf einen Bekann­ten gewar­tet habe, der im Unter­schied zu ihm zum FPÖ-Aka­de­mi­ker­ball gehen woll­te. Der unbe­kann­te Bekann­te kam aber lei­der nicht, wor­auf­hin Sell­ner „durch Zufall“ beim War­ten einen wei­te­ren Bekann­ten traf, den er von der Uni her kann­te. Der sei dann kurz nach 22 Uhr in eine Stra­ßen­bahn ein­ge­stie­gen und etwas spä­ter habe dann der Angriff von Unbe­kann­ten auf ihn begonnen.

In der Ein­ver­nah­me vor Gericht wur­den aus die­sem zwei­ten Bekann­ten zwei Per­so­nen. Zum einen der Zeu­ge, mit dem er län­ge­re Zeit hef­tig dis­ku­tiert habe, den er aber nicht gekannt habe (der Zeu­ge hat sich laut Sell­ner dann via Face­book bei ihm gemel­det). Mit dem sei er dann zur Stra­ßen­bahn­sta­ti­on gegan­gen und obwohl auch er heim­fah­ren woll­te, „zumal mir mein Bekann­ter, auf den ich gewar­tet habe, mit­teil­te, dass er nicht kom­men wer­de“, ist nur der spä­te­re Zeu­ge in die Stra­ßen­bahn eingestiegen.

Sell­ner blieb – war­um? – und wur­de dann angeb­lich über­fal­len, wor­auf­hin er zwei Pfef­fer­spray-Schüs­se aus der Gas­pis­to­le auf sei­ne Angrei­fer abge­ge­ben habe. Der „wei­te­re Bekann­te“ aus der poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­me, der in der Ver­hand­lung aber unbe­kannt blieb, sei erst nach die­sem Vor­fall dazu­ge­kom­men, habe von der Tat nichts mit­be­kom­men und sei dann mit der Stra­ßen­bahn weggefahren.

Sellner kaufte sich laut Eigenangabe 2016 eine Waffe, "was gutes". Jetzt ist er wegen einem "Sprühgerät" mit einem Waffenverbot belegt. Wo ist aber die Waffe verblieben?

Noch eine Waffe?

Das ist doch eine deut­lich ande­re Ver­si­on als die bei der Poli­zei. Das Gericht sah das nicht so und ver­ur­teil­te Peter Pal­me wegen übler Nach­re­de zu einer Geld­stra­fe von 120 Tag­sät­zen zu je 20 Euro, zu einer Ent­schä­di­gung an Mar­tin Sell­ner in der Höhe von 1.000 Euro, zur Urteils­ver­öf­fent­li­chung und zur Kos­ten­über­nah­me des Privatanklageverfahrens.

Ins­ge­samt sind Peter Pal­me unterm Strich dar­aus Kos­ten von rund 16.000 Euro erwach­sen. Eine gewal­ti­ge Sum­me, die von ihm, einem Pen­sio­nis­ten mit ASVG-Pen­si­on, allein natür­lich nicht bewäl­tigt wer­den kann.

Wir ersu­chen Euch daher um Unter­stüt­zung für Peter Pal­mes Kosten.
Spen­den bit­te auf fol­gen­des Konto:

Peter Pal­me
Bic: RZSTAT2G377
IBAN: AT91 3837 7000 0008 9847