Am Tag nach dem Vorfall postete Palme auf seiner Facebook-Timeline: „das Gfrast provoziert bei einer Demo gegen Rechts und schießt damit auf friedliche Demonstranten, Hätte das ein Demonstrant gemacht, wieviele Monate Untersuchungshaft hätte der bekommen?“
Sellner erhob daraufhin Privatanklage nach § 111 StGB wegen übler Nachrede gegen Peter Palme. Der Grazer Antifaschist Palme ist ein aufmerksamer Beobachter der rechtsextremen Szene. In der Verhandlung machte er geltend, dass er etwa drei Wochen vor dem Vorfall ein Video auf dem von Sellner betriebenen YouTube-Kanal gesehen habe, in dem Sellner eine Waffe zeigte und dazu erklärte. „Kommt uns nicht in die Quere, weil sonst …ansonsten wisst ihr, was los ist.”
In der Beweiswürdigung ging das Gericht nicht näher auf diesen Hintergrund ein, sprach stattdessen davon, dass die Aussagen von Sellner „nahezu widerspruchsfrei“ mit den Aussagen des einzigen Zeugen „in Einklang zu bringen“ seien. Das stimmt aber nur, wenn man die Aussagen von Sellner in der polizeilichen Einvernahme völlig ignoriert: Vor der Polizei hatte Sellner nämlich behauptet, dass er in der Station Schottentor auf einen Bekannten gewartet habe, der im Unterschied zu ihm zum FPÖ-Akademikerball gehen wollte. Der unbekannte Bekannte kam aber leider nicht, woraufhin Sellner „durch Zufall“ beim Warten einen weiteren Bekannten traf, den er von der Uni her kannte. Der sei dann kurz nach 22 Uhr in eine Straßenbahn eingestiegen und etwas später habe dann der Angriff von Unbekannten auf ihn begonnen.
In der Einvernahme vor Gericht wurden aus diesem zweiten Bekannten zwei Personen. Zum einen der Zeuge, mit dem er längere Zeit heftig diskutiert habe, den er aber nicht gekannt habe (der Zeuge hat sich laut Sellner dann via Facebook bei ihm gemeldet). Mit dem sei er dann zur Straßenbahnstation gegangen und obwohl auch er heimfahren wollte, „zumal mir mein Bekannter, auf den ich gewartet habe, mitteilte, dass er nicht kommen werde“, ist nur der spätere Zeuge in die Straßenbahn eingestiegen.
Sellner blieb – warum? – und wurde dann angeblich überfallen, woraufhin er zwei Pfefferspray-Schüsse aus der Gaspistole auf seine Angreifer abgegeben habe. Der „weitere Bekannte“ aus der polizeilichen Einvernahme, der in der Verhandlung aber unbekannt blieb, sei erst nach diesem Vorfall dazugekommen, habe von der Tat nichts mitbekommen und sei dann mit der Straßenbahn weggefahren.
Das ist doch eine deutlich andere Version als die bei der Polizei. Das Gericht sah das nicht so und verurteilte Peter Palme wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 120 Tagsätzen zu je 20 Euro, zu einer Entschädigung an Martin Sellner in der Höhe von 1.000 Euro, zur Urteilsveröffentlichung und zur Kostenübernahme des Privatanklageverfahrens.
Insgesamt sind Peter Palme unterm Strich daraus Kosten von rund 16.000 Euro erwachsen. Eine gewaltige Summe, die von ihm, einem Pensionisten mit ASVG-Pension, allein natürlich nicht bewältigt werden kann.
Wir ersuchen Euch daher um Unterstützung für Peter Palmes Kosten.
Spenden bitte auf folgendes Konto:
Peter Palme
Bic: RZSTAT2G377
IBAN: AT91 3837 7000 0008 9847