Am Freitag, 18.8. musste sich der 29-jährige Salzburger, der seit sechs Jahren in Wuppertal lebt und dort als „Medienfachmann“ tätig war, bevor er arbeitslos wurde, vor dem Landesgericht Salzburg wegen NS-Wiederbetätigung verantworten. Zwischen Jänner und Dezember 2010 hat er auf thiazi.net rund 200 Beiträge gepostet, in denen er laut Anklage vor allem die Wiedererrichtung eines Großdeutschen Reiches unter nationalsozialistischer Führung gefordert hat.
Vor den Geschworenen bekannte sich „Burkhard“ schuldig, versuchte seine Nazi-Aktivitäten mit „negativen Erfahrungen mit anderen Kulturen“ zu erklären. Seine eigene Homosexualität betrachtete er damals als minderwertig, hatte Suizidgedanken, hetzte aber selbst gegen Schwule und Menschen mit Behinderungen.
„Ich habe erst spät begriffen, auf was für einem Holzweg ich war“, erklärte er vor Gericht. Die Frage, wann „spät“ war, wurde anscheinend nicht erörtert. Seine Verfahrenshelferin wies darauf hin, dass die Nazi-Postings von „Burkhard“ schon einige Jahre alt sind. Das stimmt zwar, das Pech für mutmaßliche Neonazis ist halt, dass die Verjährungsfristen im Verbotsgesetz ziemlich lange sind.
Was den „Burkhard“ betrifft, so müssen wir leider begründete Zweifel anmelden, dass sich seine Neonazi-Phase und seine Aktivitäten wirklich nur auf das Jahr 2010 beschränkten. Auf thiazi-net hat er im Jahr 2010 dazu folgendes gepostet:
„Man darf sich nicht erwischen lassen. Sollte es dennoch passieren, dann wird jede Aussage verweigert bis zum Ende.“ (zitiert nach salzburg.orf.at)
Einem Neonazi, der sich „Nordischer Wolf“ nannte, gab er damals auf Facebook Ratschläge, wie er Anzeige und Verhaftung vermeiden könnte. Die Hakenkreuzfahne soll er aus seinem Profilbild entfernen und gegen eine Fahne mit dem „Besatzeradler“ austauschen, dazu ein „schön eingerahmtes Hitlerbild“: „Wir werden niemals verzichten, aber wir sollten trotzdem vermeiden ständig eingesperrt zu werden.“ Als der andere etwas verunsichert nachfragt: „Alles klar kamerad du bist eh gleicher gesinnung wie ich oder?“, antwortet ihm „Burkhard“ – damals mit Klarnamen: „Wenn du Nationalsozialist bist, ja.“
Beim Salzburger Geschworenengericht hat es „Burkhard“ jedenfalls zur Hälfte geschafft. Er wurde zwar schuldig gesprochen, aber mit der auf Bewährung ausgesprochenen Haftstrafe von zwei Jahren konnte er für sich das „Einsperren“ gerade noch vermeiden.
Berichte: derstandard.at und salzburg.orf.at.