Die von den Koalitionsparteien als dringlich eingeforderte neue Strafrechtsbestimmung zu „Staatsfeindlichen Bewegungen“ ist noch gar nicht in Kraft, da gibt es schon wieder eine rechtskräftige Verurteilung. Eine Frau aus Wolfsberg, die von der „Kleinen Zeitung“ (4.7.2017) sogar zur „Staatsfeindin“ hochstilisiert wurde, ist jetzt rechtskräftig zu zwölf Monaten Haft, davon vier Monate, unbedingt, verurteilt.

Welcher Fraktion von StaatsverweigererInnen sich die Verurteilte zugehörig fühlt (hier: OPPT) ist unbekannt — das Muster der Argumentationen und Gerichtsverfahren sind jedoch sehr ähnlich.
Auch bei dieser Frau (53) ist nicht klar, welcher Fraktion der Reichsheinis sie sich zugehörig fühlt. Ist auch nicht so wichtig – ihr Aktivitätsmuster ist das gleiche wie bei allen anderen. Da ist zunächst die Drohung mit Eintrag in das Schuldenregister UCC und mit Exekution gegen einen Gerichtsvollzieher, der bei ihr eine Exekution durchführen will. Dann erscheint sie nicht zum angesetzten Verhandlungstermin, wird zum nächsten Termin polizeilich vorgeführt und wiederholt in der Verhandlung am 29. Mai dann die üblichen Phrase: „Ich bin ein geistig sittliches Wesen, ich unterstehe nur Gott”. Nach dem Urteil betont sie, dass das Landesgericht auch nur eine Firma sei und sie von Richter und Staatsanwalt nicht einmal die Ausweise verlangt habe. Erst später macht sie schriftliche Eingaben bei der „Firma“ Landesgericht. Zu spät, die Einspruchsfrist war da schon vorbei, das Urteil gilt daher!