Klagenfurt/Wolfsberg: Zwölf Monate für Reichsbürgerin

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Die von den Koali­ti­ons­par­tei­en als dring­lich ein­ge­for­der­te neue Straf­rechts­be­stim­mung zu „Staats­feind­li­chen Bewe­gun­gen“ ist noch gar nicht in Kraft, da gibt es schon wie­der eine rechts­kräf­ti­ge Ver­ur­tei­lung. Eine Frau aus Wolfs­berg, die von der „Klei­nen Zei­tung“ (4.7.2017) sogar zur „Staats­fein­din“ hoch­sti­li­siert wur­de, ist jetzt rechts­kräf­tig zu zwölf Mona­ten Haft, davon vier Mona­te, unbe­dingt, verurteilt.

Welcher Fraktion von StaatsverweigererInnen sich die Verurteilte zugehörig fühlt (hier: OPPT) ist unbekannt - das Muster der Argumentationen und Gerichtsverfahren sind jedoch sehr ähnlich.

Wel­cher Frak­ti­on von Staats­ver­wei­ge­re­rIn­nen sich die Ver­ur­teil­te zuge­hö­rig fühlt (hier: OPPT) ist unbe­kannt — das Mus­ter der Argu­men­ta­tio­nen und Gerichts­ver­fah­ren sind jedoch sehr ähnlich.

Auch bei die­ser Frau (53) ist nicht klar, wel­cher Frak­ti­on der Reichs­hei­nis sie sich zuge­hö­rig fühlt. Ist auch nicht so wich­tig – ihr Akti­vi­täts­mus­ter ist das glei­che wie bei allen ande­ren. Da ist zunächst die Dro­hung mit Ein­trag in das Schul­den­re­gis­ter UCC und mit Exe­ku­ti­on gegen einen Gerichts­voll­zie­her, der bei ihr eine Exe­ku­ti­on durch­füh­ren will. Dann erscheint sie nicht zum ange­setz­ten Ver­hand­lungs­ter­min, wird zum nächs­ten Ter­min poli­zei­lich vor­ge­führt und wie­der­holt in der Ver­hand­lung am 29. Mai dann die übli­chen Phra­se: „Ich bin ein geis­tig sitt­li­ches Wesen, ich unter­ste­he nur Gott”. Nach dem Urteil betont sie, dass das Lan­des­ge­richt auch nur eine Fir­ma sei und sie von Rich­ter und Staats­an­walt nicht ein­mal die Aus­wei­se ver­langt habe. Erst spä­ter macht sie schrift­li­che Ein­ga­ben bei der „Fir­ma“ Lan­des­ge­richt. Zu spät, die Ein­spruchs­frist war da schon vor­bei, das Urteil gilt daher!