Am Mittwoch, 14. Juni und am Montag, 19. Juni fanden am Linzer Landesgericht zwei Prozesse wegen NS-Wiederbetätigung statt, die jeweils mit Verurteilungen (beide noch nichts rechtskräftig) endeten. Am Mittwoch war gefährliche Drohung mitangeklagt, am Montag auch Verhetzung.
Die Angeklagte vom Mittwoch hatte auf Facebook und WhatsApp, in Gruppen wie National Partei Österreich–Wien ihre braunen und ziemlich bizarren Botschaften über Hitler verbreitet mit dem Ergebnis: 24 Monate Haft, davon 8 Monate unbedingt.
Die Anklage vom Montag endete vorläufig mit einer Verurteilung zu 14 Monaten auf drei Jahre bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 240 Tagsätzen zu je 4 Euro, also 960 Euro. Bei beiden Prozessen gab es keine mediale Berichterstattung. Unsere Angaben stützen sich auf die Auskünfte des Landesgerichts Linz.