Linz: Zwei Wiederbetätigungsprozesse

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Am Mitt­woch, 14. Juni und am Mon­tag, 19. Juni fan­den am Lin­zer Lan­des­ge­richt zwei Pro­zes­se wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung statt, die jeweils mit Ver­ur­tei­lun­gen (bei­de noch nichts rechts­kräf­tig) ende­ten. Am Mitt­woch war gefähr­li­che Dro­hung mit­an­ge­klagt, am Mon­tag auch Verhetzung. 

Die Ange­klag­te vom Mitt­woch hat­te auf Face­book und Whats­App, in Grup­pen wie Natio­nal Par­tei Österreich–Wien ihre brau­nen und ziem­lich bizar­ren Bot­schaf­ten über Hit­ler ver­brei­tet mit dem Ergeb­nis: 24 Mona­te Haft, davon 8 Mona­te unbedingt.

Die Ankla­ge vom Mon­tag ende­te vor­läu­fig mit einer Ver­ur­tei­lung zu 14 Mona­ten auf drei Jah­re beding­ter Haft und einer unbe­ding­ten Geld­stra­fe von 240 Tag­sät­zen zu je 4 Euro, also 960 Euro. Bei bei­den Pro­zes­sen gab es kei­ne media­le Bericht­erstat­tung. Unse­re Anga­ben stüt­zen sich auf die Aus­künf­te des Lan­des­ge­richts Linz.