Feldkirch/Dornbirn: Schlechte Prognose für Neonazi

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Zwölf Vor­stra­fen hat der Ange­klag­te trotz sei­ner jugend­li­chen 21 Jah­re schon ange­sam­melt, sechs Jah­re saß er – so die „Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten“ in ihrer Print­aus­ga­be vom 24.5.2017 — bereits hin­ter Git­tern und im zar­ten Alter von sie­ben Jah­ren hat er die ers­te Straf­tat ver­übt. Dem­entspre­chend wur­de er aus einer aktu­el­len 13-mona­ti­gen Haft zu sei­nem Pro­zess wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vorgeführt.

Auch wenn sich die „Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten“ ver­rech­net haben soll­ten, die kri­mi­nel­le Kar­rie­re des 21-jäh­ri­gen Dorn­bir­ner ist erschre­ckend und wirft Fra­gen auf, mit denen sich nicht bloß die Jus­tiz beschäf­ti­gen muss. Allein aus Ver­ur­tei­lun­gen und Schmer­zens­geld­for­de­run­gen haben sich rund 25.000 Euro Schul­den ange­sam­melt, die neben den Haft­stra­fen das zukünf­ti­ge Leben des Ange­klag­ten ziem­lich verdunkeln.

Mit 14 Jah­ren hat er – soeben straf­mün­dig gewor­den – sei­ne ers­te Haft­stra­fe wegen Raub kas­siert. Jetzt aber stand er wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht. Auf Face­book hat­te er sich mehr­mals ein­schlä­gig geäu­ßert, etwa so: „Lie­ber wäre ich 1945 gefal­len als in der heu­ti­gen Zeit zu leben. Ja – Ihr gan­zen Gut­men­schen, ihr habt eure Her­kunft ver­ges­sen…. Heil Hit­ler! … die­ser Staat geht unter und das Reich kommt wie­der. Jawohl mein Füh­rer.“ (Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten, 24.5.2017)

Er war aber nicht nur auf Face­book als Nazi unter­wegs. Am Dorn­bir­ner Bahn­hof fiel er am 26. Sep­tem­ber 2016 auf, als er sei­nen Kame­ra­den mit dem Hit­ler­gruß begrüß­te. Einem ser­bi­schen Secu­ri­ty-Men­schen beschied er: „Du Scheiß­s­er­be gehörst in eine Gas­kam­mer in Ausch­witz!“ Und die her­bei­ge­ru­fe­ne Poli­zis­tin mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund begrüß­te er mit: „Kennst du Ausch­witz? Du gehörst ver­gast!“ Bei sei­ner Ver­haf­tung erklär­te er dann noch, dass er den Staat Öster­reich ableh­ne und sich der Waf­fen-SS unter­stellt habe.

Auf sei­nem Han­dy fan­den sich dann noch Lie­der der Nazi-Band „Kraft­schlag“, die der Ange­klag­te als eine der weni­gen „ehr­li­chen“ Bands. In ihrem Song „Alter Mann“ heißt es etwa:

„Unser Vor­bild ist die Waf­fen SS
und wir geden­ken Rudolf Hess.
Ein Volk, ein Reich, ein Führer
hall­te es nun durch Deutsch­land immer wieder“.

Für den Schwur­ge­richts­hof war die Sache weit­ge­hend klar. Der Ange­klag­te, der im Okto­ber des Vor­jah­res gera­de 13 Mona­te erhal­ten hat­te, kas­sier­te einen Schuld­spruch, ver­bun­den mit einer wei­te­ren unbe­ding­ten Haft­stra­fe von 35 Mona­ten. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig.