Ried im Innkreis/Mühlheim: Keine Wiederbetätigung (I)

Bei einem Som­mer­fest im August 2016 in Mühlheim am Inn soll der Angeklagte (23), der sich in der Vor­woche vor einem Geschwore­nen­gericht in Ried ver­ant­worten musste, im Zug ein­er nicht nur ver­balen Auseinan­der­set­zung einen 17-jähri­gen HTL-Schüler wüst beschimpft haben. „Wo ist der Hitler, wenn man ihn braucht – alle Aus­län­der gehören ver­gast“, soll er unter anderem geschrien haben. Vor Gericht bestritt er die Äußerungen.

Ich bin über­haupt kein Aus­län­der­feind und von Hitler und der Nazi-Szene halte ich gar nichts”, zitiert ihn die OÖN in ihrem Prozess­bericht. Zwar habe er Kon­tak­te in die rechte Szene, aber mit denen habe er schon lange nichts mehr zu tun gehabt und am besagten Abend bzw. in der Nacht der „Beach Par­ty“ sei er sehr betrunk­en gewe­sen. „Scheiß Asy­lanten“ kön­nte er gesagt haben, aber nicht das, was ihm die Anklage vorge­wor­fen hat.

Anlass und Gegen­stand der wüsten Beschimp­fung war ein im Aus­land geboren­er 17-jähriger HTL-Schüler. Der Angeklagte M. P. behauptete, dass seine Erre­gung auf Gerüchte über eine Verge­wal­ti­gung durch einen Flüchtling in der Nähe von Mühlheim zurück­zuführen gewe­sen sei. Es kann sich tat­säch­lich nur um ein Gerücht gehan­delt haben, denn in den Medi­en wird zu dieser Zeit nur über einen Verge­wal­ti­gungsvor­wurf berichtet, den eine Innviert­lerin gegen ihren ehe­ma­li­gen Lebens­ge­fährten gerichtet und dann wieder zurückgenom­men hat.

Der Schüler hat­te ohne­hin eine andere Erin­nerung an den Vor­fall. „Am lieb­sten würde ich dich ver­gasen“, habe der Angeklagte ihn angeschrien. Ein ander­er Zeuge erin­nert sich an „Hitler gehört her, der gehört ver­gast“. Diese kleinen Dif­feren­zen und der Umstand, dass bei der oblig­at­en Haus­durch­suchung kein belas­ten­des Mate­r­i­al gefun­den wurde, führten offen­sichtlich dazu, dass die Geschwore­nen den Angeklagten vom Vor­wurf der Wieder­betä­ti­gung und der Ver­het­zung freis­prachen. Über die mit der ver­balen Beschimp­fung ver­bun­dene Raufer­ei wird in einem eige­nen Ver­fahren entsch­ieden, war schon im Vor­bericht der OÖN zu lesen.