Bei einem Sommerfest im August 2016 in Mühlheim am Inn soll der Angeklagte (23), der sich in der Vorwoche vor einem Geschworenengericht in Ried verantworten musste, im Zug einer nicht nur verbalen Auseinandersetzung einen 17-jährigen HTL-Schüler wüst beschimpft haben. „Wo ist der Hitler, wenn man ihn braucht – alle Ausländer gehören vergast“, soll er unter anderem geschrien haben. Vor Gericht bestritt er die Äußerungen.
„Ich bin überhaupt kein Ausländerfeind und von Hitler und der Nazi-Szene halte ich gar nichts”, zitiert ihn die OÖN in ihrem Prozessbericht. Zwar habe er Kontakte in die rechte Szene, aber mit denen habe er schon lange nichts mehr zu tun gehabt und am besagten Abend bzw. in der Nacht der „Beach Party“ sei er sehr betrunken gewesen. „Scheiß Asylanten“ könnte er gesagt haben, aber nicht das, was ihm die Anklage vorgeworfen hat.
Anlass und Gegenstand der wüsten Beschimpfung war ein im Ausland geborener 17-jähriger HTL-Schüler. Der Angeklagte M. P. behauptete, dass seine Erregung auf Gerüchte über eine Vergewaltigung durch einen Flüchtling in der Nähe von Mühlheim zurückzuführen gewesen sei. Es kann sich tatsächlich nur um ein Gerücht gehandelt haben, denn in den Medien wird zu dieser Zeit nur über einen Vergewaltigungsvorwurf berichtet, den eine Innviertlerin gegen ihren ehemaligen Lebensgefährten gerichtet und dann wieder zurückgenommen hat.
Der Schüler hatte ohnehin eine andere Erinnerung an den Vorfall. „Am liebsten würde ich dich vergasen“, habe der Angeklagte ihn angeschrien. Ein anderer Zeuge erinnert sich an „Hitler gehört her, der gehört vergast“. Diese kleinen Differenzen und der Umstand, dass bei der obligaten Hausdurchsuchung kein belastendes Material gefunden wurde, führten offensichtlich dazu, dass die Geschworenen den Angeklagten vom Vorwurf der Wiederbetätigung und der Verhetzung freisprachen. Über die mit der verbalen Beschimpfung verbundene Rauferei wird in einem eigenen Verfahren entschieden, war schon im Vorbericht der OÖN zu lesen.