Die Verweigerung der Diversion wird zu einer Ersatzfreiheitsstrafe führen, aber der Staatenbündler hat auch dafür schon Vorsorge getroffen. Für jeden Tag Haft will er 100.000 Euro Schadenersatz einfordern. Quelle: Kleine Zeitung.
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Reichsheinis (III): Diversion verweigert
Ein Kärntner Staatsverweigerer lehnte in der Vorwoche eine von einem Kärntner Bezirksgericht eingeleitete Diversion wegen eines Suchtmitteldeliktes ab. Er hätte gemeinnützige Arbeit leisten sollen, die er aber in einem langen Brief an den Verein „Neustart“ unter Berufung darauf, dass für ihn nur das Natur- und Völkerrecht gelten würden, verweigerte. Gegenüber dem Verein „Neustart“ machte er ein Pfandrecht von 100.000 Euro geltend und gegenüber der Sozialarbeiterin 30.000 Euro.
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