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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Korneuburg: 12 Monate für sichtbare Nazi-Devotionalien

Die Polizei wurde auf den 37-Jährigen aufmerksam, weil ihm ein in Wien im Dezember 2016 wegen Wiederbetätigung Verurteilter eine Fahne der Waffen-SS und Hitler-Bilder geschenkt hat. Die knappe Beschreibung des Wieners passt eigentlich nur zu Martin S., der damals 18 Monate ausgefasst und die Wiederbetätigung sozusagen weitergereicht hatte. In Kisten, die der obdachlose Wiener bei dem Angeklagten eingestellt hatte. War das schon die Wiederbetätigung?

11. Mai 2017

Die Fahne der Waffen-SS, die ihm Martin S. in einem Mail als Schenkung angekündigt hatte, ist bei dem Angeklagten anscheinend nie angekommen. Der Mailverkehr allerdings bei der Polizei. Die hielt daraufhin in dessen Wohnung Nachschau und wurde fündig. In seiner Wohnung im Bezirk Bruck an der Leitha waren NS-Devotionalien so gut platziert, dass sie für BesucherInnen und PassantInnen gut sichtbar waren. Ein ähnlicher Fall wurde gerade vor kurzem in Ried verhandelt, wo ein dem Nationalsozialismus Zugeneigter seine Hakenkreuzfahne so gut ausleuchtete, dass sie weithin sichtbar war – kostete 14 Monate. Keine guten Aussichten für den jetzt Angeklagten!

Die Hausdurchsuchung war aber auch in anderer Hinsicht ergiebig. In der Küche stießen die Beamten „auf eine Uhr in Form eines Sonnenrades und Holztafeln mit Totenkopf und dem SS-Wahlspruch ‚Meine Ehre heißt Treue‘.“ (ORF NÖ) Außerdem fanden sie noch eine Weinflasche mit Hitler-Bild, einschlägige T-Shirts, einen Ring mit Totenkopf und auch eine dazu passende Musik-CD. Was eben für einen einigermaßen gut sortierten Nazi-Haushalt so üblich ist. Dann waren da noch die Tattoos – Odalrune und wieder Sonnenrad.

Der Angeklagte hatte Odalrune und Sonnenrad tätowiert. Die Odalrune wurde von der 7.Waffen-SS-Division als Emblem verwendet und ist daher nach dem Verbotsgesetz und dem Abzeichengesetz verboten.
Der Angeklagte hatte Odalrune und Sonnenrad tätiwoert. Die Odalrune wurde von der 7.Waffen-SS-Division als Emblem verwendet und ist daher nach dem Verbotsgesetz und dem Abzeichengesetz verboten.

Der Angeklagte räumte das alles auch durchaus kooperativ ein, betonte aber eigenartigerweise, keinen Bezug zum Nationalsozialismus zu haben. Den Bekannten aus Wien, der mit seiner in einem Mail angekündigten, aber nicht vollzogenen Schenkung einer Hakenkreuzfahne die Aufmerksamkeit auf ihn gelenkt hatte, bezeichnete er als drogensüchtigen Psychopathen. Da war dann aber noch die Zeugenaussage seiner Freundin, die die Trennung von ihm mit seiner rechten Gesinnung begründete. Die Geschworenen waren sich deshalb auch weitgehend (mit sieben von acht Stimmen) einig und sprachen den Angeklagten schuldig. Das Urteil, eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr, nahm der Angeklagte an. Weil die Staatsanwaltschaft noch keine Stellungnahme abgab, ist es aber noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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