Korneuburg: 12 Monate für sichtbare Nazi-Devotionalien

Die Poli­zei wur­de auf den 37-Jäh­ri­gen auf­merk­sam, weil ihm ein in Wien im Dezem­ber 2016 wegen Wie­der­be­tä­ti­gung Ver­ur­teil­ter eine Fah­ne der Waf­fen-SS und Hit­ler-Bil­der geschenkt hat. Die knap­pe Beschrei­bung des Wie­ners passt eigent­lich nur zu Mar­tin S., der damals 18 Mona­te aus­ge­fasst und die Wie­der­be­tä­ti­gung sozu­sa­gen wei­ter­ge­reicht hat­te. In Kis­ten, die der obdach­lo­se Wie­ner bei dem Ange­klag­ten ein­ge­stellt hat­te. War das schon die Wiederbetätigung?

Die Fah­ne der Waf­fen-SS, die ihm Mar­tin S. in einem Mail als Schen­kung ange­kün­digt hat­te, ist bei dem Ange­klag­ten anschei­nend nie ange­kom­men. Der Mail­ver­kehr aller­dings bei der Poli­zei. Die hielt dar­auf­hin in des­sen Woh­nung Nach­schau und wur­de fün­dig. In sei­ner Woh­nung im Bezirk Bruck an der Lei­tha waren NS-Devo­tio­na­li­en so gut plat­ziert, dass sie für Besu­che­rIn­nen und Pas­san­tIn­nen gut sicht­bar waren. Ein ähn­li­cher Fall wur­de gera­de vor kur­zem in Ried ver­han­delt, wo ein dem Natio­nal­so­zia­lis­mus Zuge­neig­ter sei­ne Haken­kreuz­fah­ne so gut aus­leuch­te­te, dass sie weit­hin sicht­bar war – kos­te­te 14 Mona­te. Kei­ne guten Aus­sich­ten für den jetzt Angeklagten!

Die Haus­durch­su­chung war aber auch in ande­rer Hin­sicht ergie­big. In der Küche stie­ßen die Beam­ten „auf eine Uhr in Form eines Son­nen­ra­des und Holz­ta­feln mit Toten­kopf und dem SS-Wahl­spruch ‚Mei­ne Ehre heißt Treue’.“ (ORF NÖ) Außer­dem fan­den sie noch eine Wein­fla­sche mit Hit­ler-Bild, ein­schlä­gi­ge T‑Shirts, einen Ring mit Toten­kopf und auch eine dazu pas­sen­de Musik-CD. Was eben für einen eini­ger­ma­ßen gut sor­tier­ten Nazi-Haus­halt so üblich ist. Dann waren da noch die Tat­toos – Odal­ru­ne und wie­der Sonnenrad.

Der Angeklagte hatte Odalrune und Sonnenrad tätowiert. Die Odalrune wurde von der 7.Waffen-SS-Division als Emblem verwendet und ist daher nach dem Verbotsgesetz und dem Abzeichengesetz verboten.

Der Ange­klag­te hat­te Odal­ru­ne und Son­nen­rad täti­woert. Die Odal­ru­ne wur­de von der 7.Waffen-SS-Division als Emblem ver­wen­det und ist daher nach dem Ver­bots­ge­setz und dem Abzei­chen­ge­setz verboten.

Der Ange­klag­te räum­te das alles auch durch­aus koope­ra­tiv ein, beton­te aber eigen­ar­ti­ger­wei­se, kei­nen Bezug zum Natio­nal­so­zia­lis­mus zu haben. Den Bekann­ten aus Wien, der mit sei­ner in einem Mail ange­kün­dig­ten, aber nicht voll­zo­ge­nen Schen­kung einer Haken­kreuz­fah­ne die Auf­merk­sam­keit auf ihn gelenkt hat­te, bezeich­ne­te er als dro­gen­süch­ti­gen Psy­cho­pa­then. Da war dann aber noch die Zeu­gen­aus­sa­ge sei­ner Freun­din, die die Tren­nung von ihm mit sei­ner rech­ten Gesin­nung begrün­de­te. Die Geschwo­re­nen waren sich des­halb auch weit­ge­hend (mit sie­ben von acht Stim­men) einig und spra­chen den Ange­klag­ten schul­dig. Das Urteil, eine beding­te Frei­heits­stra­fe von einem Jahr, nahm der Ange­klag­te an. Weil die Staats­an­walt­schaft noch kei­ne Stel­lung­nah­me abgab, ist es aber noch nicht rechtskräftig.