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Straßwalchen: Seltsame Logik

Eine Schmie­re­rei mit Haken­kreuz und „88“ ist eine ziem­lich ein­deu­ti­ge Ange­le­gen­heit, oder? Stammt sie von Jugend­li­chen, kann die Sank­ti­on durch­aus mild aus­fal­len, aber ein Haken­kreuz und die „88“ blei­ben Nazi-Schmie­­re­­rei­en und begrün­den einen Ver­dacht auf Wie­der­be­tä­ti­gung. In Salz­burg wird das anschei­nend anders gese­hen. Eine kur­ze Mel­dung in den „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ (15.4.2017) begrün­det jeden­falls die­sen Verdacht. […]

23. Apr 2017

Die zweifelhafte Meldung in den Salzburger Nachrichten: Wiederbetätigung oder aber nur das Werk von Schülern...
Die zwei­fel­haf­te Mel­dung in den Salz­bur­ger Nach­rich­ten: Wie­der­be­tä­ti­gung oder aber nur das Werk von Schülern…

Auf das Schul­ge­bäu­de und die Fas­sa­de der Sport­an­la­ge in Straß­wal­chen wur­den Haken­kreu­ze und die „88“ geschmiert. Von unbe­kann­ten Tätern. Die „SN“ (15.4.2017) schreibt dazu: „Ob es sich dabei um rechts­ra­di­ka­les Gedan­ken­gut han­delt oder das Werk von Schü­lern wird noch unter­sucht“. Sor­ry, aber das geht gar nicht! Ob das Delikt „rechts­ra­di­ka­les Gedan­ken­gut“ ent­hält, muss bei Haken­kreuz und „88“ klar sein – egal, ob für die­se merk­wür­di­ge For­mu­lie­rung der Ver­fas­sungs­schutz oder die „SN“-Redaktion ver­ant­wort­lich ist! Die Alter­na­ti­ve, dass das „Werk“ (!) von Schü­lern ver­ur­sacht wur­de und daher nicht rechts­ra­di­kal ist, gibt es schon gar nicht.

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