Auf das Schulgebäude und die Fassade der Sportanlage in Straßwalchen wurden Hakenkreuze und die „88“ geschmiert. Von unbekannten Tätern. Die „SN“ (15.4.2017) schreibt dazu: „Ob es sich dabei um rechtsradikales Gedankengut handelt oder das Werk von Schülern wird noch untersucht“. Sorry, aber das geht gar nicht! Ob das Delikt „rechtsradikales Gedankengut“ enthält, muss bei Hakenkreuz und „88“ klar sein – egal, ob für diese merkwürdige Formulierung der Verfassungsschutz oder die „SN“-Redaktion verantwortlich ist! Die Alternative, dass das „Werk“ (!) von Schülern verursacht wurde und daher nicht rechtsradikal ist, gibt es schon gar nicht.
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Straßwalchen: Seltsame Logik
Eine Schmiererei mit Hakenkreuz und „88“ ist eine ziemlich eindeutige Angelegenheit, oder? Stammt sie von Jugendlichen, kann die Sanktion durchaus mild ausfallen, aber ein Hakenkreuz und die „88“ bleiben Nazi-Schmierereien und begründen einen Verdacht auf Wiederbetätigung. In Salzburg wird das anscheinend anders gesehen. Eine kurze Meldung in den „Salzburger Nachrichten“ (15.4.2017) begründet jedenfalls diesen Verdacht.
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