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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Linz: 250 Euro Strafe für Mauthausen-Lüge

Der Wel­ser Anwalt, der im März 2016 in einem Pro­zess wegen Wie­der­be­tä­ti­gung sei­nen Man­dan­ten damit „ver­tei­digt“ hat­te, dass er in sei­nem Plä­doy­er Ver­ga­sun­gen im KZ Maut­hau­sen bestritt, hat nun dafür in einem Ver­wal­tungs­straf­ver­fah­ren eine sehr mil­de Geld­stra­fe über 500€ erhal­ten. Sei­ner Beru­fung wur­de statt­ge­ge­ben und das Aus­maß auf 250 Euro redu­ziert, weil er nicht vor­sätz­lich, son­dern fahr­läs­sig gehan­delt habe.

5. Apr. 2017

Eigent­lich hat­ten Staats­an­walt­schaft Wels und Ober­staats­an­walt­schaft Linz eine Ankla­ge nach § 3h Ver­bots­ge­setz gegen den Wel­ser Anwalt befür­wor­tet bzw. beim Lan­des­ge­richt Wels ein­ge­reicht, doch dann ent­schied der Wei­sungs­rat im Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um, dass es kein Ver­fah­ren geben dür­fe. Gegen die­se Wei­sung war weder ein ordent­li­ches noch ein außer­or­dent­li­ches Rechts­mit­tel zuläs­sig. Jus­tiz­mi­nis­ter Brand­stet­ter ver­tei­dig­te die­se Ent­schei­dung auch in der Beant­wor­tung einer par­la­men­ta­ri­schen Anfra­ge.

Nebenraum der ehemaligen Gaskammer in der heutigen KZ Gedenkstätte Mauthausen - Bildquelle: Wikipedia, public domain.
Neben­raum der ehe­ma­li­gen Gas­kam­mer in der heu­ti­gen KZ Gedenk­stät­te Maut­hau­sen samt Infor­ma­ti­ons­ta­fel zur Gas­kam­mer — Bild­quel­le: Wiki­pe­dia, public domain

Die Lan­des­po­li­zei­di­rek­ti­on Ober­ös­ter­reich, die von der Ein­stel­lung des Straf­ver­fah­rens infor­miert wur­de, hat dar­auf­hin ein Ver­wal­tungs­straf­ver­fah­ren gegen den Anwalt durch­ge­führt und ihn zur Zah­lung einer Geld­stra­fe von 500 Euro ver­ur­teilt. Der Anwalt erhob gegen die­ses Urteil Beschwer­de beim Lan­des­ver­wal­tungs­ge­richt, das das Straf­er­kennt­nis bestä­tig­te, aber das Straf­aus­maß auf 250 Euro redu­zier­te. Begrün­dung: „Nach Ansicht des Lan­des­ver­wal­tungs­ge­rich­tes (LVG) ist davon aus­zu­ge­hen, dass der Beschwer­de­füh­rer natio­nal­so­zia­lis­ti­sches Gedan­ken­gut ver­brei­tet hat.“ (ORF OÖ) Weil er aber nicht vor­sätz­lich, son­dern fahr­läs­sig gehan­delt habe, sei die Geld­stra­fe zu redu­zie­ren, so das LVG in sei­ner Begründung.

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Schlagwörter: Holocaustleugnung/-verharmlosung | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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