Strache muss die Zahlung leisten, weil er zunächst Duzdar nach ihrer Bestellung in der ORF-Sendung „Runder Tisch“ am 18.5.2016 ohne jeden Beleg mit Antisemitismus in Verbindung gebracht hatte („Das steht zumindest im Raum“), um dann in der Sendung „Report Spezial“ vom 23.5. 16 nachzusetzen:
„Natürlich muss dann auch die Frau Staatssekretärin Muna Duzdar insofern natürlich kritisch bewerten als sie Präsidentin der palästinensisch-österreichischen Gesellschaft auch ist und durchaus da oder dort sehr einseitige Positionen im israelisch-arabischen Konflikt vertritt, die sehr kritisch zu hinterfragen sind und natürlich ist es auch interessant, wenn Sie gemeinsame Auftritte mit der linksextremen, antiimperialistischen Aktion in der Vergangenheit gemacht haben, die durchaus Aktivisten sind, die dem linken Antisemitismus zuzuordnen sind“.
Duzdar wies damals in laufender Sendung die Vorwürfe Straches zurück und kündigte an, eine Klage zu prüfen. Die Klage auf Unterlassung der Behauptungen gewann Duzdar durch alle Instanzen. Offen war noch der Widerruf, der jetzt mit einer Zahlung von 12.000 Euro an die Frauenhäuser abgegolten wurde.
Duzdar argumentierte das auf Facebook so – und erhielt dafür große Zustimmung:
„Ich habe die Klage gegen Heinz-Christian Strache aufgrund seiner Unwahrheiten über mich gewonnen. Ein öffentlicher Widerruf hätte zwar Genugtuung gebracht, aber niemandem konkret geholfen. Daher sind wir übereingekommen, dass Heinz-Christian Strache 12.000 Euro an den Verein Wiener Frauenhäuser zahlen muss. Mit dieser Zahlung kann Frauen geholfen werden, die von Gewalt bedroht sind bzw. denen Gewalt angetan wurde“.
In Amstetten polemisiert die FPÖ-Gemeinderätin Brigitte Kashofer schon seit Jahren gegen Frauenhäuser („Mittlerweile sind Frauenhäuser an der nachhaltigen Zerstörung von Ehen und Partnerschaften maßgeblich beteiligt“) und lehnte mit ihrer Fraktion immer wieder die Unterstützung des örtlichen Frauenhauses durch die Gemeinde ab.