Drei Monate lang postete der Angeklagte auf Facebook Sprüche wie diese: „Weil sich in Venedig keine Moscheen befinden, hat die Regierung den italienischen Muslimen auf der Straße das Beten ermöglicht. Bis jetzt sind 543 ertrunken. Gott segne die Italiener“. Dazu stellte er ein Foto mit betenden Muslimen in einem Kanal in Venedig. Die anderen Postings waren ähnlich gestaltet, etwa das Foto eines Bestattungsunternehmens mit dem Text: „Mir sind 1.000 Asylanten lieber als Kunden als ein einziger Deutscher“.
Dem Gericht versuchte er das mit den schon erwähnten Zukunftsängsten zu erklären: „Ich bin nachts aufgewacht und fragte mich, was mit meinem Kind einmal sein wird“ (heute“ NÖ, 21.2.2017). In den Zeitungen habe er viel Schlechtes über „Asylanten‘ gelesen: „Da fragt man sich, was wird mit meinem Sohn einmal sein, was machen die, wenn sie ihn einmal im Park allein erwischen“ (NÖN, Purkersdorf, 22.2.2017).
Der Richter war gnädig mit dem Angstmenschen und bot ihm Diversion an: gegen eine Zahlung von 2.000 Euro wird das Verfahren eingestellt. Der Angeklagte erklärte, in Zukunft keine Tageszeitungen mehr lesen zu wollen. Ob das eine gute Entwicklung verspricht?