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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Feldkirch: Haft- und Geldstrafe für „Hitlerine“

Die 53-jäh­ri­ge Frau aus Hohen­ems (Vor­arl­berg) muss­te sich am Frei­tag, 17.2. vor dem Lan­des­ge­richt Feld­kirch wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten. Die – laut Ver­tei­di­gung – „ein­fa­che Haus­frau“, die ein Fan von Borus­sia Dort­mund war, hat­te dem Ver­ein ihre Gefolg­schaft auf­ge­kün­digt, weil der auf sei­ner Face­book-Sei­te im Jän­ner 2016 der Befrei­ung des Kon­zen­tra­ti­ons­la­gers Ausch­witz gedach­te, in dem rund eine Mil­li­on Juden und Jüdin­nen ermor­det wor­den sind. Für die Frau waren das Lügen.

22. Feb. 2017

„Damit ist die­ser Ver­ein für mich gestor­ben, denn er ver­brei­tet Lügen“, kom­men­tier­te die Hohen­em­se­rin. Ein Leser zeig­te die Frau an, es folg­te eine Haus­durch­su­chung, bei der die Poli­zei auf der Toi­let­te ein Schild fand mit der Inschrift: „Die­se Hit­le­ri­ne braucht eine sau­be­re Latri­ne.” Bei der poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­me nahm sie nichts zurück: „Na und – ich habe das geschrie­ben und fer­tig. Soll ich des­halb um Ver­zei­hung bit­ten?“ (Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten, 18.2.2017) Von einem NS-Ver­bots­ge­setz habe sie kei­ne Ahnung, erklär­te sie damals auch: „Ich fin­de das Gan­ze lächer­lich, da lau­fen ganz ande­re Ver­bre­cher her­um.“ Die „Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung“ (18.2.2017) erwähnt in ihrem Bericht zu dem Pro­zess noch ein wei­te­res Face­book-Pos­ting, in dem sie über die Ehrung von angeb­li­chen Opfern des „angeb­li­chen” Holo­caust höhnte.

Vor Gericht gab sich die arbeits­lo­se Frau schuld­be­wusst und recht­fer­tig­te sich damit, dass sie den Fehl­in­for­ma­tio­nen einer TV-Doku­men­ta­ti­on auf­ge­ses­sen sei. Bei dem Häu­sel-Spruch habe es sich um einen Scherz gehan­delt. Für die Geschwo­re­nen war die Schuld­fra­ge aber klar: Die Ange­klag­te wur­de zu sie­ben Mona­ten bedingt und einer Geld­stra­fe von 1.200 Euro ver­ur­teilt, ihr PC wur­de vom Gericht ein­ge­zo­gen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ver­fah­ren nach dem Ver­bots­ge­setz vor dem Lan­des­ge­richt Feld­kirch — Bild­quel­le: Wiki­me­dia, frei unter CC 3.0
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Schlagwörter: Holocaustleugnung | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung

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