Die 53-jährige Frau aus Hohenems (Vorarlberg) musste sich am Freitag, 17.2. vor dem Landesgericht Feldkirch wegen Wiederbetätigung verantworten. Die – laut Verteidigung – „einfache Hausfrau“, die ein Fan von Borussia Dortmund war, hatte dem Verein ihre Gefolgschaft aufgekündigt, weil der auf seiner Facebook-Seite im Jänner 2016 der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz gedachte, in dem rund eine Million Juden und Jüdinnen ermordet worden sind. Für die Frau waren das Lügen.
„Damit ist dieser Verein für mich gestorben, denn er verbreitet Lügen“, kommentierte die Hohenemserin. Ein Leser zeigte die Frau an, es folgte eine Hausdurchsuchung, bei der die Polizei auf der Toilette ein Schild fand mit der Inschrift: „Diese Hitlerine braucht eine saubere Latrine.” Bei der polizeilichen Einvernahme nahm sie nichts zurück: „Na und – ich habe das geschrieben und fertig. Soll ich deshalb um Verzeihung bitten?“ (Vorarlberger Nachrichten, 18.2.2017) Von einem NS-Verbotsgesetz habe sie keine Ahnung, erklärte sie damals auch: „Ich finde das Ganze lächerlich, da laufen ganz andere Verbrecher herum.“ Die „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ (18.2.2017) erwähnt in ihrem Bericht zu dem Prozess noch ein weiteres Facebook-Posting, in dem sie über die Ehrung von angeblichen Opfern des „angeblichen” Holocaust höhnte.
Vor Gericht gab sich die arbeitslose Frau schuldbewusst und rechtfertigte sich damit, dass sie den Fehlinformationen einer TV-Dokumentation aufgesessen sei. Bei dem Häusel-Spruch habe es sich um einen Scherz gehandelt. Für die Geschworenen war die Schuldfrage aber klar: Die Angeklagte wurde zu sieben Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, ihr PC wurde vom Gericht eingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verfahren nach dem Verbotsgesetz vor dem Landesgericht Feldkirch — Bildquelle: Wikimedia, frei unter CC 3.0