Der Angeklagte (24) hat schon eine Vorstrafe wegen Wiederbetätigung und Körperverletzung, diesmal stand er aber vor Gericht, weil er einen Jungen (13) mit einer Machete bedroht haben soll. Der Neonazi aus Uttendorf leugnete, dass er dem Buben angedroht hatte, ihm beim nächsten Mal mit der Machete den Kopf abzuschneiden. Trotz Erinnerungslücken der Zeugen verurteilte ihn die Richterin zu 6 Monaten bedingt. Das Urteil ist rechtskräftig, der Bericht zum Prozess auf nachrichten.at.
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