Klagenfurt: Zehn Monate für NS-Zaubertasse

Auf die Spur kamen die Behör­den dem Angeklagten (36) aus dem Lavanttal/Labotska dolina über die Anzeige eines Inter­nethändlers. Bei dem hat­te er eine soge­nan­nte „Zauber­tasse” bestellt. Bei dieser soll das aufge­druck­te Motiv erst dann erscheinen, wenn man heiße Flüs­sigkeit ein­füllt. Dem Angeklagten ging es nicht um die Flüs­sigkeit, son­dern um das von ihm bestellte Motiv: Reich­sadler mit Hak­enkreuz und Eichen­laub. Das war bere­its ohne Erhitzung erkennbar.

Das Motiv ist schon sicht­bar, ohne dass die Tasse erwärmt wird, weshalb es keine Über­raschung ist”, beschw­erte er sich bei dem Inter­net-Händler, der das Motiv für die Über­raschungstasse den Behör­den meldete. Was fol­gte waren Ermit­tlun­gen, die wegen des Ver­dachts von NS-Wieder­betä­ti­gung auch eine über­raschende Haus­durch­suchung bein­hal­teten. Dabei fan­den sich – ganz ohne jede Zaubere­in­wirkung – „dutzende weit­ere Gegen­stände mit ein­deutig nation­al­sozial­is­tis­chem Hin­ter­grund“, berichtete der ORF Kärn­ten: „Ein Dolch mit ein­gravierten SS-Runen, ein Jack­e­nauf­steck­er mit der Zahl 88 für „Heil Hitler“, ein Eis­ernes Kreuz, Hitler­bilder und eine schwarz-weiß-rote Flagge, wie sie von nation­al­sozial­is­tis­chen Grup­pen ver­wen­det wurde, dazu ein Smi­ley mit Seit­en­schei­t­el und Hitler­bart als Autoaufk­le­ber. Auch auf der Face­book-Seite des Mannes waren ein­deutige Sym­bole zu sehen.

So, oder so ähnlich, dürfte die bestellte Tasse ausgesehen haben...

So, oder so ähn­lich, dürfte die bestellte Tasse aus­ge­se­hen haben.

Der Angeklagte ver­suchte sich mit einem Samm­ler­trieb zu ver­ant­worten, hat­te aber erhe­bliche Glaub­würdigkeit­sprob­leme. Die Tat­toos von Kriegsszenen auf seinem Oberkör­p­er waren das gerin­gere Prob­lem, seine Bekan­ntschaften, unter anderem mit dem beken­nen­den Neon­azi „Leon­azi“, das größere. Die Geschwore­nen ließen sich nicht irri­tieren und erkan­nten ein­stim­mig auf schuldig: zehn Monate bed­ingt und eine Geld­strafe von 4.200 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräfitig.