„Das Motiv ist schon sichtbar, ohne dass die Tasse erwärmt wird, weshalb es keine Überraschung ist”, beschwerte er sich bei dem Internet-Händler, der das Motiv für die Überraschungstasse den Behörden meldete. Was folgte, waren Ermittlungen, die wegen des Verdachts von NS-Wiederbetätigung auch eine überraschende Hausdurchsuchung beinhalteten. Dabei fanden sich – ganz ohne Zaubereinwirkung – „dutzende weitere Gegenstände mit eindeutig nationalsozialistischem Hintergrund“, berichtete der ORF Kärnten:
Ein Dolch mit eingravierten SS-Runen, ein Jackenaufstecker mit der Zahl 88 für „Heil Hitler“, ein Eisernes Kreuz, Hitlerbilder und eine schwarz-weiß-rote Flagge, wie sie von nationalsozialistischen Gruppen verwendet wurde, dazu ein Smiley mit Seitenscheitel und Hitlerbart als Autoaufkleber. Auch auf der Facebook-Seite des Mannes waren eindeutige Symbole zu sehen.
Der Angeklagte versuchte sich mit einem Sammlertrieb zu verantworten, hatte aber erhebliche Glaubwürdigkeitsprobleme. Die Tattoos von Kriegsszenen auf seinem Oberkörper waren das geringere Problem, seine Bekanntschaften, unter anderem mit dem bekennenden Neonazi „Leonazi“, das größere. Die Geschworenen ließen sich nicht irritieren und erkannten einstimmig auf schuldig: zehn Monate bedingt und eine Geldstrafe von 4.200 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräfitig.