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Klagenfurt: Zehn Monate für NS-Zaubertasse

Auf die Spur kamen die Behör­den dem Ange­klag­ten (36) aus dem Lavanttal/Labotska doli­na über die Anzei­ge eines Inter­net­händ­lers. Bei dem hat­te er eine soge­nann­te „Zau­ber­tas­se” bestellt. Bei die­ser soll das auf­ge­druck­te Motiv erst dann erschei­nen, wenn man hei­ße Flüs­sig­keit ein­füllt. Dem Ange­klag­ten ging es nicht um die Flüs­sig­keit, son­dern um das von ihm bestell­te Motiv: Reichsadler […]

18. Okt 2016

Das Motiv ist schon sicht­bar, ohne dass die Tas­se erwärmt wird, wes­halb es kei­ne Über­ra­schung ist”, beschwer­te er sich bei dem Inter­net-Händ­ler, der das Motiv für die Über­ra­schungs­tas­se den Behör­den mel­de­te. Was folg­te waren Ermitt­lun­gen, die wegen des Ver­dachts von NS-Wie­der­be­tä­ti­gung auch eine über­ra­schen­de Haus­durch­su­chung beinhal­te­ten. Dabei fan­den sich – ganz ohne jede Zau­ber­ein­wir­kung – „dut­zen­de wei­te­re Gegen­stän­de mit ein­deu­tig natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Hin­ter­grund“, berich­te­te der ORF Kärn­ten: „Ein Dolch mit ein­gra­vier­ten SS-Runen, ein Jacken­auf­ste­cker mit der Zahl 88 für „Heil Hit­ler“, ein Eiser­nes Kreuz, Hit­ler­bil­der und eine schwarz-weiß-rote Flag­ge, wie sie von natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Grup­pen ver­wen­det wur­de, dazu ein Smi­ley mit Sei­ten­schei­tel und Hit­ler­bart als Auto­auf­kle­ber. Auch auf der Face­book-Sei­te des Man­nes waren ein­deu­ti­ge Sym­bo­le zu sehen.

So, oder so ähnlich, dürfte die bestellte Tasse ausgesehen haben...
So, oder so ähn­lich, dürf­te die bestell­te Tas­se aus­ge­se­hen haben.

Der Ange­klag­te ver­such­te sich mit einem Samm­ler­trieb zu ver­ant­wor­ten, hat­te aber erheb­li­che Glaub­wür­dig­keits­pro­ble­me. Die Tat­toos von Kriegs­sze­nen auf sei­nem Ober­kör­per waren das gerin­ge­re Pro­blem, sei­ne Bekannt­schaf­ten, unter ande­rem mit dem beken­nen­den Neo­na­zi „Leo­na­zi“, das grö­ße­re. Die Geschwo­re­nen lie­ßen sich nicht irri­tie­ren und erkann­ten ein­stim­mig auf schul­dig: zehn Mona­te bedingt und eine Geld­stra­fe von 4.200 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräfitig.