Rund 20 NS-Fotos bzw. Fotomontagen hat der Angeklagte auf Facebook innerhalb von zwei Jahren gepostet. „Diese waren überwiegend mit äußerst zynischen und menschenverachtenden Sprüchen versehen, viele mit Anspielungen auf das Vergasen von Menschen“, schreibt die APA in ihrem Prozessbericht. Bei der Hausdurchsuchung wurden eine Jacke mit einer„88“ und ein T‑Shirt mit dem Schriftzug „Sturm 18“ gefunden.
Seinem Mandanten sei es vor allem um Gruppenzugehörigkeit und Anschluss nach einer Übersiedlung nach Salzburg gegangen, so sei er an die falschen Leute geraten, argumentierte der Verteidiger. Da hätten wir gerne mehr erfahren, aber durch die Verantwortung des Angeklagten, der sich voll geständig zeigte und vor den Geschworenen entschuldigte, war die Sache klar für ein Urteil. Schuldig im Sinne der Anklage, das bedeutete 18 Monate teilbedingt, drei davon unbedingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.