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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Salzburg: 18 Monate für NS-Wiederbetätigung

Vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Salz­burg muss­te sich am 11.8.2016, ein 38-Jäh­ri­ger aus dem Flach­gau wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten. Er war dem Ver­fas­sungs­schutz auf­ge­fal­len, weil er seit Som­mer 2013 auf Face­book immer wie­der ein­schlä­gi­ge Foto­mon­ta­gen mit zyni­schen Sprü­chen gepos­tet hat­te. Bei einer von der Staats­an­walt­schaft ange­ord­ne­ten Haus­durch­su­chung waren auch ein­schlä­gi­ge Klei­dungs­stü­cke gefun­den worden.

12. Aug. 2016

Rund 20 NS-Fotos bzw. Foto­mon­ta­gen hat der Ange­klag­te auf Face­book inner­halb von zwei Jah­ren gepos­tet. „Die­se waren über­wie­gend mit äußerst zyni­schen und men­schen­ver­ach­ten­den Sprü­chen ver­se­hen, vie­le mit Anspie­lun­gen auf das Ver­ga­sen von Men­schen“, schreibt die APA in ihrem Pro­zess­be­richt. Bei der Haus­durch­su­chung wur­den eine Jacke mit einer„88“ und ein T‑Shirt mit dem Schrift­zug „Sturm 18“ gefunden.

Sei­nem Man­dan­ten sei es vor allem um Grup­pen­zu­ge­hö­rig­keit und Anschluss nach einer Über­sied­lung nach Salz­burg gegan­gen, so sei er an die fal­schen Leu­te gera­ten, argu­men­tier­te der Ver­tei­di­ger. Da hät­ten wir ger­ne mehr erfah­ren, aber durch die Ver­ant­wor­tung des Ange­klag­ten, der sich voll gestän­dig zeig­te und vor den Geschwo­re­nen ent­schul­dig­te, war die Sache klar für ein Urteil. Schul­dig im Sin­ne der Ankla­ge, das bedeu­te­te 18 Mona­te teil­be­dingt, drei davon unbe­dingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Salzburg | Sonstiges | Verbotsgesetz | Verfassungsschutz | Wiederbetätigung

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