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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Wiener Neustadt: Neonazi freut sich über Urteil

Der Bericht von dem Geschwo­re­nen­pro­zess am 21.6. gegen Ste­fan H. (48) in Wie­ner Neu­stadt wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung wirft Fra­gen auf. Ein Ange­klag­ter, der nach dem Urteil „fröh­lich hän­de­schwin­gend“ das Gericht ver­lässt. Ein Ange­klag­ter, der bis kurz vor dem Pro­zess unbe­irrt wei­ter hetzt. Nach dem Pro­zess hat er sich dann von Face­book ver­ab­schie­det, von sei­ner Gesin­nung sicher nicht.

22. Juni 2016

Der unbe­schol­te­ne Ange­klag­te pos­te­te am 23. August 2015 auf sei­nem öffent­lich ein­seh­ba­ren Face­book-Account ein Video über einen Vor­trag des Fran­zo­sen Robert Fau­ris­son (ein bekann­ter Holo­caust­leug­ner), in dem die­ser den Ein­satz von Gas­kam­mern in den natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Ver­nich­tungs­la­gern bei der Ermor­dung von KZ-Häft­lin­gen sowie über­haupt die sys­te­ma­ti­sche Ver­nich­tung der Juden und ande­rer Grup­pen bestrei­tet, mit der Über­schrift: „Kein ein­zi­ger Jude ist durch Zyklon B oder die Gas­kam­mer umge­kom­men. Kein ein­zi­ger Jude ist durch die Tötungs-Gas­kam­mer oder einen Tötungs-Gas­wa­gen umge­bracht wor­den.“ Die­ser Link war von August bis Dezem­ber 2015 auf H.s FB-Sei­te öffent­lich einsichtig.

Wei­ters ver­trat Ste­fan H. in sei­ner FB-Chro­nik die Ansicht, dass die USA die Flücht­lings­pro­ble­ma­tik nach Euro­pa tra­ge, um unser Sys­tem zu desta­bi­li­sie­ren. Er rief dazu auf, die jüdi­sche Zins­knecht­schaft zu been­den, und ver­wies auf das 25-Punk­te-Pro­gramm der NSDAP. In einem wei­te­ren Ein­trag wünsch­te er sei­nen FB-Freun­den zum 9.11. (Nacht der Novem­ber­po­gro­me) „Alles Fröh­li­che“.

Der Ange­klag­te bekennt sich schul­dig und ver­ant­wor­tet sich damit, dass er eben ein Wahr­heits­fa­na­ti­ker sei und ger­ne inter­es­san­te Berich­te auf Face­book lese, die ihm so zufäl­lig unter­kom­men. Da er nur Haupt­schul­ab­schluss habe, kön­ne er den Wahr­heits­ge­halt nicht über­prü­fen, und er sei ja kein schlech­ter Mensch des­we­gen. Das 25-Punk­te-Pro­gramm der NSDAP hat H. offen­sicht­lich im Detail gele­sen, denn dar­auf ange­spro­chen, meint er, dass gewis­se Punk­te davon auch heu­te noch zuträ­fen, aber viel­leicht nicht alle. „Ich hab’s ja nicht geschrieben.“

Mit den inkri­mi­nier­ten Pos­tings woll­te er sei­ne Wut über die poli­ti­sche Situa­ti­on im August 2015 zum Aus­druck brin­gen, er sei damals gera­de arbeits­los gewe­sen und habe nicht ein­ge­se­hen, dass Steu­er­gel­der für Flücht­lin­ge ver­wen­det wür­den. Sei­ner Mei­nung nach grei­fe das Flücht­lings­pro­blem unser Sozi­al­sys­tem an, und als Steu­er­zah­ler dür­fe man sich ja wehren.


Bei­spiel von Ste­fan H.s Postings

Ein kur­zer Blick in sein (inzwi­schen offen­sicht­lich unter Rechts­be­ra­tung berei­nig­tes) FB-Pro­fil zeigt, dass sei­ne poli­ti­sche Ein­stel­lung wohl nicht nur dem Frust der dama­li­gen Arbeits­lo­sig­keit geschul­det war – inzwi­schen ist er selb­stän­di­ger Unter­neh­mer – , son­dern durch­aus eine grund­le­gen­de und lang­fris­ti­ge Kom­po­nen­te sei­ner Ideo­lo­gie ist.


Bei­spiel von Ste­fan H.s Postings

Die Geschwo­re­nen akzep­tie­ren nach 50-minü­ti­ger Bera­tung die Tat­sa­che, dass sich H. gestän­dig zeig­te und fäl­len den Schuld­spruch, den auf­grund des Geständ­nis­ses auch der Ver­tei­di­ger gefor­dert hat­te. 20 Mona­te bedingt auf drei Jah­re. Es gab kei­ne Erklä­rung des Ange­klag­ten und der Staats­an­wäl­tin – das Urteil ist damit noch nicht rechts­kräf­tig. Ste­fan H. und sei­ne Gat­tin ver­las­sen fröh­lich hän­de­schwin­gend das Gerichtsgebäude.


Bei­spiel von Ste­fan H.s Postings

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Schlagwörter: Antisemitismus | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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