Der unbescholtene Angeklagte postete am 23. August 2015 auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Account ein Video über einen Vortrag des Franzosen Robert Faurisson (ein bekannter Holocaustleugner), in dem dieser den Einsatz von Gaskammern in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern bei der Ermordung von KZ-Häftlingen sowie überhaupt die systematische Vernichtung der Juden und anderer Gruppen bestreitet, mit der Überschrift: „Kein einziger Jude ist durch Zyklon B oder die Gaskammer umgekommen. Kein einziger Jude ist durch die Tötungs-Gaskammer oder einen Tötungs-Gaswagen umgebracht worden.“ Dieser Link war von August bis Dezember 2015 auf H.s FB-Seite öffentlich einsichtig.
Weiters vertrat Stefan H. in seiner FB-Chronik die Ansicht, dass die USA die Flüchtlingsproblematik nach Europa trage, um unser System zu destabilisieren. Er rief dazu auf, die jüdische Zinsknechtschaft zu beenden, und verwies auf das 25-Punkte-Programm der NSDAP. In einem weiteren Eintrag wünschte er seinen FB-Freunden zum 9.11. (Nacht der Novemberpogrome) „Alles Fröhliche“.
Der Angeklagte bekennt sich schuldig und verantwortet sich damit, dass er eben ein Wahrheitsfanatiker sei und gerne interessante Berichte auf Facebook lese, die ihm so zufällig unterkommen. Da er nur Hauptschulabschluss habe, könne er den Wahrheitsgehalt nicht überprüfen, und er sei ja kein schlechter Mensch deswegen. Das 25-Punkte-Programm der NSDAP hat H. offensichtlich im Detail gelesen, denn darauf angesprochen, meint er, dass gewisse Punkte davon auch heute noch zuträfen, aber vielleicht nicht alle. „Ich hab’s ja nicht geschrieben.“
Mit den inkriminierten Postings wollte er seine Wut über die politische Situation im August 2015 zum Ausdruck bringen, er sei damals gerade arbeitslos gewesen und habe nicht eingesehen, dass Steuergelder für Flüchtlinge verwendet würden. Seiner Meinung nach greife das Flüchtlingsproblem unser Sozialsystem an, und als Steuerzahler dürfe man sich ja wehren.
Beispiel von Stefan H.s Postings
Ein kurzer Blick in sein (inzwischen offensichtlich unter Rechtsberatung bereinigtes) FB-Profil zeigt, dass seine politische Einstellung wohl nicht nur dem Frust der damaligen Arbeitslosigkeit geschuldet war – inzwischen ist er selbständiger Unternehmer – , sondern durchaus eine grundlegende und langfristige Komponente seiner Ideologie ist.
Beispiel von Stefan H.s Postings
Die Geschworenen akzeptieren nach 50-minütiger Beratung die Tatsache, dass sich H. geständig zeigte und fällen den Schuldspruch, den aufgrund des Geständnisses auch der Verteidiger gefordert hatte. 20 Monate bedingt auf drei Jahre. Es gab keine Erklärung des Angeklagten und der Staatsanwältin – das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Stefan H. und seine Gattin verlassen fröhlich händeschwingend das Gerichtsgebäude.
Beispiel von Stefan H.s Postings