Linz: Wiederbetätigung mit Hakenkreuz-Strampler

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Der Ange­klag­te (21) aus dem Mühl­vier­tel bezeich­ne­te das, was ihm die Ankla­ge vor­warf, als „dep­per­te Rausch­ge­schich­te“. Was angeb­lich eine Fei­er zur Geburt sei­nes neu­ge­bo­re­nen Soh­nes sein soll­te, wur­de aber nicht nur zu einem alko­ho­li­schen Exzess, son­dern auch zu einer neo­na­zis­ti­schen Geschmack­lo­sig­keit der Son­der­klas­se. Der Kin­des­mut­ter war das zu viel. Sie zeig­te ihren Ex-Lebens­ge­fähr­ten an.

Das Gra­tis­blatt „heu­te“ (15.6.2016 , OÖ-Aus­ga­be) begann sei­nen Bericht mit dem Wunsch: „Hier bleibt nur zu hof­fen, dass das Kind nicht wie der Papa wird“. Der „Papa“ des Neu­ge­bo­re­nen und des­sen Mut­ter hat­ten näm­lich die Idee, die Geburt des Buben dadurch zu krö­nen, dass die Mut­ter des Beschul­dig­ten, also die Groß­mutter, einen Stramp­ler mit Haken­kreuz und Reichs­ad­ler bedruck­te. Der Neu­ge­bo­re­ne wur­de von sei­nem Papa dann in den Stramp­ler gesteckt und foto­gra­fiert. Sich selbst und den Freun­den, die mit ihm fei­er­ten, ver­pass­te er auf­ge­mal­te Hit­ler-Bärt­chen und zeig­te die rech­te Hand zum Hitlergruß.


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„Ich habe es für lus­tig gehalten“(OÖN, 15.6.2016), ver­ant­wor­te­te sich der Mühl­viert­ler vor Gericht. Ähn­lich sei­ne Mut­ter, für die das damals „nur ein Scherz­ar­ti­kel“ gewe­sen sein soll. „Wir waren alle sehr betrun­ken“, ver­ant­wor­te­te sich die Oma. Das ließ der vor­sit­zen­de Rich­ter nicht gel­ten und ver­wies dar­auf, dass sie beim Anfer­ti­gen des Stramp­lers wohl noch nicht betrun­ken gewe­sen sein könnte.

Die als Zeu­gen ein­ver­nom­me­nen Freun­de des Ange­klag­ten konn­ten sich natür­lich an gar nichts mehr erin­nern – obwohl es aus­rei­chend Fotos von ihren üblen Nazi-Späß­chen gab. Es nütz­te nichts. Der Ange­klag­te wur­de zu 6 Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt, die aller­dings noch nicht rechts­kräf­tig sind.