Der Angeklagte (21) aus dem Mühlviertel bezeichnete das, was ihm die Anklage vorwarf, als „depperte Rauschgeschichte“. Was angeblich eine Feier zur Geburt seines neugeborenen Sohnes sein sollte, wurde aber nicht nur zu einem alkoholischen Exzess, sondern auch zu einer neonazistischen Geschmacklosigkeit der Sonderklasse. Der Kindesmutter war das zu viel. Sie zeigte ihren Ex-Lebensgefährten an.
Das Gratisblatt „heute“ (15.6.2016 , OÖ-Ausgabe) begann seinen Bericht mit dem Wunsch: „Hier bleibt nur zu hoffen, dass das Kind nicht wie der Papa wird“. Der „Papa“ des Neugeborenen und dessen Mutter hatten nämlich die Idee, die Geburt des Buben dadurch zu krönen, dass die Mutter des Beschuldigten, also die Großmutter, einen Strampler mit Hakenkreuz und Reichsadler bedruckte. Der Neugeborene wurde von seinem Papa dann in den Strampler gesteckt und fotografiert. Sich selbst und den Freunden, die mit ihm feierten, verpasste er aufgemalte Hitler-Bärtchen und zeigte die rechte Hand zum Hitlergruß.
„Ich habe es für lustig gehalten“(OÖN, 15.6.2016), verantwortete sich der Mühlviertler vor Gericht. Ähnlich seine Mutter, für die das damals „nur ein Scherzartikel“ gewesen sein soll. „Wir waren alle sehr betrunken“, verantwortete sich die Oma. Das ließ der vorsitzende Richter nicht gelten und verwies darauf, dass sie beim Anfertigen des Stramplers wohl noch nicht betrunken gewesen sein könnte.
Die als Zeugen einvernommenen Freunde des Angeklagten konnten sich natürlich an gar nichts mehr erinnern – obwohl es ausreichend Fotos von ihren üblen Nazi-Späßchen gab. Es nützte nichts. Der Angeklagte wurde zu 6 Monaten bedingter Haft verurteilt, die allerdings noch nicht rechtskräftig sind.