Innsbruck: Nazi-Polizist verurteilt

Lesezeit: 1 Minute

Mitt­ler­wei­le ist er zwar in Pen­si­on, aber bei der Geschich­te, die da vor dem Lan­des­ge­richt Inns­bruck abge­han­delt wur­de, ist es fak­tisch unmög­lich, dass sei­nen frü­he­ren Arbeits­kol­le­gen die poli­ti­sche Ein­stel­lung des 64-jäh­ri­gen Unter­län­der ver­bor­gen geblie­ben ist. Bei dem pen­sio­nier­ten Poli­zis­ten fand die Poli­zei bei einer Haus­durch­su­chung ein regel­rech­tes NS-Muse­um. Ver­tei­digt wur­de der Nazi-Poli­zist im Ruhe­stand übri­gens vom Tiro­ler FPÖ-Chef Abwerzger.

Eine Aus­fahrt mit sei­nem Motor­rad war nicht so güns­tig für den Ange­klag­ten. Sein Bike, auf dem ein Nazi-Abzei­chen prang­te, wur­de foto­gra­fiert und wan­der­te zum Ver­fas­sungs­schutz. Dort dürf­te die Über­ra­schung groß gewe­sen sein, als man auf den pen­sio­nier­ten Kol­le­gen als Fahr­zeug­hal­ter stieß. Bei einer Raz­zia in sei­nem Haus in Schwaz fand man jede Men­ge ein­schlä­gi­ges Material:

„Haken­kreuz-Fah­nen, NS-Orden, eine Büs­te von Adolf Hit­ler sowie eine Pup­pe, die den Arm zum Hit­ler­gruß aus­ge­streckt hat­te. Außer­dem fand die Poli­zei auch Waf­fen, die nicht deak­ti­viert — also unbe­nutz­bar — gemacht wor­den waren“ (ORF Tirol).


Tiro­ler FPÖ-Chef Abwerz­ger als Verteidiger
-

Vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt ver­such­te es der Ange­klag­te zunächst mit einer schrift­li­chen Erklä­rung, in der er die Vor­wür­fe zwar weit­ge­hend bestä­tig­te, aber behaup­te­te, kein Nazi zu sein. Er sei fami­li­är geprägt – der Vater war in Hit­lers Leib­stan­dar­te. Der und des­sen ehe­ma­li­ge Kame­ra­den hät­ten ihm die Nazi-Devo­tio­na­li­en groß­teils geschenkt, ihn habe das Miil­tä­ri­sche und nicht das Poli­ti­sche am Natio­nal­so­zia­lis­mus inter­es­siert usw……..blabla.

Die Geschwo­re­nen lie­ßen sich von ihm und sei­nem Ver­tei­di­ger, dem FPÖ-Chef Abwerz­ger, nicht über­zeu­gen und befan­den den Ange­klag­ten der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung für schul­dig. Das Urteil,ein Jahr beding­te Frei­heits­stra­fe und 5.400 Euro Geld­stra­fe, ist noch nicht rechtskräftig.