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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 1 Minute

Innsbruck: Zwei Jahre für Wiederbetätigung

Seiner Freundin hatte er via WhatsApp ein Hitlerbild geschickt. Den Tod von 71 Flüchtlingen, die in einem LKW auf der Ostautobahn erstickt aufgefunden wurden, hatte er mit „Endlich!“ kommentiert. Auf seinem Handy wurden Nazi-Bilder gefunden, die er auch verschickt hatte. Und auch Nazi-Musik. Bei dem arbeitslosen Leasing-Arbeiter hatte sich einiges angesammelt, was unter die Rubrik Wiederbetätigung fällt. Deshalb stand er vor einem Schwurgericht in Innsbruck.

21. Apr. 2016

Von Reue bzw. Einsicht war da nichts zu merken beim Auftritt des 31-jährigen Unterländers vor Gericht. „Der Hitler hat halt auch viele Arbeitsplätze geschaffen, aber den Holocaust hätte er sich sparen sollen. Die Verfolgten hätte er einfach ausweisen sollen.“ (TT, 21.4.2016) Das war seine Einschätzung des NS-Verbrecherregimes. In seiner politischen Selbsteinschätzung spiegelt sich das etwas zögerlich und widersprüchlich: „Ich bin rechts und FPÖ-Wähler, aber ich bin kein Neonazi“, behauptete er laut „Krone“ (Tirol, 21.4.2016). Der TT erschien eine andere Äußerung von ihm charakteristisch: „Ich bin für eine Partei rechts der FPÖ. Eine NPÖ wie in Deutschland die NPD.“ Die NPÖ gibt es bereits, wenn auch nur im virtuellen Raum, auf Facebook. Bei ihr tummeln sich tatsächlich etliche Typen, die – so wie der Angeklagte – zwischen FPÖ und offenem verbalen Bekenntnis zum Nationalsozialismus schwanken.

Die Anklage gegen den Unterländer umfasste übrigens die Delikte NS-Wiederbetätigung, gefährliche Drohung und Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung. Als der Angeklagte dann auch noch über das „Asylantengesindel“ hetzen wollte, reichte es dem Vorsitzenden und er drohte ihm den Ausschluss aus dem Prozess an. Den Geschworenen reichte es auch: schuldig der Wiederbetätigung und der Gutheißung (§ 282 StGB). Das Strafausmaß: zwei Jahre – noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Holocaustleugnung/-verharmlosung | Neonazismus/Neofaschismus | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Tirol | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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