Über das Alter des Angeklagten herrschen bei den beiden Medien, die über den Prozess berichten, beträchtliche Differenzen. 26 ist er für meinbezirk.at, 38 in der NÖN (12.4.16). Dass sie trotzdem über ein- und dieselbe Person und den denselben Prozess wegen Wiederbetätigung berichten, wird aus den sonstigen Beschreibungen klar.
Im Alter von 14 Jahren habe er sich das Tattoo auf der Brust stechen lassen „aus Patriotismus“. Dazu habe ihn ein antikes Mosaik einer Ausgrabungsstätte in Mazedonien inspiriert. Auf einem Foto, das er bei Facebook online stellte, zeigt er das Hakenkreuz-Tattooo und sich selbst „in kriegerischer Pose“ – trotz der Warnung seiner Frau. Auf Facebook zeigte er auch noch anderes öffentlich: Nazi-Sprüche. „Sieg Heil“, „Hitler komm zurück, du bist der Einzige, der Europa reingewaschen hat“ und das Foto eines Wehrmachtssoldaten mit Hakenkreuz wird ihm von der Anklage vorgeworfen.
Deshalb kommt die Verteidigung des Angeklagten „Für den Zweiten Weltkrieg habe ich mich nie interessiert“ (NÖN) nicht besonders gut an, schon gar nicht beim Staatsanwalt. Der klärt ihn zunächst einmal grundsätzlich auf: „Wenn Sie vorm Schlafengehen statt der Bibel Mein Kampf lesen, ist das nicht verboten. Nationalsozialistisches auf Facebook öffentlich zu verbreiten aber schon“ (NÖN), um dann aus seinem Fundus an Erfahrungen zu berichten und dabei sogar einen prominenten FPÖ-Politiker indirekt zu erwähnen: „Ich hab’ ja schon vieles gehört“, holt der Staatsanwalt aus, „da wollte einer einmal weismachen, dass er die Hand zum Hitlergruß gehoben hat, um zu zeigen, wie viel Bier er bestellen will. Ein anderer wollte nur demonstrieren, wie hoch sein Hund springen kann.“ (NÖN)
Kein Hitler-Gruß und natürlich auch kein Kühnen-Gruß, sondern laut Strache nur das Bestellen von drei Bier; Quelle: orf.at
Im Unterschied zum FPÖ-Politiker half dem Mann aus Mazedonien seine Ahnungslosigkeit nichts. Die Geschworenen erkannten auf schuldig, und das Gericht setzte eine durchaus harte Strafe fest: zwei Jahre Haft, davon fünf Monate unbedingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.