2013 kam der Angeklagte ein gelernter Koch, aus Mazedonien nach Österreich. Seine spätere Frau machte ihn damals darauf aufmerksam, dass er das Tattoo auf seiner Brust besser immer bedecken solle- wegen des Hakenkreuzes. Dass Nazi-Sachen verboten seien in Österreich, das habe er daher schon irgendwie mitgekriegt, nicht aber die Wertigkeit, die der Staat dem beimesse, so der Angeklagte. Der Staatsanwalt half ihm auf die Sprünge.
Über das Alter des Angeklagten herrschen bei den beiden Medien, die über den Prozess berichten, beträchtliche Differenzen. 26 ist er für meinbezirk.at, 38 für die NÖN (12.4.2016). Dass sie trotzdem über ein- und dieselbe Person und den denselben Prozess wegen Wiederbetätigung berichten, wird aus den sonstigen Beschreibungen klar.
Im Alter von 14 Jahren habe er sich das Tattoo auf der Brust stechen lassen „aus Patriotismus“. Dazu habe ihn ein antikes Mosaik einer Ausgrabungsstätte in Mazedonien inspiriert. Auf einem Foto, das er bei Facebook online stellte, zeigt er das Hakenkreuz-Tattooo und sich selbst „in kriegerischer Pose“ – trotz der Warnung seiner Frau. Auf Facebook zeigte er auch noch anderes öffentlich: Nazi-Sprüche. „Sieg Heil“, „Hitler komm zurück, du bist der Einzige, der Europa reingewaschen hat“ und das Foto eines Wehrmachtssoldaten mit Hakenkreuz wird ihm von der Anklage vorgeworfen.
Deshalb kommt die Verteidigung des Angeklagten „Für den Zweiten Weltkrieg habe ich mich nie interessiert“ (NÖN) nicht wirklich gut an, schon gar nicht beim Staatsanwalt. Der klärt ihn zunächst einmal grundsätzlich auf: „Wenn Sie vorm Schlafengehen statt der Bibel Mein Kampf lesen, ist das nicht verboten. Nationalsozialistisches auf Facebook öffentlich zu verbreiten aber schon“ (NÖN), um dann aus seinem Fundus an Erfahrungen zu berichten und dabei sogar einen prominenten FPÖ-Politiker indirekt zu erwähnen:
„Ich hab’ ja schon vieles gehört“, holt der Staatsanwalt aus, „da wollte einer einmal weismachen, dass er die Hand zum Hitlergruß gehoben hat, um zu zeigen, wie viel Bier er bestellen will. Ein anderer wollte nur demonstrieren, wie hoch sein Hund springen kann“ (NÖN).
Kein Hitler-Gruß und natürlich auch kein Kühnen-Gruß, sondern laut Strache nur das Bestellen von drei Bier; Quelle: orf.at
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Wir widersprechen ja nur ungern, aber waren das nicht exakt drei Bier, die da bestellt wurden von dem FPÖ-Politiker? Und leider straffrei noch dazu, weil es nicht der Hitler-Gruß, sondern „nur“ der neonazistische Kühnen-Gruß war! Aber das ist eine andere Geschichte, wo es insofern eine Parallele zur Verantwortung des Angeklagten von St. Pölten gibt, als beide keine oder nur ganz wenig Ahnung gehabt haben wollen, was sie da eigentlich tun.
Im Unterschied zum FPÖ-Politiker half dem Mann aus Mazedonien seine Ahnungslosigkeit nichts. Die Geschworenen erkannten auf schuldig und das Gericht setzte eine durchaus harte Strafe fest: zwei Jahre Haft, davon fünf Monate unbedingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.