Verhetzung und Verjährung: Anfragebeantwortung gibt Rätsel auf

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Weil sich der Vor­arl­ber­ger Kurt Greus­sing nicht damit zufrie­den geben woll­te, dass zu einem hetze­ri­schen Pos­ting auf der FB-Sei­te des Obmanns der FPÖ-Vor­arl­berg, Die­ter Egger, wegen Ver­jäh­rung nicht ein­mal ermit­telt wur­de, stell­ten die Abge­ord­ne­ten Wal­ser und Stein­hau­ser eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge an den Jus­tiz­mi­nis­ter. Die Ant­wort des Jus­tiz­mi­nis­ters gibt Rät­sel auf. Ver­het­zung vor Tau­sen­den im Inter­net soll nach einem Jahr ver­jährt sein? Wenn sie auf der Stra­ße vor 30 Per­so­nen statt­fin­det, erst nach fünf Jahren?