Vor Gericht machte der Angeklagte viel Mimimi. Er habe doch nur einen „Bericht“ von Pegida Wien, wonach afrikanische Flüchtlinge Deutschen den Tod wünschen würden, kommentiert – eben mit der Forderung nach Kreuzigung. Damit habe er doch nur von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht und außerdem sei doch das Internet in Österreich ein rechtsfreier Raum. So kann man sich täuschen!
Das Urteil, eine Geldstrafe von 800 Euro, nahm der Türsteher an: „Den Schuldspruch zu bekämpfen, wäre ein Kampf gegen Windmühlen, sagte der 33-Jährige. Er sei kein Rassist. Schließlich habe er eine rumänische Freundin und als besten Freund einen Griechen.“ (vol.at, 2.3.16)