Im September 2015 hat der Angeklagte auf einer FPÖ-Webseite einen Beitrag mit dem Titel „Nächste Flüchtlingswelle: 200.000 sind am Weg nach Österreich” so kommentiert: „Und gleich erschießen oder zurück außer die Kinder denen gehört Schutz. (…) In Mauthausen ist noch Platz frei. Da könnte man das Steuergeld sparen.” Den Schutz für Kinder (und Frauen) wollte er also durch Einweisung in das KZ Mauthausen sehen – wer das falsch verstehe, der tue ihm leid, brauste er vor Gericht auf. Bei der Einvernahme durch die Polizei hatte er überhaupt noch bestritten gepostet zu haben.
Die Richterin hatte aber auch noch eine Frage zu seiner Vergangenheit. In den 1980er-Jahren war der Angeklagte nämlich schon einmal einschlägig aufgefallen, weil er bei den Wehrsportübungen Küssels mitgemacht hatte. „Nur angeschaut“ habe er sich das damals und sich dann „sofort distanziert“, versuchte er sich zu rechtfertigen. Ein „Herr Karl“ der Neonazi-Szene sozusagen.
Wegen Aufforderung zu bzw. Gutheißung von mit Strafe bedrohten Handlungen wurde er schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 1.440 Euro, ersatzweise 180 Tagen Haft, verurteilt. Der Angeklagte nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. (Quelle: standard.at, 4.3.16)