Krems: Geldstrafe wegen Ruf nach KZ für Küssel-Kameraden

Ein Wider­ling der beson­deren Art stand am Fre­itag, 4. März wegen Auf­forderung zu mit Strafe bedro­ht­en Hand­lun­gen (§ 282 StGB) vor dem Lan­des­gericht Krems. Der 65-jährige Pen­sion­ist hat­te auf der FPÖ-Web­seite Flüchtlin­gen mit Erschießen und dem KZ gedro­ht, wollte dem Gericht aber einre­den, er habe nur gemeint, im KZ Mau­thausen wären die Frauen und Kinder geschützt, während die Zelt­lager unsich­er seien.

Im Sep­tem­ber 2015 hat der Angeklagte auf ein­er FPÖ-Web­seite einen Beitrag mit dem Titel „Näch­ste Flüchtlingswelle: 200.000 sind am Weg nach Öster­re­ich” so kommentiert:

„Und gle­ich erschießen oder zurück außer die Kinder denen gehört Schutz”. Gle­ich darauf das näch­ste Post­ing des Pen­sion­is­ten: „In Mau­thausen ist noch Platz frei. Da kön­nte man das Steuergeld sparen”. Den Schutz für Kinder (und Frauen) wollte er also durch Ein­weisung in das KZ Mau­thausen sehen – wer das falsch ver­ste­he, der tue ihm leid, brauste er vor Gericht auf. Bei der Ein­ver­nahme durch die Polizei hat­te er über­haupt noch bestrit­ten gepostet zu haben.

Die Rich­terin hat­te aber auch noch eine Frage zu sein­er Ver­gan­gen­heit. In den 80er Jahren war der Angeklagte näm­lich schon ein­mal sehr ein­schlägig aufge­fall­en, weil er bei den Wehrsportübun­gen Küs­sels mit­gemacht hat­te. „Nur angeschaut“ habe er sich das damals und dann sich „sofort dis­tanziert“ davon, ver­suchte er sich zu recht­fer­ti­gen. Ein „Herr Karl“ der Neon­azi-Szene sozusagen.

„Nur angeschaut“ — ist auch wirk­lich lustig:
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Wegen Auf­forderung zu bzw. Gutheißung von mit Strafe bedro­ht­en Hand­lun­gen wurde er schuldig gesprochen und zu ein­er Geld­strafe von 1.440 Euro, ersatzweise 180 Tagen Haft verurteilt. Der angeklagte nahm die Strafe an, die Staat­san­wältin gab keine Erk­lärung ab, daher: noch nicht recht­skräftig. Siehe auch standard.at.