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Krems: Geldstrafe wegen Ruf nach KZ für Küssel-Kameraden

Ein Wider­ling der beson­de­ren Art stand am Frei­tag, 4. März wegen Auf­for­de­rung zu mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lun­gen (§ 282 StGB) vor dem Lan­des­ge­richt Krems. Der 65-jäh­ri­­ge Pen­sio­nist hat­te auf der FPÖ-Web­­sei­­te Flücht­lin­gen mit Erschie­ßen und dem KZ gedroht, woll­te dem Gericht aber ein­re­den, er habe nur gemeint, im KZ Maut­hau­sen wären die Frau­en und Kinder […]

7. Mrz 2016

Im Sep­tem­ber 2015 hat der Ange­klag­te auf einer FPÖ-Web­sei­te einen Bei­trag mit dem Titel „Nächs­te Flücht­lings­wel­le: 200.000 sind am Weg nach Öster­reich” so kommentiert:

„Und gleich erschie­ßen oder zurück außer die Kin­der denen gehört Schutz”. Gleich dar­auf das nächs­te Pos­ting des Pen­sio­nis­ten: „In Maut­hau­sen ist noch Platz frei. Da könn­te man das Steu­er­geld spa­ren”. Den Schutz für Kin­der (und Frau­en) woll­te er also durch Ein­wei­sung in das KZ Maut­hau­sen sehen – wer das falsch ver­ste­he, der tue ihm leid, braus­te er vor Gericht auf. Bei der Ein­ver­nah­me durch die Poli­zei hat­te er über­haupt noch bestrit­ten gepos­tet zu haben.

Die Rich­te­rin hat­te aber auch noch eine Fra­ge zu sei­ner Ver­gan­gen­heit. In den 80er Jah­ren war der Ange­klag­te näm­lich schon ein­mal sehr ein­schlä­gig auf­ge­fal­len, weil er bei den Wehr­sport­übun­gen Küs­sels mit­ge­macht hat­te. „Nur ange­schaut“ habe er sich das damals und dann sich „sofort distan­ziert“ davon, ver­such­te er sich zu recht­fer­ti­gen. Ein „Herr Karl“ der Neo­na­zi-Sze­ne sozusagen.

„Nur ange­schaut“ — ist auch wirk­lich lustig:
[you­tube Sedli3h4CFQ] 

Wegen Auf­for­de­rung zu bzw. Gut­hei­ßung von mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lun­gen wur­de er schul­dig gespro­chen und zu einer Geld­stra­fe von 1.440 Euro, ersatz­wei­se 180 Tagen Haft ver­ur­teilt. Der ange­klag­te nahm die Stra­fe an, die Staats­an­wäl­tin gab kei­ne Erklä­rung ab, daher: noch nicht rechts­kräf­tig. Sie­he auch standard.at.