Ein Widerling der besonderen Art stand am Freitag, 4. März wegen Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen (§ 282 StGB) vor dem Landesgericht Krems. Der 65-jährige Pensionist hatte auf der FPÖ-Webseite Flüchtlingen mit Erschießen und dem KZ gedroht, wollte dem Gericht aber einreden, er habe nur gemeint, im KZ Mauthausen wären die Frauen und Kinder geschützt, während die Zeltlager unsicher seien.
Im September 2015 hat der Angeklagte auf einer FPÖ-Webseite einen Beitrag mit dem Titel „Nächste Flüchtlingswelle: 200.000 sind am Weg nach Österreich” so kommentiert:
„Und gleich erschießen oder zurück außer die Kinder denen gehört Schutz”. Gleich darauf das nächste Posting des Pensionisten: „In Mauthausen ist noch Platz frei. Da könnte man das Steuergeld sparen”. Den Schutz für Kinder (und Frauen) wollte er also durch Einweisung in das KZ Mauthausen sehen – wer das falsch verstehe, der tue ihm leid, brauste er vor Gericht auf. Bei der Einvernahme durch die Polizei hatte er überhaupt noch bestritten gepostet zu haben.
Die Richterin hatte aber auch noch eine Frage zu seiner Vergangenheit. In den 80er Jahren war der Angeklagte nämlich schon einmal sehr einschlägig aufgefallen, weil er bei den Wehrsportübungen Küssels mitgemacht hatte. „Nur angeschaut“ habe er sich das damals und dann sich „sofort distanziert“ davon, versuchte er sich zu rechtfertigen. Ein „Herr Karl“ der Neonazi-Szene sozusagen.
„Nur angeschaut“ — ist auch wirklich lustig:
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Wegen Aufforderung zu bzw. Gutheißung von mit Strafe bedrohten Handlungen wurde er schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 1.440 Euro, ersatzweise 180 Tagen Haft verurteilt. Der angeklagte nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, daher: noch nicht rechtskräftig. Siehe auch standard.at.