Salzburg: Trio wegen Wiederbetätigung verurteilt

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Der Pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gegen die drei jun­gen Ange­klag­ten wur­de am Don­ners­tag fort­ge­setzt und mit den Bera­tun­gen der Geschwo­re­nen bzw. dem Urteil abge­schlos­sen. Alle drei Ange­klag­ten wur­den für schul­dig befun­den. Die här­tes­te Stra­fe erhielt der jetzt 20-jäh­ri­ge Ange­klag­te mit einer Zusatz­stra­fe von 19 Mona­ten, davon 3 Mona­te unbe­dingt. Der 24-Jäh­ri­ge erhielt 7 Mona­te, die 19-Jäh­ri­ge 1 Monat bedingt – die letz­te­ren Urtei­le sind rechtskräftig.