Innsbruck: Freude über das Verbrennen von Menschen

Aygül Berivan Aslan, Abge­ord­nete der Grü­nen im Nation­al­rat, war nicht zum ersten Mal Zielob­jekt von Het­zern. Gegen sie het­zten schon recht­sex­treme Öster­re­ich­er, recht­sex­treme Türken und islamistis­che Fundis. Jet­zt stand ein türkischstäm­miger Inns­bruck­er (31), Anhänger der recht­sex­tremen türkischen Partei MHP, vor Gericht, weil er gegen die grüne Poli­tik­erin und die Ale­viten gehet­zt hatte.

In der zen­tralana­tolis­chen Stadt Sivas kamen 1993 bei einem Bran­dan­schlag 37 Per­so­n­en, fast alle Ale­viten, ums Leben. Eine aufge­het­zte Menge hat­te sich vor einem Hotel, in dem sich alevi­tis­che Kul­turschaf­fende aufhiel­ten, protestierend ver­sam­melt und dabei auch Brand­sätze gewor­fen. Polizei und Mil­itär grif­f­en nicht bzw. sog­ar zugun­sten der Meute ein; die Hotelin­sassen ver­bran­nten hil­f­los in dem aus Holz gebaut­en Hotel.


Porträts der 33 im Mas­sak­er getöteten Kün­st­lerIn­nen (©Bernd Schwabe in Han­nover, CC BY-SA 3.0)

Jährlich, am 2. Juli, find­et deshalb eine Gedenk­feier für die Opfer des Bran­dan­schlages statt — am 2. Als Berivan Aslan über Twit­ter zu diesem Gedenken aufrief, postete der Angeklagte: „Das ist der Reiz des Glücks, wenn ich sehe, wie die Brut drin­nen verbrennt.2 (TT, 17.10.2015)

Die wider­liche Het­ze sollte tre­f­fen, und sie traf auch. Nicht nur Berivan Aslan war tief betrof­fen, auch die alevi­tis­che Com­mu­ni­ty, die zahlre­ich zum Prozess erschien. Der Angeklagte ver­suchte dort abzuschwächen: Er habe nicht alle Ale­viten, son­dern nur die Abge­ord­nete belei­di­gen wollen, weil sie ihn nicht bei der Woh­nungssuche unter­stützt habe. Aslan hinge­gen war überzeugt, dass der Angeklagte seine recht­sex­treme Gesin­nung zum Aus­druck brin­gen wollte.

Die Rich­terin entsch­ied sich für eine nicht ganz ver­ständliche Posi­tion. Es han­dle sich nicht um Ver­het­zung (§ 283 StGB), son­dern um das Verge­hen der Gutheißung ein­er mit Strafe bedro­ht­en Hand­lung (§ 282 StGB). Soweit ist das Urteil ja noch ver­ständlich. Weil der Angeklagte aber vor kurzem zu ein­er Haft­strafe von zweiein­halb Jahren verurteilt wor­den ist, verzichtete die Rich­terin auf eine Zusatzs­trafe: „… da brauche es keine sym­bol­is­che Strafe mehr dazu.“ (TT) Da sind wir ander­er Mei­n­ung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.