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Feldkirch/Bregenz: 18 Monate für Attacke auf Flüchtlingsunterkunft

Am Diens­tag, 6.10. wur­de beim Lan­des­ge­richt Feld­kirch über jenen Mann ver­han­delt, der Anfang Sep­tem­ber in Bre­genz eine Flücht­lings­un­ter­kunft atta­ckiert und den Inhalt eines Feu­er­lö­schers im Stie­gen­haus ver­sprüht hat. Der arbeits­lo­se Bre­gen­zer (27) muss­te sich wegen zahl­rei­cher Delik­te ver­ant­wor­ten: schwe­re Kör­per­ver­let­zung, Dieb­stahl, ver­such­ter Wider­stand gegen die Staats­ge­walt und Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz. Es waren wohl in […]

7. Okt 2015

Es waren wohl in ers­ter Linie die 14 Vor­stra­fen und erst sekun­där die Lat­te an Delik­ten, die zu dem Urteil 18 Mona­te unbe­ding­ter Haft geführt haben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Viel­leicht war es auch die Ver­ant­wor­tung des Ange­klag­ten, der kei­ner­lei Ein­sicht zeig­te. Im Gegen­teil ! Für sei­ne Atta­cke auf das Flücht­lings­heim mach­te er sei­ne Alko­ho­li­sie­rung ver­ant­wort­lich, merk­te dann aber an: „So schlimm sei sei­ne Tat nicht gewe­sen, in Deutsch­land wür­den mit Flücht­lin­gen ganz ande­re Din­ge pas­sie­ren“ (ORF Vor­arl­berg).

Nach der Atta­cke auf das Flücht­lings­heim, mit der er dort Angst und Schre­cken ver­brei­tet hat­te, schoss er eini­ge Stun­den spä­ter aus dem Fens­ter auf Fuß­gän­ger, weil die sich sei­ner Ansicht nach zu laut ver­hal­ten hät­ten. Die Patro­ne hat­te er zuvor ent­schärft und so gab es nur einen lau­ten Knall. Da gegen ihn schon zuvor ein Waf­fen­ver­bot bestand, gab es auch eine Ankla­ge wegen eines Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz. Als er schließ­lich fest­ge­nom­men wur­de, ver­letz­te er dabei einen Beam­ten (schwe­re Kör­per­ver­let­zung und ver­such­ter Wider­stand). Der Dieb­stahl, der auch mit­an­ge­klagt war, resul­tiert dar­aus, dass er meh­re­re Pre­paid-Kar­ten gestoh­len hatte.