Feldkirch/Bregenz: 18 Monate für Attacke auf Flüchtlingsunterkunft

Am Dien­stag, 6.10. wurde beim Lan­des­gericht Feld­kirch über jenen Mann ver­han­delt, der Anfang Sep­tem­ber in Bre­genz eine Flüchtling­sun­terkun­ft attack­iert und den Inhalt eines Feuer­lösch­ers im Stiegen­haus ver­sprüht hat. Der arbeit­slose Bre­gen­z­er (27) musste sich wegen zahlre­ich­er Delik­te ver­ant­worten: schwere Kör­per­ver­let­zung, Dieb­stahl, ver­suchter Wider­stand gegen die Staats­ge­walt und Ver­stoß gegen das Waffengesetz.

Es waren wohl in erster Lin­ie die 14 Vorstrafen und erst sekundär die Lat­te an Delik­ten, die zu dem Urteil 18 Monate unbe­d­ingter Haft geführt haben. Das Urteil ist bere­its rechtskräftig.

Vielle­icht war es auch die Ver­ant­wor­tung des Angeklagten, der kein­er­lei Ein­sicht zeigte. Im Gegen­teil ! Für seine Attacke auf das Flüchtling­sheim machte er seine Alko­holisierung ver­ant­wortlich, merk­te dann aber an: „So schlimm sei seine Tat nicht gewe­sen, in Deutsch­land wür­den mit Flüchtlin­gen ganz andere Dinge passieren“ (ORF Vorarl­berg).

Nach der Attacke auf das Flüchtling­sheim, mit der er dort Angst und Schreck­en ver­bre­it­et hat­te, schoss er einige Stun­den später aus dem Fen­ster auf Fußgänger, weil die sich sein­er Ansicht nach zu laut ver­hal­ten hät­ten. Die Patrone hat­te er zuvor entschärft und so gab es nur einen laut­en Knall. Da gegen ihn schon zuvor ein Waf­fen­ver­bot bestand, gab es auch eine Anklage wegen eines Ver­stoßes gegen das Waf­fenge­setz. Als er schließlich festgenom­men wurde, ver­let­zte er dabei einen Beamten (schwere Kör­per­ver­let­zung und ver­suchter Wider­stand). Der Dieb­stahl, der auch mitangeklagt war, resul­tiert daraus, dass er mehrere Pre­paid-Karten gestohlen hatte.