Es waren wohl in erster Linie die 14 Vorstrafen und erst sekundär die Latte an Delikten, die zu dem Urteil 18 Monate unbedingter Haft geführt haben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Vielleicht war es auch die Verantwortung des Angeklagten, der keinerlei Einsicht zeigte. Für seine Attacke auf das Flüchtlingsheim machte er seine Alkoholisierung verantwortlich, merkte dann aber an: „So schlimm sei seine Tat nicht gewesen, in Deutschland würden mit Flüchtlingen ganz andere Dinge passieren.“ (vorarlberg.orf.at, 6.10.15)
Nach der Attacke auf das Flüchtlingsheim, mit der er dort Angst und Schrecken verbreitet hatte, schoss er einige Stunden später aus dem Fenster auf Fußgänger, weil die sich seiner Ansicht nach zu laut verhalten hätten. Die Patrone hatte er zuvor entschärft und so gab es nur einen lauten Knall. Da gegen ihn schon zuvor ein Waffenverbot bestand, war auch eine Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz dabei. Als er schließlich festgenommen wurde, verletzte er dabei einen Beamten (schwere Körperverletzung und versuchter Widerstand). Der Diebstahl, der ebenfalls mitangeklagt war, resultiert daraus, dass er mehrere Prepaid-Karten gestohlen hatte.