Lesezeit: 2 Minuten

Innsbruck/Axams: Rohrbombe und Wiederbetätigung vor Gericht

Es war ein merk­wür­di­ger Pro­zess, der da am 24.September wegen NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Inns­bruck statt­fand. Ange­klagt waren zwei jun­ge Män­ner (20 und 21), die in der Nacht zum Sil­ves­ter­tag 2013 vor der Poli­zei­in­spek­ti­on Axams eine Rohr­bom­be zur Explo­si­on gebracht hat­ten. Bei einer Haus­durch­su­chung wur­de dann auch Nazi-Schrott gefun­den, was zu der Ankla­ge wegen […]

25. Sep 2015

Wenn es einen gemein­sa­men Nen­ner geben soll­te, dann der der immensen Blöd­heit. Die Ange­klag­ten stell­ten sich blöd, die Zeu­gen eben­falls und die „Kro­ne“ (Tirol-Aus­ga­be) scheu­te sich nicht, die Aktio­nen der bei­den jun­gen Män­ner als „rie­si­gen Blöd­sinn“ zusammenzufassen.

Was die „Kro­ne“ da unter der Rubrik Laus­bu­ben­strei­che able­gen woll­te, war der Bau von vier Rohr­bom­ben. Betei­ligt war da offen­sicht­lich noch eine drit­te Per­son, die aber getrennt ange­klagt wird, ver­mut­lich, weil kei­ne Wie­der­be­tä­ti­gung fest­ge­stellt wer­den konn­te. Drei Rohr­bom­ben wur­den in einem Stein­bruch und an einer Stra­ße gezün­det, die vier­te vor der Poli­zei­in­spek­ti­on. Es war rei­ner Zufall, dass durch die Metall­split­ter nie­mand ver­letzt wurde.

Nach einem Hin­weis erfolg­ten dann die Haus­durch­su­chun­gen. Die „Tiro­ler Tages­zei­tung” berich­tet dazu:

Haus­durch­su­chun­gen und Ein­ver­nah­men brach­ten näm­lich nicht nur Fla­schen mit Adolf-Hit­ler-Kon­ter­fei her­vor, son­dern offen­bar­ten auch Haken­kreu­ze, SS-Runen, NS-Lied­gut und über Han­dys ver­brei­te­te NS-Inhal­te. Dazu pfleg­ten bei­de Freun­de eine inni­ge Bezie­hung zur Zahl „88“, die für Ein­ge­weih­te eine Abkür­zung für „Heil Hit­ler!“ dar­stellt. Der Zweit­an­ge­klag­te mal­te sie sich auf die Hand und ver­schick­te sie an den Erst­an­ge­klag­ten. Die­ser schmück­te nicht nur eine Baum­hüt­te, son­dern auch das Heck und das Arma­tu­ren­brett sei­nes Autos mit „88“.

Vor Gericht bekann­te sich der Erst­an­ge­klag­te zwar teil­wei­se für schul­dig, bezeich­ne­te die Rohr­bom­ben als „rei­ne Dumm­heit“, woll­te aber – so wie der Zweit­an­ge­klag­te – weder von der Bedeu­tung der Zahl 88 noch sonst vom Natio­nal­so­zia­lis­mus irgend­et­was gewusst, geschwei­ge denn ihn für gut befun­den haben. Die demons­tra­tiv zur Schau gestell­te Blöd­heit betraf nicht nur die Ange­klag­ten, son­dern auch die Zeugen:

Lieb­lings­flos­keln: „Hab mir nix gedenkt“ und „Ist schon so lang her“. Auch woll­te kei­ner aus dem Kreis gewusst haben, was 88 wirk­lich bedeu­tet, einer woll­te nicht ein­mal die Bedeu­tung von „SS“ gekannt haben. Ein ande­rer woll­te das Kon­ter­fei von Hit­ler nicht erkannt haben: „Da ist ja nir­gend­wo Adolf Hit­ler drun­ter­ge­stan­den!“ (TT)

Der „Stan­dard“ fass­te den Pro­zess­ab­lauf in den Wor­ten der Staats­an­wäl­tin zusam­men: „‚Es ist ein Wahn­sinn, was uns heu­te hier prä­sen­tiert wird’, kom­men­tier­te Staats­an­wäl­tin Vero­ni­ka Breit­h­über das Spek­ta­kel der ver­meint­lich Ahnungslosen.“

Der Pro­zess ende­te mit zwei Schuld­sprü­chen. Der Erst­an­ge­klag­te wur­de zu 18 Mona­ten (bedingt auf drei Jah­re) und einer Geld­stra­fe von 11.160 Euro, der Zweit­an­ge­klag­te zu sechs Mona­ten (bedingt) und einer Geld­stra­fe von 400 Euro ver­ur­teilt. Die bei­den Urtei­le sind noch nicht rechtskräftig.

Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation