FPÖ-Schwaiger: Staatsanwaltschaft will ermitteln

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Die Staats­an­walt­schaft Inns­bruck will wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung gegen die Tiro­ler FPÖ-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Hil­de­gard Schwai­ger ermit­teln, berich­tet die TT. Schwai­ger hat zwar ihren Rück­tritt ange­kün­digt, doch voll­zo­gen wird der erst mit 30. Sep­tem­ber. Bis dahin bezieht sie auch noch ihr Abge­ord­ne­ten­ge­halt. Bei der Land­tags­sit­zung im Juli hat sie sich von Anton Frisch ver­tre­ten las­sen, der gera­de wegen Kör­per­ver­let­zung ver­ur­teilt wurde.


Ein Bei­spiel der ras­sis­ti­schen Het­ze, Quel­le HoH
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Die Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft betref­fen Schwai­gers Akti­vi­tä­ten in der geschlos­se­nen Face­book-Grup­pe „Asyl­flut stop­pen auch in Tirol“, in der Schwai­ger als Admi­nis­tra­to­rin het­ze­ri­sche Pos­tings nicht ent­fern­te und auch selbst bei der Het­ze mit­mach­te. Schwai­ger war von dem Lin­zer Kri­mi­nal­be­am­ten Uwe Sai­ler ange­zeigt worden.

Der Tiro­ler Land­tags­prä­si­dent Her­wig van Staa , bei dem der Antrag auf Auf­he­bung der Immu­ni­tät von Hil­de­gard Schwai­ger gelan­det ist, will aber weder den Immu­ni­täts­aus­schuss noch den Land­tag , der die Auf­he­bung der Immu­ni­tät letzt­end­lich beschlie­ßen müss­te, ein­be­ru­fen, son­dern Schwai­gers Ende als Abge­ord­ne­te am 30. Sep­tem­ber abwar­ten. Da endet dann ihre Immu­ni­tät und die Staats­an­walt­schaft kann ohne Landtagsbeschluss