Die I‑Pension wird nicht verlängert, weil der begutachtende Arzt der Meinung ist, Herr N.M. sei arbeitsfähig. Das AMS und dessen begutachtender Arzt halten Herrn N.M. aber für nicht arbeitsfähig. Jetzt muss daher neuerlich die I‑Pension beantragt werden. In der Zwischenzeit erhält Herr M. und seine Familie (Frau, 4 Kinder ) Mindestsicherung.
Geschwärzt , aber falsch: der Beitrag auf „erstaunlich“
Der Bescheid über die Mindestsicherung landet aber nicht bei Familie M., sondern bei irgendjemandem, der sicher keine Berechtigung hatte, den Brief zu öffnen. Damit werden sich wohl die Ermittlungsbehörden befassen müssen, denn der Vorfall wurde von der Familie angezeigt.
Damit aber nicht genug: Der Bescheid wurde eingescannt, auf das FB-Profil von „Hardy“ (Fake-Name) am 24.6. hochgeladen und binnen kürzester Zeit etliche Hundert Male von anderen Personen und Seiten geteilt. Ohne Schwärzung der Personalia, zumeist mit dem falschen Hinweis darauf, dass es sich um Flüchtlinge handle. Diese Veröffentlichungen können vermutlich nur mit zivilrechtlichen Klagen erfolgreich bekämpft werden – eine teure Angelegenheit jedenfalls für die Veröffentlicher.
Mittlerweile sind auch Versionen des Bescheids im Umlauf, bei denen die Personalia ganz oder unzureichend geschwärzt wurden. Die Lüge bzw. die Hetze bleibt die gleiche wie bei den ungeschwärzten Versionen. Es gibt auch schon erste Löschungen – öffentliche Entschuldigung aber gibt es noch keine einzige!
Siehe auch: Am Pranger von Hetzern