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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Linz: Schuldspruch gegen Holocaust-Leugner

Eigent­lich hät­te schon im Jän­ner gegen den Zahn­arzt aus Maut­hau­sen wegen Ver­sto­ßes gegen das NS-Ver­bots­ge­setz ver­han­delt wer­den sol­len. Damals wur­de der Pro­zess sehr kurz­fris­tig wie­der abge­sagt, weil der Ange­klag­te noch in letz­ter Minu­te einen neu­en Antrag gestellt hat­te. Dies­mal ging’s schnell: Der für zwei Tage anbe­raum­te Geschwo­re­nen­pro­zess wur­de schon nach einem Tag mit dem Urteils­spruch beendet.

27. März 2015

Zu einem Jahr beding­ter Haft wur­de der Zahn­arzt aus Maut­hau­sen ver­ur­teilt. Die Geschwo­re­nen hat­ten zuvor ein­stim­mig die Schuld des 71-Jäh­ri­gen bejaht, der in Schrei­ben an den Bür­ger­meis­ter, das Gemein­de­amt und den Gemein­de­rat von Maut­hau­sen sowie an die Ver­wal­tung der KZ-Gedenk­stät­te deren Umwand­lung in eine „Gedenk­stät­te für alli­iert und kha­sar-zio­nis­ti­sche Gräu­el­pro­pa­gan­da und deren Sie­ger­lü­gen“ for­der­te. Mit Schrei­ben vom 26.4.2013 gab der Ange­klag­te den genann­ten Stel­len bekannt, dass sich nach der Lek­tü­re eini­ger revi­sio­nis­ti­scher Bücher für ihn „fol­gen­der Stand“ erge­be: „1. Es hat kei­ne Gas­kam­mern gege­ben. (…) 2. Deutsch­land und Hit­ler sind unschul­dig am 2. Weltkrieg.“

In einem wei­te­ren hand­schrift­lich ver­fass­ten Brief vom Jän­ner 2014 for­dert er die Gemein­de und ihre „Ver­ant­wort­li­chen“ auf, bei einer Ver­an­stal­tung in der KZ-Gedenk­stät­te nicht aus den Memoi­ren des KZ-Insas­sen Hans Mar­sa­lek vor­le­sen zu las­sen, weil die­ser „vor­sätz­lich gelo­gen“ habe: Der „Ver­ga­sungs­vor­gang“ wer­de in dem Bericht eines ande­ren KZ-Häft­lings „ganz anders“ beschrie­ben. Zur Leug­nung des Holo­caust kommt da noch die Ver­leum­dung von KZ-Häft­lin­gen und die Auf­for­de­rung zur Zensur.

Angeb­lich habe ihn die Lek­tü­re eines revi­sio­nis­ti­schen Buches dazu gebracht, das zu leug­nen, was gewis­ser­ma­ßen vor sei­ner Haus­tür statt­ge­fun­den hat. Vor eini­gen Jah­ren habe er die­ses Buch gele­sen und sodann 40 Exem­pla­re davon ange­kauft, die er in sei­ner Umge­bung ver­teilt hat.

Vor Gericht bekennt sich Josef K., der 2013 als Mühl­viert­ler Kan­di­dat der Christ­li­chen Par­tei Öster­reichs (CPÖ) öffent­lich auch wider­li­che Het­ze gegen Homo­se­xua­li­tät betrie­ben hat, nicht schul­dig, da er nur auf der Suche nach der Wahr­heit sei. Die Fra­ge des Staats­an­wal­tes, ob es in Maut­hau­sen Gas­kam­mern gege­ben habe, beant­wor­te­te er zwar mit Ja, ließ aber „zwi­schen­durch auch Bemer­kun­gen fal­len wie ‚Was ich den­ke, wer­de ich nicht sagen’, ‚Die Wahr­heit ist mir wich­ti­ger als das Ver­bots­ge­setz’ oder Gali­lei habe auch wider­ru­fen müs­sen, um nicht auf dem Schei­ter­hau­fen zu lan­den“ (APA).

Er habe nur zum Dis­ku­tie­ren anre­gen wol­len, erklärt er auch noch – eine gewag­te Behaup­tung ange­sichts sei­ner Zen­sur-Auf­for­de­rung. Das psych­ia­tri­sche Gut­ach­ten brach­te nur die Erkennt­nis, dass der Ange­klag­te voll zurech­nungs­fä­hig ist und unge­ach­tet ihres „sozia­len Stör­wer­tes“ sei­ne Über­zeu­gun­gen vehe­ment durch­zie­he. Wegen die­ser angeb­lich „beson­de­ren Per­sön­lich­keit“ sah das Gericht von einem Voll­zug der Haft und einer unbe­ding­ten Geld­stra­fe, wie sie die Ankla­ge gefor­dert hat­te, ab. Das eine Jahr auf Bewäh­rung ist den­noch noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Hetze | Holocaustleugnung/-verharmlosung | LGBTQIA+-Feindlichkeit | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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