Braunau / Ried i.Innkreis (OÖ): Aufmarsch vor Hitlers Geburtshaus

Hitlers Geburtshaus in Braunau/Inn ist immer noch Anziehungspunkt für tumbe Neon­azis: ein Foto, am besten mit der erhobe­nen Recht­en, dient als Beleg für Gesin­nung und Mut. Am Mon­tag, 23.3., stand ein deutsch­er Staats­bürg­er aus München als Angeklagter vor dem Lan­des­gericht Ried im Innkreis. Er war am 20.April 2014 zu Hitlers Geburt­stag in Brau­nau auf­marschiert.

Es war eine Gruppe von rund 20 Per­so­n­en, erk­lärte der Belas­tungszeuge, inner­halb der der Angeklagte dadurch auffiel, dass er den recht­en Arm hochstreck­te zum ‚Deutschen Gruß‘ und dazu auch noch „Heil Hitler“ und „Heil dem Führer“ brüllte. Der Zeuge ver­ständigte die Polizei. „Ich bin, was die NS-Zeit bet­rifft, auf­grund mein­er famil­iären Vorgeschichte sehr empfind­lich. Manche scheinen ein­fach nichts aus der Geschichte gel­ernt zu haben“, erk­lärte er dem Gericht, berichtet die OÖN.

Der wegen NS-Wieder­betä­ti­gung Angeklagte (33) gab zwar zu , dass sein Fre­und, mit dem er vor Hitlers Geburtshaus auf­marschiert war, ein Rechter sei, der – so ein Zufall! – am gle­ichen Tag wie Hitler Geburt­stag habe, bestritt aber für sich jegliche Nazi-Gesinnung.

Die OÖN dazu:

„Dass sein Bekan­nter mit ihm und ein­er Fre­undin nach Brau­nau gefahren sei, habe ihn über­rascht. Noch ver­wun­dert­er sei er gewe­sen, als sich auf dem Park­platz in der Nähe des Hitler­haus­es noch weit­ere Per­so­n­en zu ihnen gesellt hät­ten. „Ich habe nicht gewusst, wo das Hitler­haus ste­ht. Wir haben uns dann auch nicht zu den anderen gestellt, son­dern blieben etwas abseits. Wenn wir das vorher gewusst hät­ten, dann wären wir gle­ich wieder von Freilass­ing mit dem Zug zurück nach München gefahren”, so der Angeklagte, der sich nicht erk­lären kann, weshalb das Hitler­haus noch ste­ht. „Ich dachte, das Haus sei längst abgeris­sen wor­den. Mein­er Mei­n­ung wäre es am vernün­ftig­sten, das Haus in die Luft zu jagen.”“

Der Fre­und des Angeklagten war zwar als Zeuge geladen, aber nicht vor Gericht erschienen. Der vor­sitzende Richter dürfte mit der Arbeit der ermit­tel­nden Polizei nicht zufrieden gewe­sen sein, denn er fragte den Polizis­ten im Zeu­gen­stand: „Sind die Ermit­tlun­gen wie in diesem Fall Stan­dard bei Verge­hen nach dem Ver­bots­ge­setz?“. – Der blieb eine Antwort schuldig.

Ver­mut­lich haben die divergieren­den Aus­sagen des Belas­tungszeu­gen und des Polizis­ten über die Hemd­farbe des Angeklagten und die Haar­farbe sein­er Fre­undin, die Geschwore­nen dazu bewogen, auf Freis­pruch zu plädieren. Der Staat­san­walt gab noch keine Erk­lärung ab, das Urteil ist daher — noch — nicht rechtskräftig.

In Brau­nau kommt es immer wieder zu Nazi-Wall­fahrten zu Hitlers Geburtshaus. Ver­mut­lich dürfte es sich bei der Gruppe um solche Wall­fahrer gehan­delt haben. Warum es die Polizei nicht schafft, zumin­d­est an diesem Tage offene Nazi-Man­i­fes­ta­tio­nen zu unterbinden, bleibt ein Rät­sel. Aber natür­lich pil­gern auch zu nor­malen Tagen Nazis vor das Haus.


Hitlers Geburtshaus, gern besucht. 
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Unvergessen bleiben wohl jene Ost­tirol­er Neon­azis, die 2003 zu Hitlers Geburtshaus pil­gerten, vor lauter Ergrif­f­en­heit dann aber in den Zug nach Linz ein­stiegen statt in den zurück nach Lienz.

Aber auch Neon­azis aus der Region posieren gerne vor Hitlers Geburtshaus.