Es war eine Gruppe von rund 20 Personen, erklärte der Belastungszeuge, innerhalb der der Angeklagte dadurch auffiel, dass er den rechten Arm zum Hitlergruß hochstreckte und dazu auch noch „Heil Hitler“ und „Heil dem Führer“ brüllte. Der Zeuge verständigte die Polizei. „Ich bin, was die NS-Zeit betrifft, aufgrund meiner familiären Vorgeschichte sehr empfindlich. Manche scheinen einfach nichts aus der Geschichte gelernt zu haben”, erklärte er dem Gericht, berichten die OÖN (24.3.15).
Der wegen NS-Wiederbetätigung Angeklagte (33) gab zwar zu , dass sein Freund, mit dem er vor Hitlers Geburtshaus aufmarschiert war, ein Rechter sei, der – so ein Zufall! – am gleichen Tag wie Hitler Geburtstag habe, bestritt aber für sich jegliche Nazi-Gesinnung.
Dass sein Bekannter mit ihm und einer Freundin nach Braunau gefahren sei, habe ihn überrascht. Noch verwunderter sei er gewesen, als sich auf dem Parkplatz in der Nähe des Hitlerhauses noch weitere Personen zu ihnen gesellt hätten. „Ich habe nicht gewusst, wo das Hitlerhaus steht. Wir haben uns dann auch nicht zu den anderen gestellt, sondern blieben etwas abseits. Wenn wir das vorher gewusst hätten, dann wären wir gleich wieder von Freilassing mit dem Zug zurück nach München gefahren”, so der Angeklagte, der sich nicht erklären kann, weshalb das Hitlerhaus noch steht. „Ich dachte, das Haus sei längst abgerissen worden. Meiner Meinung wäre es am vernünftigsten, das Haus in die Luft zu jagen.“ (nachrichten.at, 24.3.15)
Der Freund des Angeklagten war zwar als Zeuge geladen, aber nicht vor Gericht erschienen. Der vorsitzende Richter dürfte mit der Arbeit der ermittelnden Polizei nicht zufrieden gewesen sein, denn er fragte den Polizisten im Zeugenstand: „Sind die Ermittlungen wie in diesem Fall Standard bei Vergehen nach dem Verbotsgesetz?“ Der Polizist blieb eine Antwort schuldig.
Vermutlich haben die divergierenden Aussagen des Belastungszeugen und des Polizisten über die Hemdfarbe des Angeklagten und die Haarfarbe seiner Freundin, die Geschworenen dazu bewogen, mit Freispruch zu urteilen. Der Staatsanwalt gab noch keine Erklärung ab, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.