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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Braunau/Ried (OÖ): Aufmarsch vor Hitlers Geburtshaus

Hit­lers Geburts­haus in Braunau/Inn ist immer noch Anzie­hungs­punkt für tum­be Neo­na­zis: Ein Foto, am bes­ten mit der erho­be­nen Rech­ten, dient als Beleg für Gesin­nung und Mut. Am 23.3. stand ein deut­scher Staats­bür­ger aus Mün­chen als Ange­klag­ter vor dem Lan­des­ge­richt Ried im Inn­kreis. Er war am 20. April 2014 zu Hit­lers Geburts­tag in Brau­nau aufmarschiert.

25. März 2015

Es war eine Grup­pe von rund 20 Per­so­nen, erklär­te der Belas­tungs­zeu­ge, inner­halb der der Ange­klag­te dadurch auf­fiel, dass er den rech­ten Arm zum Hit­ler­gruß hoch­streck­te und dazu auch noch „Heil Hit­ler“ und „Heil dem Füh­rer“ brüll­te. Der Zeu­ge ver­stän­dig­te die Poli­zei. „Ich bin, was die NS-Zeit betrifft, auf­grund mei­ner fami­liä­ren Vor­ge­schich­te sehr emp­find­lich. Man­che schei­nen ein­fach nichts aus der Geschich­te gelernt zu haben”, erklär­te er dem Gericht, berich­ten die OÖN (24.3.15).

Der wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung Ange­klag­te (33) gab zwar zu , dass sein Freund, mit dem er vor Hit­lers Geburts­haus auf­mar­schiert war, ein Rech­ter sei, der – so ein Zufall! – am glei­chen Tag wie Hit­ler Geburts­tag habe, bestritt aber für sich jeg­li­che Nazi-Gesinnung.

Dass sein Bekann­ter mit ihm und einer Freun­din nach Brau­nau gefah­ren sei, habe ihn über­rascht. Noch ver­wun­der­ter sei er gewe­sen, als sich auf dem Park­platz in der Nähe des Hit­ler­hau­ses noch wei­te­re Per­so­nen zu ihnen gesellt hät­ten. „Ich habe nicht gewusst, wo das Hit­ler­haus steht. Wir haben uns dann auch nicht zu den ande­ren gestellt, son­dern blie­ben etwas abseits. Wenn wir das vor­her gewusst hät­ten, dann wären wir gleich wie­der von Frei­las­sing mit dem Zug zurück nach Mün­chen gefah­ren”, so der Ange­klag­te, der sich nicht erklä­ren kann, wes­halb das Hit­ler­haus noch steht. „Ich dach­te, das Haus sei längst abge­ris­sen wor­den. Mei­ner Mei­nung wäre es am ver­nünf­tigs­ten, das Haus in die Luft zu jagen.“ (nachrichten.at, 24.3.15)

Der Freund des Ange­klag­ten war zwar als Zeu­ge gela­den, aber nicht vor Gericht erschie­nen. Der vor­sit­zen­de Rich­ter dürf­te mit der Arbeit der ermit­teln­den Poli­zei nicht zufrie­den gewe­sen sein, denn er frag­te den Poli­zis­ten im Zeu­gen­stand: „Sind die Ermitt­lun­gen wie in die­sem Fall Stan­dard bei Ver­ge­hen nach dem Ver­bots­ge­setz?“ Der Poli­zist blieb eine Ant­wort schuldig.

Ver­mut­lich haben die diver­gie­ren­den Aus­sa­gen des Belas­tungs­zeu­gen und des Poli­zis­ten über die Hemd­far­be des Ange­klag­ten und die Haar­far­be sei­ner Freun­din, die Geschwo­re­nen dazu bewo­gen, mit Frei­spruch zu urtei­len. Der Staats­an­walt gab noch kei­ne Erklä­rung ab, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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