Der Frühpensionist hatte auf Facebook über türkische Mitbürger und Moslems hergezogen. Moslems seien „keine Lebewesen”, sondern „Unkraut, das vernichtet gehört”, war da etwa zu lesen gewesen. Einen Eintrag beendete er mit „Sieg Heil“. Dazu befragt, meinte er nur, er habe „a bissl nationalsozialistisches Gedankengut“ verbreiten wollen: „Es tut mir leid.”
„Sie sind knapp am Verbotsgesetz vorbeigeschrammt”, meinte dazu etwas lapidar Richter Stefan Apostol. Er habe sich geärgert, sagt der Angeklagte, „weil da hat eine Türkin und so ein Moslem so etwas geschrieben”. Dass der Mann auch gegen „Ausländer” schimpfte und ihnen das Ausnutzen des Sozialstaats unterstellte, fand der Richter bemerkenswert: „Das trifft auf Sie auch zu. Sie haben keine Arbeit, vier Kinder und sitzen z’ Haus.” (APA)
Die Strafe fiel mit der Verurteilung zu 1.200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro, davon nur Hälfte unbedingt) sehr milde aus. Um die 600 Euro abzuliefern, wurde ihm eine Frist bis zum 15. Mai gesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.