Ob er bei der Pegida-Kundgebung in Linz dabei sein wird? Vermutlich nicht – so kurz nach dem Urteil wegen NS-Wiederbetätigung wäre es doch nicht passend. Aber ist es passend, wenn einer, der gerade nach dem Verbotsgesetz zu 6 Monaten bedingt verurteilt wurde, auf seiner Facebook-Seite nach wie vor für Adolf Hitlers „Mein Kampf“ und die Nazi-Musik-Gruppen „Landser“ und „Sleipnir“ Stimmung macht?
Auf der FB-Seite nach wie vor „Mein Kampf”
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Vor einem Geschworenengericht in Ried im Innkreis musste sich der Innviertler (21) verantworten, weil er im Oktober 2013 einen Ausländer vor einem Schärdinger Lokal unter anderem mit „Scheiß Ausländer“ und „Heil Hitler“ angeschrien hat, berichten die „Oberösterreichischen Nachrichten“. Die Anklage wirft ihm noch weitere Vorfälle in dieser Qualität vor – wenn er einen Ausländer identifiziert hatte, dann gab’s die zitierten Sprüche und auch den Hitler-Gruß. Auch seine Freundin, die als Zeugin einvernommen wurde, bestätigt das:
„Er ist oft sehr böse geworden. Nicht nur zu mir, sondern vor allem gegenüber ausländischen Mitmenschen“ erzählt sie dem Gericht und: „Ich habe mich eh gewundert, dass bisher noch nie jemand Anzeige erstattet hatte“.
Auf der FB-Seite nach wie vor Werbung für die Nazi-Bands Sleipnir und Landser
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Vor Gericht zeigt er zunächst einmal so wenig Schuldeinsicht, dass sogar sein Verteidiger grantig wird:
„Hören Sie bitte auf, hier herumzueiern. Ich muss für Sie hier die Kurve kratzen. Ihre Freundin hat bei der Polizei sehr detaillierte Aussagen gemacht. Sie haben doch vor dem Prozess noch ganz anders zu mir gesagt und waren voll geständig. Irgendwer lügt dann“.
Aber der Innviertler bleibt bis fast zum Schluss verstockt: den Hitlergruß will er nur vom Fernsehen kennen und als ‚ Rechter‘ will er sich auch nicht bezeichnen, weil er ja sogar einen türkischen Bekannten hat….. – Früher einmal war es ein Jude oder eine jüdische Familie, die jeder Nazi im Repertoire hatte, um nicht als doofer Hetzer dazustehen, jetzt ist es der Türke in der Bekanntschaft oder der Türkei-Urlaub, der einen vor der Klassifizierung als Rassist schützen soll.
Auch vom „Verbrennen und Vergasen“ habe der Angeklagte gesprochen, gibt die Freundin zu Protokoll. Als der dann behauptet, dass diese Aussagen für ihn eher keinen Bezug zur NS Zeit hätten, reicht es dem Richter: “Das ist jetzt nicht Ihr Ernst. Sind Sie überhaupt zurechnungsfähig, wenn Sie so etwas sagen oder brauchen wir ein Gutachten?“
Zum Gutachten kam es dann doch nicht: ein umfassendes Geständnis in allerletzter Minute und die Aussage seiner Freundin, wonach es in den letzten Monaten zu keinen ähnlichen Vorfällen gekommen sei, verhindern zwar nicht den Schuldspruch, verhelfen aber zu einem milden Strafmaß. Die sechs Monate bedingt sind auch bereits rechtskräftig.
Der Richter hat ja eigentlich recht, wenn er an den Angeklagten appelliert: „Mit diesem Urteil verbauen wir ihnen nicht Ihre Zukunft, ein Arbeitsloser mehr bringt auch niemandem etwas. Nutzen Sie die Chance“ (OÖN).
Aber versteht der auch die Botschaft bzw. reicht so ein Appell? Auf seinem FB-Profil gibt er sich als erbärmlich primitiv gestrickter Vertreter des männlichen Geschlechts zu erkennen: ihm gefallen nach wie vor Autos, Autos, Autos und Ficken, Ficken, Ficken, HC Strache und Christian Höbart (vermutlich hat ihn dessen „Höhlenmenschen“-Botschaft besonders angesprochen), „Islamisierung — nein danke!“ und – wie schon erwähnt – ‚Landser‘, ‚Sleipnir‘ und Hitlers ‚Mein Kampf‘.