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Schärding / Ried (OÖ): Betätigt sich der Wiederbetätiger weiter?

Ob er bei der Pegi­­da-Kun­d­­ge­­bung in Linz dabei sein wird? Ver­mut­lich nicht – so kurz nach dem Urteil wegen NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung wäre es doch nicht pas­send. Aber ist es pas­send, wenn einer, der gera­de nach dem Ver­bots­ge­setz zu 6 Mona­ten bedingt ver­ur­teilt wur­de, auf sei­ner Face­­book-Sei­­te nach wie vor für Adolf Hit­lers „Mein Kampf“ und die […]

6. Feb 2015


Auf der FB-Sei­te nach wie vor „Mein Kampf”
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Vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Ried im Inn­kreis muss­te sich der Inn­viert­ler (21) ver­ant­wor­ten, weil er im Okto­ber 2013 einen Aus­län­der vor einem Schär­din­ger Lokal unter ande­rem mit „Scheiß Aus­län­der“ und „Heil Hit­ler“ ange­schrien hat, berich­ten die „Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“. Die Ankla­ge wirft ihm noch wei­te­re Vor­fäl­le in die­ser Qua­li­tät vor – wenn er einen Aus­län­der iden­ti­fi­ziert hat­te, dann gab’s die zitier­ten Sprü­che und auch den Hit­ler-Gruß. Auch sei­ne Freun­din, die als Zeu­gin ein­ver­nom­men wur­de, bestä­tigt das:

„Er ist oft sehr böse gewor­den. Nicht nur zu mir, son­dern vor allem gegen­über aus­län­di­schen Mit­men­schen“ erzählt sie dem Gericht und: „Ich habe mich eh gewun­dert, dass bis­her noch nie jemand Anzei­ge erstat­tet hat­te“.


Auf der FB-Sei­te nach wie vor Wer­bung für die Nazi-Bands Sleip­nir und Landser
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Vor Gericht zeigt er zunächst ein­mal so wenig Schuld­ein­sicht, dass sogar sein Ver­tei­di­ger gran­tig wird:

„Hören Sie bit­te auf, hier her­um­zu­ei­ern. Ich muss für Sie hier die Kur­ve krat­zen. Ihre Freun­din hat bei der Poli­zei sehr detail­lier­te Aus­sa­gen gemacht. Sie haben doch vor dem Pro­zess noch ganz anders zu mir gesagt und waren voll gestän­dig. Irgend­wer lügt dann“.

Aber der Inn­viert­ler bleibt bis fast zum Schluss ver­stockt: den Hit­ler­gruß will er nur vom Fern­se­hen ken­nen und als ‚ Rech­ter‘ will er sich auch nicht bezeich­nen, weil er ja sogar einen tür­ki­schen Bekann­ten hat….. – Frü­her ein­mal war es ein Jude oder eine jüdi­sche Fami­lie, die jeder Nazi im Reper­toire hat­te, um nicht als doo­fer Het­zer dazu­ste­hen, jetzt ist es der Tür­ke in der Bekannt­schaft oder der Tür­kei-Urlaub, der einen vor der Klas­si­fi­zie­rung als Ras­sist schüt­zen soll.

Auch vom „Ver­bren­nen und Ver­ga­sen“ habe der Ange­klag­te gespro­chen, gibt die Freun­din zu Pro­to­koll. Als der dann behaup­tet, dass die­se Aus­sa­gen für ihn eher kei­nen Bezug zur NS Zeit hät­ten, reicht es dem Rich­ter: “Das ist jetzt nicht Ihr Ernst. Sind Sie über­haupt zurech­nungs­fä­hig, wenn Sie so etwas sagen oder brau­chen wir ein Gutachten?“

Zum Gut­ach­ten kam es dann doch nicht: ein umfas­sen­des Geständ­nis in aller­letz­ter Minu­te und die Aus­sa­ge sei­ner Freun­din, wonach es in den letz­ten Mona­ten zu kei­nen ähn­li­chen Vor­fäl­len gekom­men sei, ver­hin­dern zwar nicht den Schuld­spruch, ver­hel­fen aber zu einem mil­den Straf­maß. Die sechs Mona­te bedingt sind auch bereits rechtskräftig.

Der Rich­ter hat ja eigent­lich recht, wenn er an den Ange­klag­ten appel­liert: „Mit die­sem Urteil ver­bau­en wir ihnen nicht Ihre Zukunft, ein Arbeits­lo­ser mehr bringt auch nie­man­dem etwas. Nut­zen Sie die Chan­ce“ (OÖN).

Aber ver­steht der auch die Bot­schaft bzw. reicht so ein Appell? Auf sei­nem FB-Pro­fil gibt er sich als erbärm­lich pri­mi­tiv gestrick­ter Ver­tre­ter des männ­li­chen Geschlechts zu erken­nen: ihm gefal­len nach wie vor Autos, Autos, Autos und Ficken, Ficken, Ficken, HC Stra­che und Chris­ti­an Höbart (ver­mut­lich hat ihn des­sen „Höhlenmenschen“-Botschaft beson­ders ange­spro­chen), „Isla­mi­sie­rung — nein dan­ke!“ und – wie schon erwähnt – ‚Land­ser‘, ‚Sleip­nir‘ und Hit­lers ‚Mein Kampf‘.