Offensichtlich war der Angeklagte (42) schon mehrmals angezeigt worden – erst jetzt kam es aber zu einer Anklage wegen Verhetzung. Beim ersten Mal hatte er gegen Conchita Wurst gehetzt – sie ist ein beliebtes Hassobjekt der Rechtsextremen. Jetzt ging es unter anderem gegen Kinder, die er in ein Lager wünschte. In der Vorwoche stand er deshalb vor dem Landesgericht Wiener Neustadt.
Nur indirekt lässt sich aus dem Bericht in den „Niederösterreichischen Nachrichten“ (NÖN, 1.12.2014) ableiten, was der Angeklagte auf Facebook von sich gegeben hatte. Sachbeschädigungen und Tierquälereien habe er an den Pranger stellen wollen, erklärte er dem Richter. Der fragte: “Es gibt wohl auch österreichische Kinder, die so etwas machen. Heißt das, dass alle Österreicher ins Deportationslager gehören?“.

Der Angeklagte sagte brav seine Lektion auf: „Ich habe alle in einen Topf geworfen und darf nicht alle beschimpfen“. Ob er sie aber auch verstanden hat? Der Richter versuchte jedenfalls in der kurzen Zeit des Prozesses einiges: „Man darf nicht alle Menschen über einen Kamm scheren und vor allem nicht Dinge sagen wie ‚Alle Türken gehören nach Auschwitz‘ oder ‚Wenn unser Führer noch leben würde….‘. Das geht nicht“ (NÖN).
Der Angeklagte hatte also nicht bloß irgendwie gehetzt, sondern Nazi-Sprüche von sich gegeben. Bei der Frage des Richters, ob er sich als rechtsextrem bezeichnen würde, gab er sich dennoch entsetzt: “Nein. Wenn ich in die Türkei in den Urlaub fahre, will ich ja auch wieder heimkommen. Wieso soll ich gegen jemanden etwas haben, der sich respektvoll mir gegenüber verhält? Ich gehe ja auch in Lokale, wo diese Leute sind“ (NÖN).
Nach diesen ziemlich wirren Ausführungen des Beschuldigten wurde das Urteil gesprochen: vier Monate bedingt. Es ist noch nicht rechtskräftig.