Wiener Neustadt: Ein Hetzer vor Gericht

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Offen­sicht­lich war der Ange­klag­te (42) schon mehr­mals ange­zeigt wor­den – erst jetzt kam es aber zu einer Ankla­ge wegen Ver­het­zung. Beim ers­ten Mal hat­te er gegen Con­chi­ta Wurst gehetzt – sie ist ein belieb­tes Hass­ob­jekt der Rechts­extre­men. Jetzt ging es unter ande­rem gegen Kin­der, die er in ein Lager wünsch­te. In der Vor­wo­che stand er des­halb vor dem Lan­des­ge­richt Wie­ner Neustadt.

Nur indi­rekt lässt sich aus dem Bericht in den „Nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“ (NÖN, 1.12.2014) ablei­ten, was der Ange­klag­te auf Face­book von sich gege­ben hat­te. Sach­be­schä­di­gun­gen und Tier­quä­le­rei­en habe er an den Pran­ger stel­len wol­len, erklär­te er dem Rich­ter. Der frag­te: “Es gibt wohl auch öster­rei­chi­sche Kin­der, die so etwas machen. Heißt das, dass alle Öster­rei­cher ins Depor­ta­ti­ons­la­ger gehö­ren?“.

Der Ange­klag­te sag­te brav sei­ne Lek­ti­on auf: „Ich habe alle in einen Topf gewor­fen und darf nicht alle beschimp­fen“. Ob er sie aber auch ver­stan­den hat? Der Rich­ter ver­such­te jeden­falls in der kur­zen Zeit des Pro­zes­ses eini­ges: „Man darf nicht alle Men­schen über einen Kamm sche­ren und vor allem nicht Din­ge sagen wie ‚Alle Tür­ken gehö­ren nach Ausch­witz‘ oder ‚Wenn unser Füh­rer noch leben wür­de….‘. Das geht nicht“ (NÖN).

Der Ange­klag­te hat­te also nicht bloß irgend­wie gehetzt, son­dern Nazi-Sprü­che von sich gege­ben. Bei der Fra­ge des Rich­ters, ob er sich als rechts­extrem bezeich­nen wür­de, gab er sich den­noch ent­setzt: “Nein. Wenn ich in die Tür­kei in den Urlaub fah­re, will ich ja auch wie­der heim­kom­men. Wie­so soll ich gegen jeman­den etwas haben, der sich respekt­voll mir gegen­über ver­hält? Ich gehe ja auch in Loka­le, wo die­se Leu­te sind“ (NÖN).

Nach die­sen ziem­lich wir­ren Aus­füh­run­gen des Beschul­dig­ten wur­de das Urteil gespro­chen: vier Mona­te bedingt. Es ist noch nicht rechtskräftig.