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Bregenz/Feldkirch: Freispruch auf dünnem Eis

Neben den Ver­het­zungs­pro­zes­sen in Salz­burg und Inns­bruck gab es in der Vor­wo­che auch noch einen in Feld­kirch: ein 18-jäh­ri­­ger Bre­gen­zer war ange­klagt, weil er auf der Face­­book-Sei­­te von Außen­mi­nis­ter Kurz anti­se­mi­ti­sche Sprü­che abge­setzt hat­te. Das Urteil gegen den jun­gen Bre­gen­zer, ein Frei­spruch, hin­ter­lässt auch bei der Rich­te­rin Zwei­fel: „Im Zwei­fel gehe ich davon aus, dass Sie […]

1. Dez 2014

Das Urteil gegen den jun­gen Bre­gen­zer, ein Frei­spruch, hin­ter­lässt auch bei der Rich­te­rin Zwei­fel: „Im Zwei­fel gehe ich davon aus, dass Sie ihrem Zorn Aus­druck ver­lei­hen woll­ten, aber Sie bewe­gen sich auf äußerst dün­nem Eis“, erklär­te sie dem Ange­klag­ten ihr Urteil.


Bild: dpa, Bild­quel­le: taz.de
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Der Ange­klag­te hat­te im tür­ki­schen Fern­se­hen Berich­te über ermor­de­te paläs­ti­nen­si­sche Kin­der gese­hen und dar­auf­hin sei­ne Hetz-Pos­tings auf der FB-Sei­te von Kurz abge­setzt: „Fuck Isra­el“, „Scheiß-Israe­li sol­len für alles büßen“, „Scheiß Juden“. Woll­te er damit wirk­lich dazu auf­ru­fen, den Kriegs­op­fern, spe­zi­ell den Kin­dern, zu hel­fen, wie er vor Gericht behaup­te­te? Das kauf­te ihm die Rich­te­rin nicht ab: “Dann hät­ten Sie schrei­ben kön­nen, helft doch die­sen armen Kin­dern“.

Weil es aber Zwei­fel gab, ob der bis­lang unbe­schol­te­ne Ange­klag­te zu Hass und Gewalt gegen Juden und Isra­el auf­ru­fen woll­te oder ihm mög­li­cher­wei­se nicht bewusst gewe­sen sei, was er in sei­ner wut geschrie­ben habe, erfolg­te der Frei­spruch. Die Staats­an­walt­schaft gab noch kei­ne Erklä­rung ab, somit ist das Urteil noch nicht rechts­kräf­tig. (Quel­le: Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten und Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung, 29.11.2014).