Das Urteil gegen den jungen Bregenzer, ein Freispruch, hinterlässt auch bei der Richterin Zweifel: „Im Zweifel gehe ich davon aus, dass Sie ihrem Zorn Ausdruck verleihen wollten, aber Sie bewegen sich auf äußerst dünnem Eis“, erklärte sie dem Angeklagten ihr Urteil.
Der Angeklagte hatte im türkischen Fernsehen Berichte über ermordete palästinensische Kinder gesehen und daraufhin seine Hetz-Postings auf der FB-Seite von Kurz abgesetzt: „Fuck Israel“, „Scheiß-Israeli sollen für alles büßen“, „Scheiß Juden“. Wollte er damit wirklich dazu aufrufen, den Kriegsopfern, speziell den Kindern, zu helfen, wie er vor Gericht behauptete? Das kaufte ihm die Richterin nicht ab: „Dann hätten Sie schreiben können, helft doch diesen armen Kindern.”
Weil es aber Zweifel gab, ob der bislang unbescholtene Angeklagte zu Hass und Gewalt gegen Juden und Israel aufrufen wollte oder ihm möglicherweise nicht bewusst gewesen sei, was er in seiner Wut geschrieben hat, erfolgte der Freispruch. Die Staatsanwaltschaft gab noch keine Erklärung ab, somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. (Quellen: Vorarlberger Nachrichten und Neue Vorarlberger Tageszeitung, 29.11.14)