Zwei Jugendliche mussten sich auch diesmal vor Gericht verantworten – so wie im Wiederbetätigungsprozess vom August. Und wieder ist der Jüngere der Hauptangeklagte: Der 18-Jährige erschien „mit Irokesenschnitt und im weißen Hemd“, während der ältere Kompagnon „langhaarig, tätowiert und gepierct“ vor Gericht erschien, wie die „Salzburger Nachrichten“ (7.11.2014) penibel anmerkte.
Der Jüngere ist der, der im August zur teilbedingten Haftstrafe mit mehreren zusätzlichen Auflagen verurteilt worden ist: wegen NS-Wiederbetätigung, Körperverletzung und schwerem gewerbsmäßigen Betrug. Der Ältere (20) war damals der willige Gehilfe. Das wiederholte sich jetzt im Cannabis-Prozess mit einem 19-Jährigen.
Das Duo hatte bei einem niederländischen Anbieter Hanfsamen im Wert von 37 Euro ( plus Versandspesen) bestellt und sich davon ein prächtiges Geschäft erwartet. Der ältere Kompagnon: „Wir wollten schon auch für uns anbauen. Aber wir gingen von einem hohen Ertrag aus, und da war schon ein Glitzern in den Augen beim Gedanken an viele Geldscheine.“ (SN, 7.11.2014)
Bis zu zwölf Kilogramm Cannabis sollten es werden, aber drei Katzen verhinderten das: „Ich habe die Töpfe auf den Balkon der Wohnung meiner Mutter gestellt. Als ich mal weg war und heimgekommen bin, haben unsere drei Katzen die meisten Pflanzen aufgefressen oder angeknabbert. Und die restlichen sind eingegangen. Letztlich haben wir ein Gramm geerntet. Das hat gerade für einen Joint gereicht“, schilderte der Ältere die betrübliche Entwicklung.
Böse Katze, ganz böse Katze!
Die Frage der Richterin, ob die Katzen nach dem Cannabis-Genuss in der Wohnung herumgewackelt sind, stieß beim Kompagnon laut „SN“ auf Unverständnis: „Als nur ein fragender Blick des 19-Jährigen kam, ergänzte die Richterin: ‚Das war jetzt nur ein Scherz’.“ Das Verfahren gegen den 19-jährigen Mitangeklagten wurde vorläufig eingestellt: Er muss zwei Jahre regelmäßig Drogentests machen und zur Beratung gehen. Der Hauptangeklagte und bereits im August als Neonazi Verurteilte wurde zwar schuldig gesprochen, aber von einer Strafe wurde wegen seiner damaligen Verurteilung zu teilbedingter Haft abgesehen.