Ein Jahr bedingte Haftstrafe und 7.200 Euro Geldstrafe fasste der Nazi-Hooligan (27) aus, der am 26. September vor dem Landesgericht Korneuburg wegen Wiederbetätigung und Verhetzung angeklagt war. Verurteilt wurde er nicht nur wegen unzähliger Nazi-Postings, sondern auch wegen des Besitzes verbotener Waffen. Auch eine Schlägerei, an der sich der Angeklagte laut Staatsanwalt aktiv beteiligte, könnte beim Urteil eine Rolle gespielt haben.
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