Die Geschworenen haben den Angeklagten aus dem Bezirk Braunau aber in allen angeklagten Fakten freigesprochen. Die Staatsanwältin hat noch keine Erklärung abgegeben – somit ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig.
Die Verteidigungsstrategie des Angeklagten war offensichtlich völlige Ahnungslosigkeit: Das Bierflaschenetikett mit dem Nazi-Zahlencode „1488“ habe er bei einer Brauereibesichtigung, wo zwischen 500 und 1000 verschiedene Biere präsentiert wurden, entdeckt. „Wir haben mehrere Bieretiketten fotografiert, und dieses Bier war halt dabei.“ (nachrichten.at, 12.7.14)
Für die Links auf seinem Facebook-Profil zu den Songs „Arisches Kind“ und „Nigger“ von den „Landsern“ war der schon erwähnte Virus verantwortlich und außerdem, so der Angeklagte, kenne er sich mit Computern nicht so gut aus. Die Ahnungslosigkeit bei Computern ist nicht einmal für (ehemalige) FPÖ-Nationalratsabgeordnete eine besonders intelligente Verteidigungsstrategie, aber bei dem Innviertler Neonazi wirkte sie, obwohl ihm die Staatsanwältin auch noch vorhielt, dass in seinem Haus Festplatten mit einschlägigem Inhalt sichergestellt wurden und der Angeklagte auch in seinen Passwörtern die Zahl 1488 verwende.
Einen interessanten Beitrag zur aktuellen Debatte über Ausstiegsberatung für Rechtsextreme lieferte er aber dann doch noch: Befragt zu seinen Kontakten in die rechte Szene erklärte er, dass diese seine Jugendphase betreffen würden, er mittlerweile keine Kontakte mehr habe, aber der Ausstieg für ihn nicht einfach gewesen sei. Wenn wir die Erkenntnisse aus diesem Prozess zusammenfassen, dann hieße das: Wir brauchen keine Ausstiegsberatung, weil Neonazis ohnehin freigesprochen werden und daher keine Neonazis sind.